Blauzungenkrankheit in Kärnten angekommen
In Kärnten wurde der erste Fall von Blauzungenkrankheit im aktuellen Seuchenzug festgestellt. Es konnte der Serotyp 4 bei einem Rind nachgewiesen werden. Die Tiere des Bestandes wurden beprobt. Der Betrieb ist für 14 Tage gesperrt, danach folgt eine zweite Beprobung, wenn diese bei allen Tieren negativ ist, wird der Betrieb tierseuchenrechtlich wieder freigegeben werden. Im Umkreis von 5 km werden nun die Bestände ebenfalls auf das Vorhandensein des Erregers mit Blutproben überprüft. Es wird erwartet, dass weitere Fälle in Kärnten auftreten.
In Vorarlberg breitet sich der Serotyp 3 weiter aus, zum Kenntnisstand des Redaktionsschlusses waren sechs Betriebe betroffen. In der Steiermark konnten bisher drei Fälle des Serotyps 4 nachgewiesen werden. Hier zeigte sich ein schwerer Verlauf bei einer Kuh mit dem Serotyp 4, die zuerst abortierte und in weiterer Folge verendete. Auf Grund der Anzeigepflicht sind Tierhalter angehalten, den Verdacht auf Blauzungenkrankheit an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zeitnah zu melden. Verdacht besteht bei Tieren, deren Milchleistung zurückgeht, die hohes Fieber aufweisen, Fressunlust und Speichelfluss zeigen sowie die Entzündungen im Bereich der Zitzen, Schleimhäute oder Klauen haben. Nur bei raschem Erkennen und Handeln kann wirkungsvoll gegen die Ausbreitung der Tierseuche vorgegangen werden und damit Tierleid, Leistungseinbrüchen und wirtschaftlicher Verlust verhindert werden.
Eine Impfung gegen die Serotypen 3 und 4 ist freiwillig möglich und wird von der Veterinärbehörde empfohlen. In Kärnten wird der Impfstoff durch das Land zur Verfügung gestellt. Die anfallenden Kosten für die Impftätigkeit des Betreuungstierarztes sind mit diesem zu vereinbaren. Hierbei ist ein Zeitmodell (Anfahrt plus Kosten für die anfallende Arbeitszeit) oder ein Pauschalmodell denkbar. Neben der Impfung können empfängliche Tierarten durch das Verwenden von Repellentien (Arzneimittel die den Überträger abwehren) geschützt werden.
Da Österreich eine Zone im Sinne der Blauzungenüberwachung ist, gibt es für das Verbringen innerhalb Österreichs im Wesentlichen zwei Bedingungen:
Da Österreich eine Zone im Sinne der Blauzungenüberwachung ist, gibt es für das Verbringen innerhalb Österreichs im Wesentlichen zwei Bedingungen:
1. Von blauzungenfreien Betrieben dürfen nur gesunde Tiere transportiert werden, und am Viehverkehrsschein ist der Vermerk "klinisch gesund" zu vermerken. Aus gesperrten Betrieben dürfen Tiere nur nach Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde direkt zum Schlachthof verbracht werden. Die Milch kann in Verkehr gebracht werden, da der Mensch für die Blauzungenkrankheit nicht empfänglich ist.
2. Für den innergemeinschaftlichen Handel sind die Tiere 14 Tage mit einem Repellens zu behandeln, zusätzlich ist ein negativer Antigennachweis danach verpflichtend. Für Slowenien, das frei von BTV ist, gibt es zum jetzigen Zeitpunkt eine gesonderte Regelung: Hier müssen die Tiere vollständig gegen BTV grundimmunisiert sein. Die Grundimmunisierung ist beim Rind nach zwei Impfungen im Abstand von 28 Tagen und einer Wartezeit von 30 Tagen abgeschlossen, und das Tier ist damit handelsfähig.
Auf Grund der Wetterlage wird davon ausgegangen, dass sich der Seuchenzug in Österreich weiter fortsetzt.
Auf Grund der Wetterlage wird davon ausgegangen, dass sich der Seuchenzug in Österreich weiter fortsetzt.