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Zwei Resolutionen beschlossen

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10.01.2025

Ein Appell an EU und Bundesregierung: Wegweisende Resolutionen zeigen konkrete Lösungsansätze auf, um die heimische Landwirtschaft zukunftssicher und wettbewerbsfähig zu machen.

Resolutionen.jpg © Wajand
Beide Resolutionen wurden einstimmig beschlossen. © Wajand

Resolution 1: Kurswechsel in der EU-Agrarpolitik – JETZT!

Die rund 18.000 land- und forstwirtschaftlichen Familienbetriebe in Kärnten stehen mit dem Rücken zur Wand: Die bäuerlichen Einkommen sinken. Durch den Abschluss ständig neuer Freihandelsabkommen bei gleichzeitig steigendenden Anforderungen und Bürokratie im Rahmen des Green Deal sinkt die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe. Die öffentlichen Mittel für die Abgeltung der immer höheren Umwelt-Auflagen stagnieren trotz hoher Inflationsraten seit Jahren. Angesichts dieser Entwicklungen haben bereits viele heimische Bäuerinnen und Bauern ihren Glauben an die positive Kraft der Europäischen Idee verloren! 
Vor diesem Hintergrund ist klar, ein Weiter wie bisher ist nicht möglich. Es braucht einen Kurswechsel hin zu einer Ökosozialen EU-Agrarpolitik die den Betrieben ein gerechtes Einkommen ermöglicht, die erbrachten öffentlichen Umweltleistungen fair bezahlt und die heimische Landwirtschaft vor unfairem internationalem Wettbewerb schützt. 
Die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert daher den zuständigen EU-Agrarkommissar Christophe Hansen auf, in der Ausarbeitung der von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geforderten „Vision für die Zukunft der Landwirtschaft und der Ernährung“ folgende Maßnahmen zu berücksichtigen: 

1. Inflationsausgleich 
  • Jährliche Anhebung des EU-Agrarbudgets um die tatsächliche Inflationsrate. 
  • Inflationsausgleich der EU-Direktzahlungen. 

2. Handelspolitik 
  • Einfuhrstopp für Lebensmittel aus Drittstaaten, die nicht den Produktionsstandards des EU-Binnenmarktes entsprechen. Einführung von Klimazöllen für Lebensmittelimporte aus Drittstaaten. 
  • Importstopp für Getreide und Geflügelfleisch aus der Ukraine. 
  • Nein zum Freihandels­abkommen Mercosur.

3. Wiederherstellung der Natur 
  • Finanzierung der hohen Kosten der EU-Renatu­rierungs-Verordnung durch zusätzliche EU-Mittel außerhalb der GAP-Mittel 
  • Prinzip der Freiwilligkeit und Einbindung der betroffenen Grundeigentümer sowie faire Abgeltung der erbrachten Umweltleistungen im Rahmen von Vertragsnaturschutzmodellen gesetzlich verankern. 

4. Entwaldungsverordnung 
Überarbeitung der aktuellen Fassung der EU-Entwaldungsverordnung, Einführung von Ausnahmen für Länder mit nachweisbaren Waldzuwächsen.

5. Laborfleisch 
Keine Zulassung von Laborfleisch – Konsequente Umsetzung des „Vorsichtsprinzips“ zum Schutz von Landwirtschaft, Klima und Verbraucher­schutz .

6. Schutzstatus von Wölfen 
Rasche Absenkung des Schutzstatus von Wölfen in der FFH-Richtlinie, um die unkontrollierte Ausbreitung von Wölfen in Europa zu stoppen. 

7. Entbürokratisierung 
  • Dauergrünlandwerdung (VO [EU] 2021/​2115 Art. 4): Ackerflächen, die als Grünland genutzt werden, müssen nach fünf Jahren umgebrochen oder nachgesät werden, um den Ackerstatus zu erhalten. Diese Vorgabe muss im Sinne der Landwirtschaft und des Klimaschutzes gestrichen werden. 
  • Aufzeichnungsverpflichtungen (VO [EU] 2023/​564): Streichung der Verpflichtung zur elektronischen Pflanzenschutzmittelaufzeichnung ab 1. Jänner 2026 bzw. Schaffung einer Ausnahme für Klein- und Mittelbetriebe, biologische Pflanzenschutzmittel und Wildverbißschutzmittel, bzw. berufliche Verwender mit nachgewiesener Sachkunde. 
  • Pflanzenschutzverwendung im Mehrfachantrag (VO [EU] Art. 8 Abs. 3 Buchstabe f 2022/​1173): Rücknahme der kontraproduktiven Verpflichtung, dass Landwirtinnen und Landwirte, die freiwillig an Öko-Regelungen oder Agarumweltmaßnahmen teilnehmen, ihre Pflanzenschutzmittelverwendung zusätzlich im MFA bekanntzugeben haben. 
  • Ausnahmen für Klein- und Mittelbetriebe im Rahmen der GAP (VO [EU] 2021/​2115): Einführung weitreichender Ausnahmen in den GLÖZ-Standards, Aufzeichnungs- und Dokumentations- sowie Kontrollverpflichtungen von Betrieben unter 40 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. 
  • Biologische Landwirtschaft (VO [EU] 2018/​848): Rücknahme der bürokratischen Hürden für biologisch wirtschaftende Betriebe betreffend Weide, Zukauf von Saatgut oder Tieren. 
  • Automatisiertes Antrags­system (VO [EU] 2021/​2116 Art. 59): Für jene Betriebe, die keine Änderungen in ihrem Mehrfachantrag Flächen vornehmen wollen, soll der Mehrfachantrag Flächen automatisch für das der Antragstellung folgende Jahr gelten. 
  • GLÖZ-Standards (VO [EU] 2021/​2115): Mehr Flexibilität für die EU-Mitgliedsstaaten, ihre GLÖZ-Standards an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen (GLÖZ 6 – Verlegung des sensiblen Zeitraums ermöglichen). 
  • Ausnahme für Almen bei Equidenmeldungen (Art. 64 VO [EU] 2019/​2035): Aufnahme von Equiden, welche über die Sommermonate auf Alm-/​Gemeinschaftsweiden gehalten werden, in die Ausnahme zur Durchführung von Ab- und Zugangsmeldungen. Equidenhalter bleibt der Auftreiber. 

Resolution 2: Starkes Kapitel Land- und Forstwirtschaft im Regierungsprogramm

Die rund 18.000 land- und forstwirtschaftlichen Familienbetriebe in Kärnten stehen vor großen Herausforderungen: Die bäuerlichen Einkommen sinken. Durch ständig neue Anforderungen und zusätzliche Bürokratie sinkt auch die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Die Marktmacht des Lebensmittelhandels ist erdrückend. Heimische Lebensmittel sind auf Grund mangelnder Kennzeichnung austauschbar, und die öffentlichen Mittel für die Abgeltung der öffentlichen Leistungen halten nicht mit der Inflation mit. 
Die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert daher die zuständigen Verhandlungsparteien für eine neue Bundesregierung auf, folgende Maßnahmen zur Unterstützung einer flächendeckenden, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Land- & Forstwirtschaft im Programm einer neuen Bundesregierung festzuschreiben: 

1. JA zu Inflationsausgleich der Ausgleichszahlungen 
Jährliche Inflations­anpassung der öffentlichen Zahlungen der EU und der nationalen(Kofinan­zierungs-)Zahlungen. 

2. JA zu steuerbegünstigtem Agrardiesel 
Einführung eines dauerhaft-vergünstigten Agrardiesels zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. 

3. JA zur Herkunftskennzeichnung 
Gesetzliche Kennzeichnung in der Gastronomie und bei verarbeiteten Lebens­mitteln sowie systematische und strenge Überprüfung der korrekten Umsetzung. 

4. JA zur Absicherung der flächendeckenden tierärztlichen Nutztierversorgung 
Maßnahmenpaket (u. a. verbesserte Zugangsbedingungen zur VetMed, spezielle ­Stipendien für Studenten mit Spezialisierung auf Nutztiere, Niederlassungsprämien für Gemeinden mit Tierärztemangel etc.). 

5. JA zur Entbürokratisierung 
Überarbeitung und Entrümpelung des gesamten land- und forstwirtschaftlichen Rechtsbestandes mit dem Ziel massiver Vereinfachungen 

6. JA zur Entlastung bei der Sozialversicherung 
Entlastung von Klein- und Mittelbetrieben in der Sozialversicherung – Abfederung der stark gestiegenen Belastung ohne Schmälerung des Leistungsanspruchs in der Pensionsversicherung. 

7. JA zu mehr Wettbewerbsfähigkeit für heimische Landwirtschaft 
Anhebung der Zuverdienstgrenze für Nebenerwerbsbetriebe von 730 Euro auf 3000 Euro; Absenkung des Gewinnsteuersatzes von 42 % bei der pauschalen Einkommensermittlung; Anhebung der Grenze für Nebentätigkeiten auf 55.000 Euro in Anlehnung an die Kleinunternehmerregelung. 

8. JA zum Investitionsschutz für bäuerliche Betriebe 
Rasche Umsetzung einer praxisgerechten Lösung im Bereich der Schweine-Vollspaltenböden und Schaffung von Planungssicherheit mit einem Investitionsschutz von mindestens 25 Jahren bei Neu- und Umbauten von Stallungen. 

9. JA zur Forstwirtschaft und erneuerbaren Energie am Bauernhof 
Weiterführung und Ausbau des Waldfonds und des ­Förderprogramms „Energie-effizienter Bauernhof“. 

10. NEIN zu Laborfleisch 
Ja zu natürlichem Fleisch: Verbot der Produktion und des Inverkehrbringens von Laborfleisch in Österreich und in der EU. 

11. NEIN zu Vermögenssteuern 
Keine Erbschafts- und Vermögenssteuern für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und keine Erhöhung der Grundsteuer. 

12. NEIN zu Mercosur 
Weiterhin konsequente Ablehnung des vorliegenden Entwurfes für ein EU-Mercosur-Abkommen durch die Bundesregierung. 

13. NEIN zum Naturschutz auf dem Rücken der Bauern 
  • Bei der Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung sind die Prinzipien der Freiwilligkeit, Einbindung der betroffenen Grundeigentümer, die faire Abgeltung mittels Vertragsnaturschutzes sowie die Anrechnung von Vorleistungen gesetzlich zu verankern. 
  • Bei der Umsetzung der EU-Entwaldungs-Verordnung muss die Einführung von Ausnahmen für Länder mit nachweisbaren Waldzuwächsen das Ziel sein. 

14. NEIN zu Stalleinbrüchen 
Überarbeitung des § 109 des Strafgesetzbuches zur Ausweitung des Eigentums- und Hausrechtsschutzes, insbesondere gegen das illegale Eindringen in Wohn- und Wirtschaftsgebäude (z. B. Stallungen). 

15. NEIN zum Aktionsplan Schwanzkupieren 
Ausnahmeregelung für Betriebe mit nicht mehr als fünf Mastschweinen oder Muttersauen von den bürokratischen Vorschriften.
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