Blauzungenkrankheit verbreitet sich in Kärnten rasant

Eine Übertragung von Tier zu Tier durch direkten Kontakt ist nicht beschrieben. Die Krankheit ist ausschließlich für Wiederkäuer gefährlich. Für den Menschen und andere Tierarten wie Pferde, Hunde oder Katzen stellt weder der Kontakt zu erkrankten Tieren noch der Konsum von tierischen Produkten eine Gefahr dar.
Der Verdacht auf die Blauzungenkrankheit ist meldepflichtig. Das bedeutet, dass fachkundige Personen, Tierhalter, Tierärzte, Klauenpfleger und andere den Verdacht auf das Vorliegen der Krankheit bei der Bezirksverwaltungsbehörde (BH, Magistrat) zu melden haben. Die Meldung ist wichtig, um einen genauen Stand der Ausbreitung und der Entwicklung in unserem Bundesland zu haben. Dieser wird an den Bund und die Europäische Union weitergemeldet, denn Tierseuchen kennen keine Grenzen. Für den Betrieb ergeben sich keine Konsequenzen, da keine Betriebssperre verhängt wird. Einzig die erkrankten Tiere dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
Da viele Kärntner Betriebe ÖPUL-Maßnahmen umsetzen und mitunter Ausfälle durch die Blauzungenkrankheit erleiden, ist es wichtig, dass die gefallenen Tiere auf das Vorliegen der Blauzungenkrankheit untersucht werden und die Seuche bestätigt wird. Nur so ist es möglich, diese Ausfälle an die AMA fristgerecht zu melden, um damit die höhere Gewalt dokumentieren zu können.
An Blauzungenkrankheit erkrankte Rinder zeigen Erosionen der Schleimhäute, besonders am Flotzmaul, am Euter und an den Zitzen. Sie haben Fieber, Speichelfluss, und die Fresslust wird geringer. Beim Schaf sind zumeist Schwellungen am Kopf, vermehrter Speichelfluss und ein vermindertes Allgemeinverhalten zu beobachten. Da keine spezifische Therapie auf Grund des viralen Erregers möglich ist, muss eine symptomatische Therapie mit fiebersenkenden Arzneimitteln sowie Flüssigkeitstherapie und bei sekundären Infektionen mit Antibiotika erfolgen.
Die Impfung hat sich als gute prophylaktische Maßnahme erwiesen. Die zum jetzigen Zeitpunkt auftretenden schweren Erkrankungsfälle wurden nicht geimpft. Tiere, die gegen die Blauzungenkrankheit immunisiert wurden, erkrankten zum Großteil nicht, einige wenige zeigten leichte Krankheitsverläufe. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Impfung der Bestände nicht zielführend, da wir uns mitten im Seuchenzug und sich damit einige Tiere in der Inkubationszeit befinden. Das bedeutet, dass sie zwar infiziert sind, aber noch keine Symptome zeigen. Die Impfung von Tieren, deren Gesundheitsstatus unklar ist, ist nicht zielführend. Denn diese können negativ auf die Impfung reagieren. Zudem unterbleibt eine vollständige Ausbildung der gewünschten Immunität. Eine Impfung der empfänglichen Tierarten sollte nach dem Abflauen des Seuchenzuges erfolgen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Anwendung von Repellentien (Insektenabwehrmittel) ein aprobates Mittel, um die Überträger (Stechmücken) von den Tieren fernzuhalten und damit die Übertragung der Krankheit zu verhindern.
Der Verdacht auf die Blauzungenkrankheit ist meldepflichtig. Das bedeutet, dass fachkundige Personen, Tierhalter, Tierärzte, Klauenpfleger und andere den Verdacht auf das Vorliegen der Krankheit bei der Bezirksverwaltungsbehörde (BH, Magistrat) zu melden haben. Die Meldung ist wichtig, um einen genauen Stand der Ausbreitung und der Entwicklung in unserem Bundesland zu haben. Dieser wird an den Bund und die Europäische Union weitergemeldet, denn Tierseuchen kennen keine Grenzen. Für den Betrieb ergeben sich keine Konsequenzen, da keine Betriebssperre verhängt wird. Einzig die erkrankten Tiere dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
Da viele Kärntner Betriebe ÖPUL-Maßnahmen umsetzen und mitunter Ausfälle durch die Blauzungenkrankheit erleiden, ist es wichtig, dass die gefallenen Tiere auf das Vorliegen der Blauzungenkrankheit untersucht werden und die Seuche bestätigt wird. Nur so ist es möglich, diese Ausfälle an die AMA fristgerecht zu melden, um damit die höhere Gewalt dokumentieren zu können.
An Blauzungenkrankheit erkrankte Rinder zeigen Erosionen der Schleimhäute, besonders am Flotzmaul, am Euter und an den Zitzen. Sie haben Fieber, Speichelfluss, und die Fresslust wird geringer. Beim Schaf sind zumeist Schwellungen am Kopf, vermehrter Speichelfluss und ein vermindertes Allgemeinverhalten zu beobachten. Da keine spezifische Therapie auf Grund des viralen Erregers möglich ist, muss eine symptomatische Therapie mit fiebersenkenden Arzneimitteln sowie Flüssigkeitstherapie und bei sekundären Infektionen mit Antibiotika erfolgen.
Die Impfung hat sich als gute prophylaktische Maßnahme erwiesen. Die zum jetzigen Zeitpunkt auftretenden schweren Erkrankungsfälle wurden nicht geimpft. Tiere, die gegen die Blauzungenkrankheit immunisiert wurden, erkrankten zum Großteil nicht, einige wenige zeigten leichte Krankheitsverläufe. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Impfung der Bestände nicht zielführend, da wir uns mitten im Seuchenzug und sich damit einige Tiere in der Inkubationszeit befinden. Das bedeutet, dass sie zwar infiziert sind, aber noch keine Symptome zeigen. Die Impfung von Tieren, deren Gesundheitsstatus unklar ist, ist nicht zielführend. Denn diese können negativ auf die Impfung reagieren. Zudem unterbleibt eine vollständige Ausbildung der gewünschten Immunität. Eine Impfung der empfänglichen Tierarten sollte nach dem Abflauen des Seuchenzuges erfolgen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Anwendung von Repellentien (Insektenabwehrmittel) ein aprobates Mittel, um die Überträger (Stechmücken) von den Tieren fernzuhalten und damit die Übertragung der Krankheit zu verhindern.
Webinar zum Nachschauen
Moderation: Dr. Johann Burgstaller, Leiter des Referates Tierproduktion der LK Kärnten