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Die Wildschäden 2024 – ein Überblick

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24.09.2025 | von Dr. Elisabeth Schaschl

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft legte Anfang September den Wildschadensbericht zum Vorjahr vor.

Tanne verbissen@Kordasch.jpg © Kordasch/LK Kärnten
Verbiss- oder Schälschäden sind ein anhaltendes Problem für die Waldverjüngung. © Kordasch/LK Kärnten
Die aktuellen Auswertungen der Österreichischen Waldinventur zeigen gegenüber jenen des Vorjahres keine nennenswerten Änderungen der Entwicklung der Verbiss- und Schälschäden im österreichischen Wald. Vergleicht man jedoch die Ergebnisse der Waldinventur 2019 bis 2024 hinsichtlich des Wildverbisses mit jenen der Inventurperiode 2007 bis 2009, zeigt sich noch immer eine Verschlechterung der Schadenssituation. Der Anteil verjüngungsnotwendiger Waldflächen mit Wildschäden ist von 37 % auf 40 % angestiegen, wobei der Anteil im Schutzwald deutlich stärker als im Wirtschaftswald zugenommen hat.

Mögliche Trendwende

Aktuelle Ergebnisse des Wildeinflussmonitorings deuten auf eine mögliche Trendwende hin. Stellt man die Resultate der Erhebung 2022 bis 2024 jenen der Erhebung 2019 bis 2021 gegenüber, weisen österreichweit 39 Bezirke einen Rückgang des Wildeinflusses auf die Waldverjüngung und nur 34 Bezirke einen Anstieg auf. In Kärnten zeigen alle Bezirke mit Ausnahme von Spittal/​Drau einen Rückgang des Wildeinflusses auf. Bei den Schälschäden gab es österreichweit einen weiteren Rückgang im Wirtschaftswald – der Anteil geschälter Stämme liegt nun bei 7,1 %, nach 8,5 % 2016 bis 2022 und 9,5 % 2007 bis 2009. Im Schutzwald im Ertrag sind die Schälschäden allerdings weiter leicht gestiegen, auf zuletzt 5,5 %. Die partiellen Verbesserungen sind jedoch zu relativieren, da das Schadensniveau in Österreichs Wäldern nach wie vor zu hoch ist. Die rechtzeitige Verjüngung, die Wiederherstellung geschädigter Wälder, die Erhaltung der Funktionalität der Wälder und ihre notwendige Anpassung an den Klimawandel bedürfen weiterer Anstrengungen. Dazu bekennt sich auch die Bundesregierung im aktuellen Regierungsprogramm 2025 bis 2029.

Initiativen und Maßnahmen

Ein eigenes Kapitel widmet sich Maßnahmen und Initiativen zur Verbesserung der aktuellen Situation, vom Forst- und Jagd-Dialog über Verbesserungen in den Landesjagdgesetzen bis zum Umgang der Österreichischen Bundesforste mit dem Wald-Wild-Thema, vom Umgang mit der Wildfrage in flächenwirtschaftlichen Projekten der Wildbach- und Lawinenverbauung über Fördermaßnahmen des Österreichischen Waldfonds im Zusammenhang mit Wildschäden bis zu einer Best-Practice-Broschüre mit Erfolgsmodellen ausgeglichener Wald-Wild-Verhältnisse.

Um eine nachhaltige Verbesserung der Verbiss- und Schälschadenssituation in Österreichs Wäldern zu erreichen, sind noch weitere zielgerichtete Aktionen zu entwickeln und umzusetzen. Ein nachhaltiger Erfolg wird nicht zuletzt davon abhängen, inwieweit es auf lokaler Ebene gelingt, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit Lösungen für ausgeglichene Wald-Wild-Verhältnisse zu finden. Schließlich muss jeder/​jede Einzelne vor Ort den Mehrwert von gemeinsamen Lösungen erkennen können. Nur so wird es möglich, alle Beteiligten zu konkreten Schritten im eigenen Verantwortungsbereich zu bewegen.

Hier sind vor allem folgende Bereiche zu nennen:
  • Jagd: Konsequente Umsetzung bzw. Einhaltung der Landesjagdgesetze (Jagdrecht ist Landessache), insbesondere was die Anpassung der Wilddichten an den jeweiligen Lebensraum betrifft; stärkere Berücksichtigung der ökologischen Aspekte und Wechselwirkungen zwischen Flora, Fauna und dem Menschen in der jagdlichen Aus- und Weiterbildung wie in der Jagdpraxis.
  • Forst: Verstärkte Berücksichtigung der Bedürfnisse des Wildes und der Jagd bei der Waldbewirtschaftung; durch Biotopverbesserungen kann der Wald einen den Bedürfnissen der Wildtiere angepassten Lebensraum bieten. Im Objektschutzwald: Forcierung der Integration jagdbetrieblicher Aspekte; dazu zählen das Monitoring von Wildschäden, Maßnahmen für ein gesamtheitliches Wildtiermanagement und die Erstellung wildökologischer Pläne.
  • Verwaltung: Konsequenter Vollzug der einschlägigen Rechtsmaterien, insbesondere des Jagd- und Forstrechts; so sind die Forstdienste gefordert, den sich aus der Verfassungsbestimmung des § 16 Absatz 5 Forstgesetz 1975 ergebenden Möglichkeiten zur Verbesserung der Wildschadenssituation besonderes Augenmerk zu schenken. Öffentliche Mittel sollen nur dann eingesetzt werden, wenn der Erfolg der Maßnahmen nicht durch überhöhte Wildbestände gefährdet ist. Dialog und Kommunikation zwischen den Beteiligten sollen gefördert und der Regelungsrahmen immer wieder optimiert werden.
  • Alle Freizeit- und Erholungsuchenden sind aufgerufen, die Lage durch Einhalten der forst- und jagdgesetzlichen Bestimmungen und verantwortungsvolles Verhalten im Wald nicht weiter zu verschärfen. Dies lässt sich beispielsweise durch Information und Bewusstseinsbildung erreichen.
Die Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Wald und Wild erfordert von allen Beteiligten die Entschlossenheit, dieses Ziel zu erreichen sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit, zu Verhaltensänderungen und permanenter Anstrengung. Es ist an der Zeit, den Mariazeller Gedanken mit Leben zu erfüllen, was vielerorts bereits passiert.
Info: Vollständiger Bericht 2024 unter www.bmluk.gv.at

Links zum Thema

  • bmluk.gv.at
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