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17.12.2020 | von Dipl.-Ing. Astrid Pichorner
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Bio: Jeden Flächenzugang melden

Werden im Herbstantrag/Mehrfachantrag neue Flächen beantragt, muss der Flächenzugang binnen 14 Tagen an die jeweilige Kontrollstelle gemeldet werden.

P_ALTP_ALTP_ALT[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2020.12.17%2F1608236698038475.jpg]
nt die Umstellungszeit mit Abgabe des Mehrfachantrages beziehungsweise des Meldedatums an die Kontrollstelle. Beim Verkauf und der Verfütterung der Ernte ist jedenfalls darauf zu achten, welchen Status die Produkte zum aktuellen Zeitpunkt haben (konventionell, Umstellungsware oder biologisch), da maximal 20 % der Jahresration an konventionellem Futter von neu hinzugekommenen Grünlandflächen verfüttert werden dürfen. Bitte beachten Sie hierbei auch die Richtlinien privater Standards (Bio, Jungrinder). Außerdem ist zu berücksichtigen, dass nur jene Flächen 2021 prämienfähig als Bio beantragt werden können, welche auch 2020 als Bioflächen prämienfähig waren. Werden auf den Zugangsflächen die gleichen Kulturen wie auf den bereits biologisch anerkannten Flächen, vorrangig Ackerflächen, angebaut, wird für die gesamte Ernte der niedrigere Status vergeben. Kann eine eindeutige Trennung der Bioprodukte mit Umstellungs- oder konventionellen Produkten gewährleistet werden, ist die Kontrollstelle befähigt, Produkte derselben Kultur unterschiedlich zu zertifizieren. Dipl.-Ing. Astrid Pichorner Jeder Flächenzugang muss an die Kontrollstelle gemeldet werden. © LK Kärnten/Astrid Pichorner
Jeder Flächenzugang muss gemäß dem aktuell gültigen EU-Biorecht der Kontrollstelle fristgerecht mittels Flächenzugangsformular gemeldet werden. Wenn anerkannte Bioflächen übernommen werden, ist es zusätzlich notwendig, der Kontrollstelle den Mehrfachantrag und das Biozertifikat des Vorbesitzers zu übermitteln. Ansonsten kann die Aufrechterhaltung des Biostatutes nicht garantiert werden und die Fläche muss die Umstellungszeit von vorne durchlaufen. Die jeweiligen Formulare erhalten Sie von ihrer Kontrollstelle. 
 

Verkürzte Umstellungszeit

Auf konventionellen Zugangsflächen können erst nach der Umstellungszeit biologische Produkte geerntet werden. Grundsätzlich dauert die Umstellungszeit auf Acker- und Grünlandflächen 24 Monate. Je nach Vorbewirtschaftung und ÖPUL-Maßnahmen kann bei der Kontrollstelle eine Verkürzung beantragt werden. Daraus ergibt sich eine individuelle Umstellungszeit, die mit Unterzeichnung des Pacht- oder Kaufvertrages beginnt. Gibt es keine schriftliche Vereinbarung, beginnt die Umstellungszeit mit Abgabe des Mehrfachantrages beziehungsweise des Meldedatums an die Kontrollstelle. Beim Verkauf und der Verfütterung der Ernte ist jedenfalls darauf zu achten, welchen Status die Produkte zum aktuellen Zeitpunkt haben (konventionell, Umstellungsware oder biologisch), da maximal 20 % der Jahresration an konventionellem Futter von neu hinzugekommenen Grünlandflächen verfüttert werden dürfen. Bitte beachten Sie hierbei auch die Richtlinien privater Standards (Bio, Jungrinder). Außerdem ist zu berücksichtigen, dass nur jene Flächen 2021 prämienfähig als Bio beantragt werden können, welche auch 2020 als Bioflächen prämienfähig waren.

Werden auf den Zugangsflächen die gleichen Kulturen wie auf den bereits biologisch anerkannten Flächen, vorrangig Ackerflächen, angebaut, wird für die gesamte Ernte der niedrigere Status vergeben. Kann eine eindeutige Trennung der Bioprodukte mit Umstellungs- oder konventionellen Produkten gewährleistet werden, ist die Kontrollstelle befähigt, Produkte derselben Kultur unterschiedlich zu zertifizieren.
 
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nt die Umstellungszeit mit Abgabe des Mehrfachantrages beziehungsweise des Meldedatums an die Kontrollstelle. Beim Verkauf und der Verfütterung der Ernte ist jedenfalls darauf zu achten, welchen Status die Produkte zum aktuellen Zeitpunkt haben (konventionell, Umstellungsware oder biologisch), da maximal 20 % der Jahresration an konventionellem Futter von neu hinzugekommenen Grünlandflächen verfüttert werden dürfen. Bitte beachten Sie hierbei auch die Richtlinien privater Standards (Bio, Jungrinder). Außerdem ist zu berücksichtigen, dass nur jene Flächen 2021 prämienfähig als Bio beantragt werden können, welche auch 2020 als Bioflächen prämienfähig waren. Werden auf den Zugangsflächen die gleichen Kulturen wie auf den bereits biologisch anerkannten Flächen, vorrangig Ackerflächen, angebaut, wird für die gesamte Ernte der niedrigere Status vergeben. Kann eine eindeutige Trennung der Bioprodukte mit Umstellungs- oder konventionellen Produkten gewährleistet werden, ist die Kontrollstelle befähigt, Produkte derselben Kultur unterschiedlich zu zertifizieren. Dipl.-Ing. Astrid Pichorner Jeder Flächenzugang muss an die Kontrollstelle gemeldet werden. © LK Kärnten/Astrid Pichorner