Bioanbindehaltung genehmigen lassen
Unter bestimmten Bedingungen können Biorinder in der weidefreien Zeit im Stall angebunden gehalten werden. Bisher wurde die Anbindehaltung (Kleinbetriebsregelung) in Österreich per Erlass genehmigt, das heißt, die Anbindehaltung war ohne vorhergehendes Ansuchen möglich. Aufgrund der Auswirkungen des Bioaudits 2017 muss nun jeder Betrieb ab 1. Jänner 2021 seine Anbindehaltung von der zuständigen Behörde genehmigen lassen. Das wird ausschließlich online im Veterinärinformationssystem (VIS) möglich sein. Dazu ist ein sogenannter „Antrag auf temporäre Anbindehaltung von Rindern“ im VIS notwendig. Der Antrag wird automatisch an die zuständige Behörde weitergeleitet und die zuständige Kontrollstelle informiert. Wird dem Antrag stattgegeben, stellt die Behörde einen positiven Bescheid aus, welcher bei einer Biokontrolle vorgelegt werden muss. Die Antragstellung sollte ab 2021 umgehend erfolgen!
Auch die Anträge für Eingriffe am Tier, betriebsbezogen oder fallweise, sind zukünftig über das VIS zu stellen. Bereits 2020 waren diese Anträge notwendig, erfolgten aber postalisch oder per E-Mail. Für alle betriebsbezogenen Ausnahmegenehmigungen, für die bereits 2020 ein Antrag gestellt wurde, wie zum Beispiel das Entfernen der Hornanlage bei Kälbern unter sechs Wochen, muss aufgrund ihrer dreijährigen Gültigkeit erst Ende 2022 wieder ein neuer Antrag im VIS gestellt werden. Neue Anträge sowie alle Anträge für eine fallweise Ausnahmegenehmigung sind bereits ab 1. Jänner 2021 ausschließlich online über VIS zu stellen.
Die Antragstellung zur Genehmigung der Anbindehaltung und der Eingriffe im Veterinärinformationssystem ist benutzerfreundlich und selbsterklärend gestaltet und daher prinzipiell von jedem Landwirt selbständig online durchführbar. Es werden dazu auch online-Schulungen der AGES Anfang des Jahres 2021 angeboten. Darin wird genau erklärt, wie Antragsteller zu den VIS-Zugangsdaten gelangen und worauf bei der Antragstellung zu achten ist. Die LK empfiehlt den betroffenen Biobetrieben, bereits jetzt auf der Homepage https://vis.statistik.at unter „Formulare“ ihre VIS-Web-Zugangsdaten zu beantragen, um im Jahr 2021 möglichst rasch die Anträge auf Ausnahmegenehmigungen stellen zu können!
Für Betriebe, welche die Ausnahmegenehmigung nicht selbständig online beantragen können, werden das Biozentrum und die LK-Außenstellen eine Hilfestellung anbieten.
Auch die Anträge für Eingriffe am Tier, betriebsbezogen oder fallweise, sind zukünftig über das VIS zu stellen. Bereits 2020 waren diese Anträge notwendig, erfolgten aber postalisch oder per E-Mail. Für alle betriebsbezogenen Ausnahmegenehmigungen, für die bereits 2020 ein Antrag gestellt wurde, wie zum Beispiel das Entfernen der Hornanlage bei Kälbern unter sechs Wochen, muss aufgrund ihrer dreijährigen Gültigkeit erst Ende 2022 wieder ein neuer Antrag im VIS gestellt werden. Neue Anträge sowie alle Anträge für eine fallweise Ausnahmegenehmigung sind bereits ab 1. Jänner 2021 ausschließlich online über VIS zu stellen.
Die Antragstellung zur Genehmigung der Anbindehaltung und der Eingriffe im Veterinärinformationssystem ist benutzerfreundlich und selbsterklärend gestaltet und daher prinzipiell von jedem Landwirt selbständig online durchführbar. Es werden dazu auch online-Schulungen der AGES Anfang des Jahres 2021 angeboten. Darin wird genau erklärt, wie Antragsteller zu den VIS-Zugangsdaten gelangen und worauf bei der Antragstellung zu achten ist. Die LK empfiehlt den betroffenen Biobetrieben, bereits jetzt auf der Homepage https://vis.statistik.at unter „Formulare“ ihre VIS-Web-Zugangsdaten zu beantragen, um im Jahr 2021 möglichst rasch die Anträge auf Ausnahmegenehmigungen stellen zu können!
Für Betriebe, welche die Ausnahmegenehmigung nicht selbständig online beantragen können, werden das Biozentrum und die LK-Außenstellen eine Hilfestellung anbieten.
Ihr Ansprechpartner:
Biozentrum Kärnten, Telefon 0463/ 58 50 5400 als Erstkontakt
Biozentrum Kärnten, Telefon 0463/ 58 50 5400 als Erstkontakt
Bioschulung für VIS-Antragstellung
Biobetriebe müssen ihre Anträge für die temporäre Anbindehaltung und für Eingriffe zukünftig im VIS online stellen. Die Antragstellung ist von jedem Landwirt online selbständig durchführbar. Es werden dazu im Jänner Schulungen von der AGES angeboten. Diese Online-Seminare „Bio Antragsverfahren via VIS für Landwirte“ wurden nun festgelegt und finden zu folgenden Terminen jeweils um 14 und 19 Uhr statt:
Bei den Schulungen wird genau erklärt, wie Bauern ihren VIS-Zugang erhalten, wie Anträge erstellt werden und wie man deren weitere Verarbeitungsschritte verfolgen kann.
Nutzen Sie dieses Seminarangebot und melden Sie sich dafür auf der Website der AGES Akademie unter folgendem Link an: www.ages.at/service/ages-akademie/veranstaltungskalender/
Bei Fragen wenden Sie sich an das Biozentrum: 0463/58 50-54 00.
- 4. Jänner (Montag)
- 8. Jänner (Freitag)
- 15. Jänner (Freitag)
- 22. Jänner (Freitag)
- 29. Jänner (Freitag)
Bei den Schulungen wird genau erklärt, wie Bauern ihren VIS-Zugang erhalten, wie Anträge erstellt werden und wie man deren weitere Verarbeitungsschritte verfolgen kann.
Nutzen Sie dieses Seminarangebot und melden Sie sich dafür auf der Website der AGES Akademie unter folgendem Link an: www.ages.at/service/ages-akademie/veranstaltungskalender/
Bei Fragen wenden Sie sich an das Biozentrum: 0463/58 50-54 00.