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Was Mieter und Gast zukünftig beachten müssen

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27.05.2020 | von Monika Huber

Ab 29. Mai dürfen Beherbergungsbetriebe wieder öffnen. Welche Maßnahmen gesetzt werden müssen, um Mitarbeiter und Gäste vor einer Corona-Infektion zu schätzen lesen Sie hier.

UaB-Angebot.jpg © www.urlaubambauernhof.com
Um die Corona-Infektion einzudämmen, gilt es für Beherbergungsbetriebe einiges zu beachten. © www.urlaubambauernhof.com
Ab 29. Mai dürfen Beherbergungsbetriebe wieder öffnen. Die bäuerlichen Vermietungsbetriebe sind bereits inmitten in den Vorbereitungsarbeiten. Das Tourismusministerium und das Gesundheitsministerium haben Leitlinien und Empfehlungen erarbeitet, um Gäste wie auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich vor einer Corona-Infektion zu schützen.


Welche Maßnahmen kann ich auf meinem Urlaubsbauernhof setzen, sodass das Infektionsrisiko möglichst verringert wird/gering bleibt?
  • Mindestabstand von 1 Meter gewährleisten, dies ist möglich, wenn Sie
    • auf Händeschütteln und Körperkontakt verzichten.
    • Hinweistafeln/Schilder von Verhaltensregeln, Bodenmarkierungen oder andere Hilfsmittel bereits in Eingangsbereichen und an der Rezeption des Beherbergungsbetriebes anbringen.
    • Tische und Sitzgelegenheiten in den allgemein zugänglichen Bereichen so aufstellen, dass der Mindestabstand gewährleistet ist. Die Verordnung regelt, dass zwischen den Gästen, die die jeweiligen Verabreichungsplätze nutzen, ein Mindestabstand von mindestens einem Meter bestehen muss. Der Mindestabstand ist somit nicht „von Tischkante zu Tischkante“, sondern von „Person zu Person zum Nachbartisch“ zu bemessen.
    • Personen aus dem gemeinsamen Haushalt sowie Gäste, die gemeinsam in einer Wohneinheit untergebracht sind, sind vom Mindestabstand ausgenommen.
    • Stausituationen nach Möglichkeit durch Maßnahmen zur Besucherlenkung vermeiden. Verweildauer an der Rezeption/Informationsecke möglichst kurz gestalten.
  • Für den Gastronomiebereich, sprich Verköstigung von Gästen, sind die allgemeine Informationen, die Leitlinien für Gastronomiebetriebe zu beachten.
    • Kann ich den Mindestabstand nicht einhalten und möchte ich Stausituationen vermeiden, nützt man die Möglichkeit, gestaffelte Essenzeiten oder auch Zimmerservice anzubieten.
    • Gäste in geschlossenen Gasträumen durch die Gastgeber platzieren, fixe Zuweisung der Tische im Frühstücksraum.
    • Keine Gegenstände auf den Tischen einstellen, die zum gemeinsamen Gebrauch durch Gäste bestimmt sind. Zucker, Salz, Pfeffer, etc. auf Anfrage vom Gastgeber beistellen.
    • Tischoberfläche, Stuhlrücken und Armlehnen nach jedem Gast reinigen bzw. Tischtuch wechseln oder auf Tischwäsche verzichten.
    • Übernachtungsgäste können bei Buffets offen präsentierte Speisen und Getränke selbst entnehmen unter folgenden besonderen hygienischen Vorkehrungen:
      • mit Handschuhen für den einmaligen Gebrauch bzw.
      • nach Reinigung der Hände an einem Desinfektionsmittelspender unmittelbar vor der Buffetstation oder
      • mit Einwegvorlegbesteck.
    • Keine Konsumation von Speisen und Getränken in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle. Unter einer Ausgabestelle wird die Schankanlage, Kaffeemaschine oder Durchreiche verstanden. „Das bedeutet: Gäste dürfen an der Theke stehen oder sitzen, jedoch immer mit einem Mindestabstand von einem Meter zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.“
  • Die Verhaltensempfehlungen für den Gast und die bäuerlichen VermieterInnen gut sichtbar platzieren!
 

 
"Wir putzen nicht für die Sauberkeit, wir putzen für die Gesundheit!“ Zitat von Ana Scheffer
UaB-Weberhütte-Sommer.jpg © Weber

Reinigen und Saubermachen, damit wir gesund bleiben!

Die Reinigung ist ein Prozess, die Sauberkeit ein optischer Eindruck und ein Gütesiegel auf den bäuerlichen Höfen. Durch den Corona Virus Covid-19 rückt nun ein gutes Reinigungsmanagement in den Mittelpunkt. Sauberkeit und Hygiene schützten die Gesundheit und beugt Krankheiten vor. Geben wir den Viren keine Chance, uns Menschen als Überträger zu gewinnen.
  • Passende Reinigungsmittel:
    Es reichen die üblichen Haushaltsreiniger, denn diese entfernen bereits mehr als 90 % aller Oberflächenkeime und lösen Schmutzpartikel. Dies empfiehlt derzeit auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in ihren Tipps für Haushaltshygiene. Desinfektionsmittel ersetzen hingegen keine Reinigung, da sie Schmutz nicht lösen. Deshalb ist es nicht sinnvoll, diese zum Putzen zu Hause zu verwenden.

     
  • Öffentlichen Wohnbereich
    • Oft berührte Oberflächen, wie Tür- und Fenstergriffe, Lichtschalter, Geländer, Armaturen im allgemeinen Sanitärbereich, Griffe bei Liegestühlen etc. frequenzabhängig reinigen.
    • Ausreichend Seife für das notwendige Händewaschen sowie Einweghandtücher in den Sanitärbereichen zur Verfügung stellen. Desinfektionsspender können an zentralen Punkten aufgestellt werden.
    • Regelmäßig, am besten mindestens 1 Mal pro Stunde lüften bzw. Türen offenhalten, soweit das Wetter dies erlaubt.
    • Zeitschriften, Prospekte oder Ähnliches in den allgemeinen Bereichen vermeiden und ev. digital zur Verfügung stellen.
       
  • Individuellen Wohnbereiche (Ferienwohnungen, Zimmer, Almhütten)
    • Regelmäßiges Lüften bei der Raumreinigung
    • Zimmer nach jedem Gästewechsel mit besonderer Aufmerksamkeit reinigen, insbesondere auf viel berührte Gegenstände wie Fernbedienungen, Griffe, Touchscreens und Lichtschalter achten.
    • Schwer und aufwendig zu reinigende Dekorationsgegenstände und Textilien aus den Zimmern/Ferienwohnungen/Almhütten nach Möglichkeit entfernen.
    • Bei der täglichen Reinigung auf einen Wechsel der Reinigungstücher sowie der Desinfektion der Handschuhe nach jeder Vermietungseinheit achten.

       
  • Haushaltstipps
    Wäsche waschen - Gästewäsche mit 60 Grad zu waschen reicht vollkommen aus. Für die Reinigung der Waschmaschine zwischendurch, ist ein Waschgang mit Kochwäsche gut. Wichtig ist die Schmutzwäsche von der sauberen Wäsche zu trennen. Auch auf die Wäschekörbe nicht vergessen!
    Das Bügeln der Wäsche macht natürlich auch Sinn, durch die Hitze werden die Viren zerstört. Bettzeug, Federbetten und Polster können gewaschen werden. Auslüften und hinaushängen an die Sonne wird empfohlen. Polster können auch mit Unterzügen bezogen werden. Für die Matratzenauflagen gilt das gleiche wie für die Bettwäsche –sie sollten bei Gästewechsel gewaschen werden.
    Heißes Abdampfen mit Mikrodampf ist auch positiv. Alles gut lüften und abtrocknen lassen.

Tipp für die Gästeinformation

Urlaubsinformationen, individuell für die zusammengehörige Gastfamilie bzw. Gastgruppe digital zur Verfügung stellen oder in Printform/Papierblätter eigens für die Gastfamilie im Zimmer oder in der Ferienwohnung auflegen. Empfohlen wird die digitale oder abwischbaren Gästeinfomappe. Gerne können die nötigsten Hofinformationen auf Einwegpapier oder auf einem Tischset gedruckt werden. Diese müssen natürlich nach jeder Gastfamilie durch ein Neues ersetzt werden
Auf der Plattform des Bundesministeriums www.sichere-gastfreundschaft.at stehen die aktuell gültigen Informationen zur Verfügung:
  • Verhalten für Gäste in Beherbergungsbetrieben und die Leitlinien für Beherbergungsbetriebe
  • Verhalten für Gäste in Freizeitbetrieben, Leitlinien für Freizeitbetriebe
  • Empfehlungen für Bäder, Wellness-, Saunaanlagen
  • Verhalten für Gäste in Gastronomiebetrieben, Leitlinie für Gastronomiebetriebe
Tragen Sie mit Sauberkeit und Hygiene auf Ihrem Urlaubsbauernhof zu einer sicheren Gastfreundschaft und einem besonderen Urlaubserlebnis bei.
 
 

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