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ÖPUL 2023 – Bioeinstieg wieder möglich

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15.09.2022 | von Stefan Kopeinig

Ab 3. November startet die neue MFA-Saison 2023. Dann haben landwirtschaftliche Betriebe wieder die Chance, in das neue ÖPUL 2023, in die Biomaßnahme, einzusteigen.

beratungsbroschüre_biozentrum.png © LK Kärnten
Die wichtigsten Regelungen für Biobetriebe sind in der Beratungsbroschüre "Umstellung auf Biologische Landwirtschaft" zusammengefasst. © LK Kärnten
Die biologische Wirtschaftsweise ist auch ab 2023 die höchstwertige Maßnahme im ÖPUL. Neu ist der modulare Aufbau der Biomaßnahme. Das bedeutet, diese setzt sich aus einem mehrjährigen Basismodul und optionalen einjährigen Modulen zusammen. Um in den Genuss der Prämie im Basismodul zu kommen, müssen zu den Vorgaben der EU-Bio-Verordnung zusätzlich auch die Auflagen der Maßnahme UBB eingehalten werden. Auf dem Basismodul können einjährige Maßnahmen optional beantragt werden. 
Für das neue ÖPUL gelten folgende Förderungsverpflichtungen (die dargestellten Vorschriften bedürfen der Genehmigung der EU-Kommission):
  • Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/​848
  • Verpflichtung zur Erhaltung des Grünlandausmaßes im Vertragszeitraum
  • Anbaudiversifizierung auf Ackerflächen 
  • Weiterbildungsverpflichtung für biologische Wirtschaftsweise und neu für Biodiversität
  • Biodiversitätsflächen auf Ackerflächen
  • Biodiversitätsflächen auf gemähten Grünlandflächen
Unabhängig von der ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ kann jederzeit ein landwirtschaftlicher Betrieb auf die biologische Wirtschaftsweise umgestellt werden. Die Grundvoraussetzung dafür ist der Abschluss eines Kontrollvertrages mit einer in Österreich akkreditierten Biokontrollstelle. Der Biokontrollvertrag und das damit verbundene Biozertifikat geben Aufschluss über den Vermarktungsstatus der erzeugten Produkte und ermöglichen nach Abschluss der Umstellungszeit (diese beträgt im Regelfall zwei Jahre,) tierische und pflanzliche Produkte als Bioprodukte zu deklarieren und vermarkten. Durch die Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ werden Ihnen Fördermittel aufgrund des Mehraufwandes und Minderertrages, die mit der biologischen Produktion verbunden sind, gewährt. Die Förder­auflagen der AMA und die Produktionsrichtlinien laut EU-Bio-Verordnung decken sich zum Großteil. Da und dort gibt es allerdings Unterschiede, wie z. B. die zusätzlich verpflichtende Anlage von Biodiversitätsflächen im ÖPUL. Beides muss jedenfalls eingehalten werden. 
Zusätzlich zur EU-Bio-Verordnung und zu den ÖPUL-Auflagen sind für diverse Vermarktungsschienen weitere Auflagen und Produktionsrichtlinien einzuhalten. So werden neben den Vereinsrichtlinien von Bio Austria (www.bio-austria.at) auch privatrechtliche Standards eingefordert, die für Vermarktungsprojekte im LEH eingehalten werden müssen. 

Umstellungsberatung der LK

Eine Umstellungsberatung aufgrund der derzeit vorliegenden Maßnahmenentwürfe, ist in Hinblick auf eine ausreichende Vorbereitungszeit zu gewährleisten, natürlich bereits auch jetzt schon möglich und absolut empfehlenswert. 
Die aktuellen Maßnahmenentwürfe sind auf der LK-Homepage ersichtlich: 
Förderungen 2023–2027 | LK Kärnten (lko.at)

Bei Interesse an einem Einstieg in die biologische Wirtschaftsweise ist die Inanspruchnahme einer Umstellungsberatung durch das Biozentrum Kärnten anzuraten. 

Inhalte der Umstellungsberatung sind unter anderem:
  • Informationen zu Kontrollvertrag und Biorichtlinien 
  • Informationen zu Förderungen und Anforderungen seitens des ÖPUL-Programmes
  • Vermarktungsmöglichkeiten
  • Aufzeigen notwendiger Umbaumaßnahmen bestehender Haltungssysteme

Der Kostenbeitrag für die Umstellungsberatung beträgt aktuell 59 Euro. Dieser Betrag wird nach erfolgter Umstellung und bei Abschluss einer Mitgliedschaft bei Bio Austria vom Bioverband rückerstattet. Unabhängig davon wird bei allen Beratungen vor Ort eine Hof- bzw. Anfahrtspauschale von 36,50 Euro verrechnet. Um eine ausreichende Vorbereitungszeit zu gewährleisten, ist eine zeitgerechte Kontaktaufnahme mit dem Biozentrum empfehlenswert: 0463/​5850-5400

Bioneueinsteiger aufgepasst: Als zusätzliches Beratungsangebot des Biozentrums Kärnten wird im Rahmen einer Online-Sprechstunde am 27. September um 19.30 Uhr das Thema Bioeinstieg behandelt. 

Anmeldung unter: 0463/​5850-5400 oder kaernten@bio-austria.at

Links zum Thema

  • Informationen zu den Förderungen 2023-2027

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Die wichtigsten Regelungen für Biobetriebe sind in der Beratungsbroschüre "Umstellung auf Biologische Landwirtschaft" zusammengefasst. © LK Kärnten