Berner Konvention beschließt Absenkung des Schutzstatus von Wölfen
„Wir haben uns viele Jahre vehement für eine Absenkung des Schutzstatus eingesetzt. Jetzt endlich hat der Hausverstand über die Ideologie gesiegt“, reagiert LK-Präsident Siegfried Huber erfreut auf den Beschluss der Berner Konvention, den Schutzstatus von Wölfen in Europa abzusenken. Für Huber ein längst notwendiger Schritt, da sich die Wölfe seit Jahren unkontrolliert in ganz Europa ausbreiten. „Die Wölfe sind nicht vom Aussterben bedroht. Es ist unsere traditionelle Alm- und Weidewirtschaft, die Schutz braucht, es werden immer weniger Tiere auf die Almen aufgetrieben“, erklärt Huber. Der Obmann des Kärntner Almwirtschaftsvereins, Josef Obweger, ergänzt: „Jährlich werden innerhalb der EU 65.000 Nutztiere von Wölfen gerissen. Es ist unverantwortlich, ein Raubtier, das nicht auf der Roten Liste bedrohter Tierarten steht, mit einem derartig bedingungslosen Schutz auf Weidetiere loszulassen“, betont Josef Obweger, um dann auf die Erfahrungen in unserem Bundesland hinzuweisen: „Entgegen der Behauptung von so manchem selbsternannten Wolfsexperten hat sich in Kärnten in den letzten drei Jahren gezeigt, dass eine Bejagung die Anzahl von Nutztierrissen wesentlich verringert hat, obwohl die Anzahl der Wolfsnachweise im gleichen Zeitraum sogar gestiegen ist.“
FFH-Richtlinie rasch ändern
Bevor nun tatsächlich eine leichtere Bejagung von Wölfen in der EU erfolgen kann, muss noch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) der Europäischen Union geändert werden. Am Zug ist jetzt die Europäische Kommission, die dem EU-Parlament und dem Rat einen entsprechenden Gesetzestext zur Abstimmung vorlegen muss. LK-Präsident Huber und Almwirtschafts-Obmann Obweger fordern gemeinsam eine rasche Beschlussfassung in Brüssel ein – am besten vor Beginn der neuen Weidesaison. „Wenn die FFH-Richtlinie geändert ist, werden hoffentlich auch jene Staaten, aus denen die Wölfe nach Kärnten einwandern, die Bejagung intensivieren. Das wäre auch eine Erleichterung für die heimische Almwirtschaft“, so Huber und Obweger. Ob sich durch die Absenkung des Schutzstatus auch neue rechtliche Möglichkeiten für die Entnahme von Wölfen für Kärnten ergeben, sei zu evaluieren. Bis dahin müsse Kärnten seinen bisher eingeschlagenen Weg der Bejagung mit Wolfsverordnung und dem Alm- und Weideschutzgesetz konsequent weitergehen, betonen beide Interessenvertreter.