Zuschuss für Milchtransport: Anträge stellen
Auf gemeinsame Initiative von Agrarlandesrat Martin Gruber und LK-Präsident Ing. Johann Mößler hat die Kärntner Landesregierung für das Jahr 2019 in der Regierungssitzung vom 24. September einen Transportkostenzuschuss für Milchbauern im benachteiligten Gebiet beschlossen. Dadurch sollen Mehraufwendungen, die durch den Milchtransport entstehen, abgefedert werden. In Summe stehen für die Fördermaßnahme 500.000 Euro zur Verfügung, wobei maximal 2500 Euro pro Förderwerber ausbezahlt werden.
Von den rund 2100 milchliefernden Betrieben in Kärnten handelt es ich bei der überwiegenden Mehrheit um kleine bis mittlere Bergbauernhöfe. „Gerade sie bringt die schwankende Preissituation am Milchmarkt besonders unter Druck“, so Agrarreferent Martin Gruber. „Der Transportkostenzuschuss soll die Milchbauern unterstützen und zumindest Zusatzaufwendungen für den Milchtransport zu den Sammelstellen abfedern.“
LK-Präsident Mößler sieht im Transportkostenzuschuss ein „dringend notwendiges Signal“ an die Milchbauern im Berggebiet. „Ich bin froh, dass es trotz der schwierigen budgetären Situation gelungen ist, den Transportkostenzuschuss Milch auch für das Jahr 2019 aufzustellen. Ein herzlicher Dank gilt unserem Agrarlandesrat Martin Gruber, der sich in der Landesregierung erfolgreich für diese Maßnahme eingesetzt hat!“
Von den rund 2100 milchliefernden Betrieben in Kärnten handelt es ich bei der überwiegenden Mehrheit um kleine bis mittlere Bergbauernhöfe. „Gerade sie bringt die schwankende Preissituation am Milchmarkt besonders unter Druck“, so Agrarreferent Martin Gruber. „Der Transportkostenzuschuss soll die Milchbauern unterstützen und zumindest Zusatzaufwendungen für den Milchtransport zu den Sammelstellen abfedern.“
LK-Präsident Mößler sieht im Transportkostenzuschuss ein „dringend notwendiges Signal“ an die Milchbauern im Berggebiet. „Ich bin froh, dass es trotz der schwierigen budgetären Situation gelungen ist, den Transportkostenzuschuss Milch auch für das Jahr 2019 aufzustellen. Ein herzlicher Dank gilt unserem Agrarlandesrat Martin Gruber, der sich in der Landesregierung erfolgreich für diese Maßnahme eingesetzt hat!“
Fragen und Antworten zum Zuschuss
Wer kann einen Antrag stellen?
Als Förderwerber gelten Rindermilchproduzenten, die im Jahr 2019 einen Eigentransport der Milch zu einer Milchsammelstelle oder zur Molkerei durchführen. Der Transportweg zur Milchsammelstelle muss mindestens 50 Meter betragen. Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen und Personengemeinschaften einen Antrag stellen, sofern eine Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt.
Wie erhalte ich ein Antragsformular?
All jenen Betrieben, denen für das Jahr 2018 ein Transportkostenzuschuss Milch gewährt wurde, erhalten von der Landwirtschaftskammer Kärnten ein Antragsformular per Post zugesandt. Das Antragsformular wurde diese Woche verschickt.
Betriebe, die erstmals einen Antrag stellen wollen, erhalten bei der zuständigen Außenstelle ein Leerformular. Außerdem steht das Antragsformular auf der Homepage der LK Kärnten (www.ktn.lko.at) zum Download zur Verfügung.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Das ausgefüllte Antragsformular ist bei der zuständigen Außenstelle abzugeben. Die Mitarbeiter der LK-Außenstelle stehen unterstützend bei der Antragstellung zur Verfügung. Es wird gebeten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
In welchem Zeitraum ist die Antragstellung möglich?
Die Entgegennahme der Antragsformulare startet am 30. September 2019 und ist bis 15. November 2019 möglich. Es gibt keine Nachfrist. Nach dem 15. November 2019 können keine Anträge mehr entgegengenommen werden.
Welche Daten sind für die Antragstellung erforderlich?
Am Antragsformular sind neben den Angaben zur Person, den Bankdaten und der belieferten Molkerei bzw. dem milchverarbeitenden Betrieb folgende Daten für die Berechnung anzugeben:
Bei der Entfernung zur Milchsammelstelle ist die einfache Wegstrecke (Hinweg oder Rückweg) in Kilometer kaufmännisch gerundet auf eine Kommastelle anzugeben. Erfolgt eine zweitägige Milchlieferung so ist die halbe Entfernung anzugeben. Bei unterschiedlichen Sammelstellen im Laufe des Jahres sind diese zu gewichten. Bei einer saisonalen Milchlieferung ist die Entfernung auf das Jahr umzurechnen.
Kann bei einem gemeinsamen Transport zur Milchsammelstelle ein Antrag gestellt werden?
Ein Antrag kann nur dann gestellt werden, wenn vom Landwirt eine finanzielle Abgeltung für den Milchtransport gegenüber dem Transporteur, der den gemeinsamen Milchtransport zur Sammelstelle durchführt, entsteht. Als Entfernung ist die Strecke vom Hof bis zur Milchsammelstelle anzugeben.
Welche Angaben sind für „De-minimis“ notwendig?
Beim Transportkostenzuschuss für Kärntner Milchbauern handelt es sich um eine „Agrar-De-minimis-Beihilfe“. Der Förderwerber darf den, in den aktuellen Beihilfegrundlagen der Europäischen Kommission festgesetzten Betrag von 15.000 Euro in den letzten drei Steuerjahren nicht überschreiten. Als andere „Agrar-De-minimis-Beihilfen“ gelten unter anderem der Transportkostenzuschuss Milch 2017 und 2018, der Besamungszuschuss der Gemeinde oder die Ankaufsbeihilfe für weibliche Hochleistungszuchtrinder. Informieren sie sich beispielsweise bei ihrer Gemeinde über die „Agrar-De-minimis-Beihilfen“ der Jahre 2017, 2018 und 2019.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Die Beihilfe zum Milchtransport soll Anfang Dezember 2019 an alle Antragsteller ausbezahlt werden.
Als Förderwerber gelten Rindermilchproduzenten, die im Jahr 2019 einen Eigentransport der Milch zu einer Milchsammelstelle oder zur Molkerei durchführen. Der Transportweg zur Milchsammelstelle muss mindestens 50 Meter betragen. Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen und Personengemeinschaften einen Antrag stellen, sofern eine Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt.
Wie erhalte ich ein Antragsformular?
All jenen Betrieben, denen für das Jahr 2018 ein Transportkostenzuschuss Milch gewährt wurde, erhalten von der Landwirtschaftskammer Kärnten ein Antragsformular per Post zugesandt. Das Antragsformular wurde diese Woche verschickt.
Betriebe, die erstmals einen Antrag stellen wollen, erhalten bei der zuständigen Außenstelle ein Leerformular. Außerdem steht das Antragsformular auf der Homepage der LK Kärnten (www.ktn.lko.at) zum Download zur Verfügung.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Das ausgefüllte Antragsformular ist bei der zuständigen Außenstelle abzugeben. Die Mitarbeiter der LK-Außenstelle stehen unterstützend bei der Antragstellung zur Verfügung. Es wird gebeten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
In welchem Zeitraum ist die Antragstellung möglich?
Die Entgegennahme der Antragsformulare startet am 30. September 2019 und ist bis 15. November 2019 möglich. Es gibt keine Nachfrist. Nach dem 15. November 2019 können keine Anträge mehr entgegengenommen werden.
Welche Daten sind für die Antragstellung erforderlich?
Am Antragsformular sind neben den Angaben zur Person, den Bankdaten und der belieferten Molkerei bzw. dem milchverarbeitenden Betrieb folgende Daten für die Berechnung anzugeben:
- Entfernung zur Milchsammelstelle/Molkerei in Kilometern
- Landwirtschaftliche Fläche im benachteiligten Gebiet in Hektar laut 2. AZ-Mitteilung 2018
- Almfördereinheiten in Hektar laut 2. AZ-Mitteilung 2018
- Erschwernispunkte laut 2. AZ-Mitteilung 2018
- „Agrar-De-minimis-Beihilfen“ der Jahre 2017, 2018 und 2019
Bei der Entfernung zur Milchsammelstelle ist die einfache Wegstrecke (Hinweg oder Rückweg) in Kilometer kaufmännisch gerundet auf eine Kommastelle anzugeben. Erfolgt eine zweitägige Milchlieferung so ist die halbe Entfernung anzugeben. Bei unterschiedlichen Sammelstellen im Laufe des Jahres sind diese zu gewichten. Bei einer saisonalen Milchlieferung ist die Entfernung auf das Jahr umzurechnen.
Kann bei einem gemeinsamen Transport zur Milchsammelstelle ein Antrag gestellt werden?
Ein Antrag kann nur dann gestellt werden, wenn vom Landwirt eine finanzielle Abgeltung für den Milchtransport gegenüber dem Transporteur, der den gemeinsamen Milchtransport zur Sammelstelle durchführt, entsteht. Als Entfernung ist die Strecke vom Hof bis zur Milchsammelstelle anzugeben.
Welche Angaben sind für „De-minimis“ notwendig?
Beim Transportkostenzuschuss für Kärntner Milchbauern handelt es sich um eine „Agrar-De-minimis-Beihilfe“. Der Förderwerber darf den, in den aktuellen Beihilfegrundlagen der Europäischen Kommission festgesetzten Betrag von 15.000 Euro in den letzten drei Steuerjahren nicht überschreiten. Als andere „Agrar-De-minimis-Beihilfen“ gelten unter anderem der Transportkostenzuschuss Milch 2017 und 2018, der Besamungszuschuss der Gemeinde oder die Ankaufsbeihilfe für weibliche Hochleistungszuchtrinder. Informieren sie sich beispielsweise bei ihrer Gemeinde über die „Agrar-De-minimis-Beihilfen“ der Jahre 2017, 2018 und 2019.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Die Beihilfe zum Milchtransport soll Anfang Dezember 2019 an alle Antragsteller ausbezahlt werden.