Auswirkungen auf die Bio-Mastgeflügelhaltung aus betriebswirtschaftlicher Sicht
Waren bisher 28 kg LG/m² Stallraum, bei Vorhandensein eines unter Tags begehbaren Außenscharrraumes (ASR), möglich, dürfen laut der neuen Verordnung nur mehr 21 kg LG/m² Stallraum gehalten werden. Dafür darf in Zukunft der ASR als Stallfläche mitberücksichtigt werden, wenn er entsprechend isoliert und für die Masthühner rund um die Uhr begehbar ist. Aufgrund dieser Bestimmungen ergeben sich für bestehende Bio-Mastgeflügelbetriebe mehrere Haltungsoptionen:
- Adaptierung des ASR (Isolierung Decke, Doppelstegblatten an Außenwänden) und somit Nutzung als Stallfläche.
- Keine Adaptierung des ASR - Nutzung als Stallfläche nur bei entsprechenden Temperaturen.
- Ausschließliche Nutzung der eigentlichen Stallfläche, ASR wird nicht als Stallfläche berücksichtigt.
In der Tabelle (siehe ganz unten im Bereich Downloads) wird die Haltung laut alter Verordnung sowie die drei Varianten, die laut neuer Verordnung möglich sind, verglichen. Zum einen wird geschaut ob es durch die Maßnahmen zu einer Reduktion der Stückzahl pro Mastpartie kommt, zum anderen werden die Auswirkungen auf den Deckungsbeitrag (DB) pro Mastpartie sowie pro Jahr dargestellt.
Bei ganzjähriger Nutzung des ASR als Stallfläche kann die gleiche Stückzahl wie bisher gehalten werden. Somit ändert sich nichts am DB pro Partie und pro Jahr.
Wird der ASR nicht als Stallfläche genutzt, reduziert sich, bei den im Beispiel unterstellten Parametern, die Stückzahl pro Mastpartie um 693 Stück. Betrachtet man den Deckungsbeitrag, reduziert sich dieser um € 1.110,- pro Partie sowie um € 5.548,- pro Jahr beim Rein-Raus-Verfahren bzw. € 9.432,- pro Jahr beim Vormast-Verfahren.
Die dritte Variante ist die Nutzung des ASR als Stallfläche ohne Adaptierungsmaßnahmen. In diesem Fall kann während der wärmeren Jahreszeit die volle Kapazität genutzt werden. Je nach Verfahren fallen in der kälteren Jahreszeit zwei bis drei Mastpartien mit reduzierter Stückzahl an. Dadurch reduziert sich der Deckungsbeitrag pro Jahr beim Rein-Raus-Verfahren um € 2.219,- und beim Vormastverfahren um € 3.329,-.
Wird der ASR nicht als Stallfläche genutzt, reduziert sich, bei den im Beispiel unterstellten Parametern, die Stückzahl pro Mastpartie um 693 Stück. Betrachtet man den Deckungsbeitrag, reduziert sich dieser um € 1.110,- pro Partie sowie um € 5.548,- pro Jahr beim Rein-Raus-Verfahren bzw. € 9.432,- pro Jahr beim Vormast-Verfahren.
Die dritte Variante ist die Nutzung des ASR als Stallfläche ohne Adaptierungsmaßnahmen. In diesem Fall kann während der wärmeren Jahreszeit die volle Kapazität genutzt werden. Je nach Verfahren fallen in der kälteren Jahreszeit zwei bis drei Mastpartien mit reduzierter Stückzahl an. Dadurch reduziert sich der Deckungsbeitrag pro Jahr beim Rein-Raus-Verfahren um € 2.219,- und beim Vormastverfahren um € 3.329,-.
Da Anpassungsmaßnahmen beim ASR sehr betriebsindividuell zu betrachten sind wurden Umbaukosten in der Kalkulation nicht berücksichtigt. Jeder Bio-Mastgeflügelbetrieb sollte für sich einen Kosten-Nutzen-Vergleich anstellen um entscheiden zu können, welche der möglichen Varianten für ihn die optimale wäre.