Auf Bodenuntersuchung nicht vergessen
Die Bodenuntersuchung hat durch ein akkreditiertes Labor zu erfolgen, und im Mehrfachantrag ist die Erfassung der Analyseergebnisse online unter www.eama.at verpflichtend.
Bei beiden ÖPUL-Maßnahmen gibt es unterschiedliche Vorgaben bezüglich der Bodenuntersuchung bzw. der zu untersuchenden Bodenparameter, die nachstehend beschrieben werden.
1 Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker (VGW A)
Diese Maßnahme wird für Ackerflächen in der festgelegten Gebietskulisse laut Sonderrichtlinie ÖPUL 23, Anhang G, welche im eAMA im INVEKOS-GIS unter "Gebietsabgrenzungen/Grundwasserschutz Acker" sichtbar ist, angeboten.
Betriebe, die am "Vorbeugenden Grundwasserschutz - Acker" teilnehmen, müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 pro angefangene 5 ha Ackerfläche in der Gebietskulisse mindestens eine Bodenprobe ziehen und diese bei einem akkreditierten Labor untersuchen lassen. Ausgangsbasis für die Anzahl der Bodenproben ist die Ackerfläche des Betriebes gemäß Beantragung im Mehrfachantrag 2026. Die Bodenuntersuchungen sind entsprechend der "Richtlinie für die sachgerechte Düngung" oder der EUF-Methode (Elektro-Ultrafiltration) hinsichtlich des
Betriebe, die am "Vorbeugenden Grundwasserschutz - Acker" teilnehmen, müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 pro angefangene 5 ha Ackerfläche in der Gebietskulisse mindestens eine Bodenprobe ziehen und diese bei einem akkreditierten Labor untersuchen lassen. Ausgangsbasis für die Anzahl der Bodenproben ist die Ackerfläche des Betriebes gemäß Beantragung im Mehrfachantrag 2026. Die Bodenuntersuchungen sind entsprechend der "Richtlinie für die sachgerechte Düngung" oder der EUF-Methode (Elektro-Ultrafiltration) hinsichtlich des
- Stickstoffs,
- Phosphors,
- Kaliums,
- pH-Werts und
- Humusgehalts
2 Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland (HBG)
Diese Maßnahme wird in ganz Österreich angeboten. Betriebe, die an dieser grünlanderhaltenden Maßnahme teilnehmen, müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 pro angefangene 5 ha förderfähige Grünlandfläche mindestens eine Bodenprobe ziehen und analysieren lassen.
Ausgangsbasis für die Anzahl der benötigten Bodenproben und Analysen sind alle Grünlandflächen laut Mehrfachantrag 2025 mit einer Hangneigung <18%. Ausgenommen sind Flächen mit Umbruchsverbot laut GLÖZ 2 (Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen), GLÖZ 4 (Pufferstreifen entlang von Wasserläufen) und GLÖZ 9 (Umweltsensibles Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten).
Die Bodenproben sind entsprechend der "Richtlinie für die sachgerechte Düngung" oder der EUF-Methode auf
Ausgangsbasis für die Anzahl der benötigten Bodenproben und Analysen sind alle Grünlandflächen laut Mehrfachantrag 2025 mit einer Hangneigung <18%. Ausgenommen sind Flächen mit Umbruchsverbot laut GLÖZ 2 (Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen), GLÖZ 4 (Pufferstreifen entlang von Wasserläufen) und GLÖZ 9 (Umweltsensibles Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten).
Die Bodenproben sind entsprechend der "Richtlinie für die sachgerechte Düngung" oder der EUF-Methode auf
- Phosphor
- Kalium
- pH-Wert
- Humusgehalt
Die akkreditierten Labore
Erfassen der Bodenproben
Die Eingabe der Ergebnisse (Analyseergebnis) erfolgt unter www.eama.at im INVEKOS-GIS in der dafür vorgesehenen Erfassungsmaske unter dem Reiter "Bodenproben". Die Ergebnisse der Bodenprobenanalyse sind dem jeweiligen Mehrfachantragsjahr zuzuordnen und können manuell eingegeben oder mittels CSV-Datei (digitale Laborergebnisse der Bodenproben) hochgeladen werden. Eine genaue Anleitung dazu finden Sie unter GIS_Handbuch_2023_Version_40.pdf (ama.at).
Service der LK Kärnten
Die Checklisten bzw. die Erhebungsbögen für die Bodenuntersuchung der im Artikel angeführten ÖPUL-Maßnahmen und die aktuelle „Richtlinie für die sachgerechte Düngung“ finden Sie unter Downloads | LK Kärnten (lko.at).
- Amt der Kärntner Landesregierung
- AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH)
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung
- AGRANA Zucker GmbH
- Agrolab Agrarzentrum
- cewe GmbH
- Kalb Analytik (für Bodenproben der Maßnahme „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“)
Erfassen der Bodenproben
Die Eingabe der Ergebnisse (Analyseergebnis) erfolgt unter www.eama.at im INVEKOS-GIS in der dafür vorgesehenen Erfassungsmaske unter dem Reiter "Bodenproben". Die Ergebnisse der Bodenprobenanalyse sind dem jeweiligen Mehrfachantragsjahr zuzuordnen und können manuell eingegeben oder mittels CSV-Datei (digitale Laborergebnisse der Bodenproben) hochgeladen werden. Eine genaue Anleitung dazu finden Sie unter GIS_Handbuch_2023_Version_40.pdf (ama.at).
Service der LK Kärnten
Die Checklisten bzw. die Erhebungsbögen für die Bodenuntersuchung der im Artikel angeführten ÖPUL-Maßnahmen und die aktuelle „Richtlinie für die sachgerechte Düngung“ finden Sie unter Downloads | LK Kärnten (lko.at).