Autokauf: Ab Juli kann’s teurer werden
Als Ausfluss der ökosozialen Steuerreform, insbesondere aufgrund der Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes vom 7. Jänner 2021, kommt es ab 1. Juli 2021 zu einer sofortigen beziehungsweise teilweisen, kontinuierlichen Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA). Außerdem werden Klein-LKW und Pick-ups in Hinkunft der NoVA unterworfen. Alle Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung bis 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht werden NoVA-pflichtig. Auch zum Vorsteuerabzug berechtigte Kraftfahrzeuge unterliegen damit teilweise der NoVA-Pflicht. Eine Übergangsregelung sieht vor, dass bei einem unwiderruflichen, schriftlichen, vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossenen Kaufvertrag über ein Kraftfahrzeug die bisherige Rechtslage angewendet werden darf – vorausgesetzt, der für die Entstehung der Abgabenschuld maßgebende Vorgang liegt zwischen dem 30. Juni 2021 und dem 1. November 2021. Insbesondere für den Fall, dass ein Kaufvertrag für ein Kraftfahrzeug vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen wurde, die Lieferung jedoch erst nach dem 30. Juni 2021, aber vor dem 1. November 2021 erfolgt, ist die Übergangsregelung vorgesehen. Diesbezüglich ist die Rechtslage vor dem 1. Juli 2021 weiterhin anzuwenden.
Wenn ein Neukauf ansteht, empfiehlt es sich schon jetzt, Kontakt mit dem Händler aufzunehmen.
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