Codierung von Pflanzenschutzmitteleinsatz für Biobetriebe im ÖPUL 2023
Im Fall eines beabsichtigten, flächigen Pflanzenschutzmitteleinsatzes besteht eine
gesonderte Angabeverpflichtung im Mehrfachantrag: biotaugliche Pflanzenschutzmittel mit
einer Pflanzenschutzmittel-Registernummer sind auf einem Schlag mit dem Code PSMBIO zu
versehen.
Ist absehbar, dass doch kein Einsatz notwendig ist, ist die Codierung zu streichen.
Änderungen oder der Nachtrag von Codes müssen stets umgehend erfolgen.
Trotzdem muss der Einsatz von biotauglichen Pflanzenschutzmitteln wie bisher gesondert aufgezeichnet werden, zu dokumentieren sind die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels (WAS), der Zeitpunkt der Anwendung (WANN) und die Menge (WIEVIEL) sowie die behandelte Fläche und Kulturpflanze (WO), für die das Pflanzenschutzmittel verwendet wurde. Biotaugliche Pflanzenschutzmittel findet man unter: https://www.betriebsmittelbewertung.at/bio-betriebsmittel/suche/.
Ist absehbar, dass doch kein Einsatz notwendig ist, ist die Codierung zu streichen.
Änderungen oder der Nachtrag von Codes müssen stets umgehend erfolgen.
Trotzdem muss der Einsatz von biotauglichen Pflanzenschutzmitteln wie bisher gesondert aufgezeichnet werden, zu dokumentieren sind die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels (WAS), der Zeitpunkt der Anwendung (WANN) und die Menge (WIEVIEL) sowie die behandelte Fläche und Kulturpflanze (WO), für die das Pflanzenschutzmittel verwendet wurde. Biotaugliche Pflanzenschutzmittel findet man unter: https://www.betriebsmittelbewertung.at/bio-betriebsmittel/suche/.