Agrardiesel: Rückvergütung ausbezahlt
Am 30. August erhielten Österreichs Bäuerinnen und Bauern die temporäre Agrardieselrückvergütung, die aufgrund extremer Betriebsmittelkosten von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde. Die Steuerrückvergütung in der Höhe von 7 Cent je Liter Diesel basiert auf einem pauschalen Verbrauch je Hektar und Bewirtschaftungsart.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig unterstreicht die Notwendigkeit der Maßnahme aufgrund volatiler Agrarmärkte und der enormen Betriebsmittelkosten. "Ziel ist es, land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch eine steuerliche Entlastung für den erforderlichen Dieseleinsatz bei der Produktion land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse zu unterstützen. Denn unsere Bäuerinnen und Bauern sind Garant für unsere Versorgungssicherheit“, sagt Totschnig. Ausgezahlt wird die Maßnahme durch das Zollamt Österreich.
Österreichweit wurden an 83.071 land- und forstwirtschaftliche Betriebe rund 24,8 Mio. Euro gezahlt. In Kärnten erhalten 7.854 Betriebe exakt 1,762.288 Euro. Der 14-monatige Vergütungszeitraum erstreckte sich von 01. Mai 2022 bis 30. Juni 2023. Die Antragstellung erfolgte im Zuge einer Überarbeitung des Mehrfachantrages 2022. Die Mitteilungen zur Rückvergütung sind unter e-AMA abrufbar und werden von der Agrarmarkt Austria versandt.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig unterstreicht die Notwendigkeit der Maßnahme aufgrund volatiler Agrarmärkte und der enormen Betriebsmittelkosten. "Ziel ist es, land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch eine steuerliche Entlastung für den erforderlichen Dieseleinsatz bei der Produktion land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse zu unterstützen. Denn unsere Bäuerinnen und Bauern sind Garant für unsere Versorgungssicherheit“, sagt Totschnig. Ausgezahlt wird die Maßnahme durch das Zollamt Österreich.
Österreichweit wurden an 83.071 land- und forstwirtschaftliche Betriebe rund 24,8 Mio. Euro gezahlt. In Kärnten erhalten 7.854 Betriebe exakt 1,762.288 Euro. Der 14-monatige Vergütungszeitraum erstreckte sich von 01. Mai 2022 bis 30. Juni 2023. Die Antragstellung erfolgte im Zuge einer Überarbeitung des Mehrfachantrages 2022. Die Mitteilungen zur Rückvergütung sind unter e-AMA abrufbar und werden von der Agrarmarkt Austria versandt.