5000 Euro für neues Holzheizungssystem
Bis dato wurde für den Tausch von alten Holzheizsystemen bzw. Wärmepumpen im Gegensatz zum Tausch von Fossilenergiesystemen keine Bundesförderung gewährt. Mit 1. Juli 2024 wird auch für den Tausch dieser Systeme, sofern kein Umstieg auf Nahwärmeversorgung möglich ist, ein Direktzuschuss von 5000 Euro/Anlage für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser gewährt. Falls gleichzeitig eine thermische Solaranlage errichtet wird, kann die Förderung um 2500 Euro erhöht werden, die Maximalförderung ist mit 30 % der anerkannten Investitionskosten begrenzt. Für diese Aktion wurden 60 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, Registrierungen können bis zum 31. Dezember 2025 bzw. solange Budgetmittel zur Verfügung stehen, durchgeführt werden.
1| Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Miteigentümerinnen und Miteigentümer, Bauberechtigte oder Mieterinnen und Mieter von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentümerinnen und Eigentümer von Reihenhäusern. Pro neuem Heizsystem kann jedoch nur ein Antrag gestellt werden. Außerdem muss es sich beim Förderobjekt um ein Bestandsgebäude handeln, die Nutzung muss zu mehr als 50 % der Wohnnutzung dienen.
2| Was kann gefördert werden?
Gefördert wird der Tausch eines erneuerbaren Heizsystems (Wärmepumpe, Holzheizung) mit einem Mindestalter von 15 Jahren auf einen Fernwärmeanschluss, eine Holzheizung oder eine Wärmepumpe, wobei das neue Heizsystem effizienter als das alte sein muss. Ist ein Anschluss an ein Nahwärmesystem möglich, werden keine Einzelanlagen gefördert. Voraussetzung ist auch, dass das Zentralheizsystem eine wassergeführte Wärmeverteilung aufweisen muss. Gefördert werden Anlagen mit einer Maximalleistung von 100 kW. Die Installation bzw. Errichtung des Heizsystems muss durch eine befugte Fachkraft durchgeführt werden.
3| Wie verläuft der Förderprozess?
Die Abwicklung erfolgt in zwei Schritten. Seit 1. Juli 2024 kann man sich für die Förderung bei der Abwicklungsstelle ausschließlich online unter www.tausch-erneuerbare.at registrieren. Das Projekt kann zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen oder abgeschlossen sein, die Rechnungslegung muss allerdings nach dem 1. Juli 2024 erfolgen. Mit der Registrierung hat man den Förderbedarf angemeldet bzw. die Fördermittel registriert.
Innerhalb von zwölf Monaten nach erfolgter Registrierung ist der Antrag (gleichzeitig mit der Endabrechnung des Fördervorhabens) zu stellen. Die Registrierung und die Beantragung/Abrechnung erfolgen ausschließlich online, nähere Information sind online unter der oben angeführten Adresse abrufbar.
4| Kann die Förderung kombiniert werden?
Eine Kombination mit anderen Bundesförderungen, beispielsweise dem Förderprogramm „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum“, ist nicht möglich. Kombinationen mit Landesförderungen – z. B. Wohnhaussanierung des Landes Kärnten – oder Gemeindeförderungen sind zulässig.