ÖPUL-Herbstantrag – Antragsfristen beachten
Der 15. Oktober 2020 ist der letztmögliche Termin für die Beantragung der Begrünungsflächen (mindestens zehn Prozent der Ackerfläche) im Herbstantrag 2020 sowie für eine allfällige Verlängerung der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“.
Für die Verlängerung der übrigen ÖPUL-Maßnahmen ist eine Abgabe des Herbstantrages bis spätestens 15. Dezember 2020 erforderlich.
Für die Verlängerung der übrigen ÖPUL-Maßnahmen ist eine Abgabe des Herbstantrages bis spätestens 15. Dezember 2020 erforderlich.