Zuschuss für Milchtransport – Auszahlung erfolgt
Eine Hofabholung der Milch durch einen Milchtransporter ist nicht für jeden Betrieb, z.B. wegen der Entlegenheit der Hofstelle, möglich. Diese milchproduzierenden Betriebe müssen ganzjährig oder saisonal die Milch täglich oder alle zwei Tage zu einer Milchsammelstelle oder zur Molkerei bringen.
Deshalb wurde auch heuer wieder auf Initiative von Landesrat Martin Gruber und LK-Präsident ÖR Mößler eine Unterstützung dieser Betriebe in Form des Milchtransportkostenzuschusses gewährt.
„Die Milchproduktion ist ein wesentlicher Faktor für die Bewirtschaftung unserer ländlichen Regionen und gleichzeitig Garant für die Versorgung der heimischen Bevölkerung mit frischer hochwertiger Milch. Auch, und gerade im heurigen Jahr, ist es mir daher ein Anliegen, mit dem Transportkostenzuschuss eine Unterstützung für jene Betriebe anzubieten, die durch den Milchtransport erhöhte Aufwendungen haben“, so Agrarlandesrat Martin Gruber.
Mit der Abwicklung und Auszahlung wurde die Landwirtschaftskammer Kärnten betraut. Die durchschnittliche Beihilfe pro Betrieb beträgt 729 Euro. Somit gelangen 500.000 Euro als Agrar-De-minimis-Beihilfe ins benachteiligte Gebiet in Kärnten. Diese Woche wurden die errechneten Beträge auf das angegebene Konto überwiesen. Die betroffenen Betriebe erhalten dazu ein Auszahlungsschreiben.
Deshalb wurde auch heuer wieder auf Initiative von Landesrat Martin Gruber und LK-Präsident ÖR Mößler eine Unterstützung dieser Betriebe in Form des Milchtransportkostenzuschusses gewährt.
„Die Milchproduktion ist ein wesentlicher Faktor für die Bewirtschaftung unserer ländlichen Regionen und gleichzeitig Garant für die Versorgung der heimischen Bevölkerung mit frischer hochwertiger Milch. Auch, und gerade im heurigen Jahr, ist es mir daher ein Anliegen, mit dem Transportkostenzuschuss eine Unterstützung für jene Betriebe anzubieten, die durch den Milchtransport erhöhte Aufwendungen haben“, so Agrarlandesrat Martin Gruber.
Mit der Abwicklung und Auszahlung wurde die Landwirtschaftskammer Kärnten betraut. Die durchschnittliche Beihilfe pro Betrieb beträgt 729 Euro. Somit gelangen 500.000 Euro als Agrar-De-minimis-Beihilfe ins benachteiligte Gebiet in Kärnten. Diese Woche wurden die errechneten Beträge auf das angegebene Konto überwiesen. Die betroffenen Betriebe erhalten dazu ein Auszahlungsschreiben.