Acht Tipps für einen erfolgreichen Holzverkauf
Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Daher ist es notwendig, den Markt zu analysieren, ob überhaupt eine Nachfrage mit passendem Preis besteht. Wichtig ist, dass das noch vor der Ernte geschieht. Hilfestellung bietet dabei der Holzmarktbericht der Landwirtschaftskammer, der monatlich auf www.lko.at bzw. auf www.holz-fair-kaufen.at veröffentlicht wird. Letztere Homepage bietet ein umfangreiches Beratungs- und Informationsangebot rund um den Holzverkauf. Auf einen Blick sieht man z.B. anhand der Ampelfarben, wie sich der Holzmarkt in den jeweiligen Bundesländern derzeit verhält. Mit dem Schnitzel&Bier-Indikator sieht man auch, wie attraktiv die Preise im Verhältnis zur Inflation sind.
Angebote vergleichen
Angebote zu vergleichen zahlt sich aus. Denn nicht nur der Preis, sondern auch die Stärkeklassen und Qualitäten spielen dabei eine wichtige Rolle. Denn was nutzt ein hoher A-Bloch-Preis, wenn bei der Übernahme hauptsächlich B/C-Qualitäten festgestellt wurden. Daher nicht von einzelnen hohen Preisen verführen lassen und immer die Preise für die geplanten Hauptsortimente und Qualitäten vergleichen!
Schlussbrief verschriftlichen
Grundsätzlich sind mündliche Verträge erlaubt. Bei etwaigen Problemen oder Ungereimtheiten bei der Abrechnung ist eine Nachweisführung jedoch schwierig. Daher wird jedenfalls ein schriftlicher Vertrag empfohlen, der die Sortimente, Stärkenklassen, Preise, Lieferprofile etc. regelt. Ein Muster dazu ist auf www.holz-fair-kaufen.at zu finden. Vereinbarte Ausformung einhalten Ein Kunde zahlt nur für das, was er auch bestellt hat. Daher ist die im Schlussbrief vereinbarte Ausformung inklusive Längenübermaß entsprechend einzuhalten. Wird die Ernte nicht selbst, sondern mittels Dienstleister durchgeführt, müssen die Ausformungswünsche im Vorhinein, am besten wieder schriftlich, dem Dienstleister bekannt gegeben werden.
Man sollte sich während der Arbeit auch selbst davon überzeugen, dass die Vorgaben eingehalten werden. Bei der Beauftragung eines ZÖFU-zertifizierten Dienstleisters kann man zusätzlich sicher sein, dass alle PEFC-Vorgaben eingehalten werden.
Vergleichsmaß schätzen
Spätestens beim Abtransport der Stämme sollte ein Vergleichsmaß ermittelt werden. Die einfachste und schnellste Methode ist es, die Stämme zu zählen - direkt oder später auf einem Foto. Zusätzlich können auch das Raummaß, das Harvester- oder Prozessormaß oder die Ergebnisse von diversen Apps als Vergleichsmaß herangezogen werden.
Kontrolle der Abmaßliste
Hat man die Abmaßliste erhalten, kann man diese mit dem Vergleichsmaß abstimmen. Dabei kann es natürlich zu kleineren Abweichungen kommen. Einerseits kann man sich z.B. selbst bei den Stämmen verzählt haben und andererseits sind Vergleichsmaße nur Schätzungen - im Gegensatz zur geeichten Werksvermessung. Zusätzlich sollte man sich auch den CX-Anteil sowie etwaige Längenabstufungen genauer ansehen. Wurden zu viele Stämme aufgrund zu geringen Übermaßes abgestuft, ist auch der Dienstleister auf diesen Umstand hinzuweisen und eine Einigung anzustreben.
Kontrolle der Gutschrift
In den meisten Fällen wird nicht vom Lieferanten eine Rechnung, sondern vom Kunden eine Gutschrift übermittelt. Diese sollte abschließend mit der Abmaßliste sowie mit den Bankaufzeichnungen verglichen werden.
Unterstützung von Profis holen
Der Holzverkauf ist sehr komplex, vor allem für Personen, die das nicht häufig machen. Daher sollte man sich Unterstützung von Profis holen. Die richtigen Ansprechpartner findet man auf: www.holz-fair-kaufen.at.