Weiderinder gegen Rauschbrand impfen
In Kärnten sind alle Weiden als rauschbrandgefährdet anzusehen. Daher unterstützt das Agrarreferat des Landes Kärnten unter Landesrat Martin Gruber auch heuer die Rauschbrandschutzimpfung mit in Summe 38.000 Euro. Somit werden die Kosten für den Impfstoff zur Gänze vom Agrarreferat übernommen.
Die jährliche Impfung von Rindern, die ausgetrieben werden, soll vor Tierverlusten durch Rauschbrand und Pararauschbrand schützen. Da jeder Rauschbrandfall in der Lage ist, den Fallplatz auf Jahrzehnte hinaus zu verseuchen, bietet die Durchimpfung des Weidetierbestandes auch einen Schutz vor der möglichen Verseuchung eines ganzen Weidegebietes. Darüber hinaus bewahrt die Schutzimpfung auch den Tierbesitzer vor finanziellen Verlusten, da im Falle eines Verlustes eines geimpften Rindes durch Rauschbrand eine Beihilfe vom Tierseuchenfonds gewährt wird.
Geimpft werden können Rinder ab zwei Wochen, wenn sie von ungeimpften Müttern stammen, oder ab acht Wochen bei geimpften Müttern. Die Schutzimpfung sollte unbedingt schon drei Wochen vor dem Austrieb beendet sein. In diesem Zusammenhang wird besonders auf den gelegentlichen, frühzeitigen Austrieb auf die Heimweiden hingewiesen. Die Impfung ist vom Landwirt direkt beim Tierarzt seiner Wahl anzumelden.
Für die Unterstützung durch den Tierseuchenfonds ist nachzuweisen, dass die Schutzimpfung vorgenommen wurde oder das Tier nach Durchführung der Impfaktion zugekauft wurde, zum Zeitpunkt der Schutzimpfung noch nicht zwei Wochen (Muttertier nicht geimpft) bzw. acht Wochen (Muttertier geimpft) alt war oder wegen einer Erkrankung nicht schutzgeimpft werden konnte. Es ist dabei ohne Belang, ob es sich um Weide- oder im Stall gehaltene Rinder handelt.
Die jährliche Impfung von Rindern, die ausgetrieben werden, soll vor Tierverlusten durch Rauschbrand und Pararauschbrand schützen. Da jeder Rauschbrandfall in der Lage ist, den Fallplatz auf Jahrzehnte hinaus zu verseuchen, bietet die Durchimpfung des Weidetierbestandes auch einen Schutz vor der möglichen Verseuchung eines ganzen Weidegebietes. Darüber hinaus bewahrt die Schutzimpfung auch den Tierbesitzer vor finanziellen Verlusten, da im Falle eines Verlustes eines geimpften Rindes durch Rauschbrand eine Beihilfe vom Tierseuchenfonds gewährt wird.
Geimpft werden können Rinder ab zwei Wochen, wenn sie von ungeimpften Müttern stammen, oder ab acht Wochen bei geimpften Müttern. Die Schutzimpfung sollte unbedingt schon drei Wochen vor dem Austrieb beendet sein. In diesem Zusammenhang wird besonders auf den gelegentlichen, frühzeitigen Austrieb auf die Heimweiden hingewiesen. Die Impfung ist vom Landwirt direkt beim Tierarzt seiner Wahl anzumelden.
Für die Unterstützung durch den Tierseuchenfonds ist nachzuweisen, dass die Schutzimpfung vorgenommen wurde oder das Tier nach Durchführung der Impfaktion zugekauft wurde, zum Zeitpunkt der Schutzimpfung noch nicht zwei Wochen (Muttertier nicht geimpft) bzw. acht Wochen (Muttertier geimpft) alt war oder wegen einer Erkrankung nicht schutzgeimpft werden konnte. Es ist dabei ohne Belang, ob es sich um Weide- oder im Stall gehaltene Rinder handelt.
Blauzunge
Da die Gefährdung durch die Blauzungenkrankheit nach wie vor gegeben ist und besonders aus dem Westen ein Eintrag in die Kärntner Bestände nicht ausgeschlossen werden kann, steht zusätzlich auch Impfstoff gegen Blauzungenkrankheit zur Verfügung. Insbesondere Tierhaltern, die ihre Tiere nach Tirol oder Südtirol zur Alpung bringen, darf diese Impfung empfohlen werden. Auch bei dieser Impfung werden die Impfstoffkosten aus dem Agrarreferat übernommen.