Was die Steuerreform den Bauern geben wird
Die Bundesregierung präsentierte vorige Woche die Eckpunkte der nächsten Steuerreform. Diese soll in Etappen in den Jahren 2020 bis 2023 steuer-, aber auch sozialversicherungsrechtlich schlagend werden. Eines der anvisierten Herzstücke ist die Senkung der Einkommen- und Lohnsteuer. Ab dem Jahr 2021 will die Regierung – auch zum Vorteil der Nebenerwerbslandwirte - deren unteren drei Tarifstufen reduzieren. Im Gesamtpaket finden sich aber auch sieben gezielte Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Gesamtausmaß von rund 120 Mio. Euro.
1. Bereits ab dem nächsten Jahr soll der Beitragssatz zur Krankenversicherung um 1 % sinken. Davon profitieren werden ab dem Jahr 2020 rund 130.500 krankenversicherte bäuerliche Betriebe mit jeweils mehreren hundert Euro pro Jahr. Die Regierung rechnet mit einem Gesamtvolumen von 28,4 Mio. Euro.
2. Weitere 11 Mio. Euro bleiben im darauffolgenden Jahr, 2021, für eine Harmonisierung im Bereich der Krankenversicherung. Diese Entlastung soll im Zuge der Zusammenlegung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) mit der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) zum neuen Sozialversicherungsträger der Selbständigen (SVS) erreicht werden. Profitieren sollen vor allem kleine land- und forstwirtschaftliche Betriebe, außerdem Betriebe in der Sozialversicherungs-Option. 3
3. Ebenfalls ab 2021 soll der Anrechnungsprozentsatz beim fiktiven Ausgedinge von 13 auf 10 % sinken. Das wird vor allem Altbauern mit den niedrigsten Pensionen zugutekommen. Volumen: 10,5 Mio. Euro.
4. Ein weiterer Punkt ist die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaßnahme. Damit sollen Landwirte gegen Preis- und Ertragsschwankungen besser abgesichert werden. Die Besteuerung von landwirtschaftlichen Einkommen, die mittels Teilpauschalierung, Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung bzw. Buchführung ermittelt werden, wird nicht mehr jahresweise, sondern über einen mehrjährigen Durchrechnungszeitraum erfolgen; eine Drei-Jahres-Verteilung (Gewinnglättung) auf Antrag dadurch möglich werden. Das Entlastungsvolumen dieser ab dem Jahr 2021 wirksamen Maßnahme dürfte laut dem Reformpapier bei 5 bis 10 Mio. Euro liegen.
5. Ab 2021 will die Regierung auch die Beitragsgrundlage der Pensionsversicherung für hauptberuflich beschäftigte Kinder bis zum 27. Lebensjahr erhöhen – und zwar von einem Drittel auf die halbe Beitragsgrundlage des Betriebsführers. Diese Erhöhung wird der Bund tragen. Angepeilte Entlastung: 2,5 Mio. Euro.
6. Die 2014 eingeführte Schaumweinsteuer soll ab 2022 wieder abgeschafft werden. Für die betroffenen Erzeuger ist dies eine Erleichterung im Umfang von rund 23 Mio. Euro.
7. Das von der Regierung präsentierte Maßnahmenpaket enthält auch verschiedene Verwaltungsvereinfachungen. Diese betreffen unter anderem die Streichung der Einheitswertgrenze, die Anhebung der umsatzabhängigen Buchführungsgrenze auch für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 700.000 Euro und die Verlängerung der Antragsmöglichkeit zur Umsatzsteuer-Option. Außerdem wird die unentgeltliche Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben weiterhin als nicht steuerbarer Vorgang gelten.
Die kommende Steuerreform dürfte somit endlich die von der LK Kärnten schon länger geforderte Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen und Verbesserung bei den bäuerlichen Mindestpensionen bringen. „Der wirtschaftliche Druck auf vielen Betrieben ist hoch. Diese Entlastung war dringend notwendig - die Bundesregierung hat bewiesen, dass ihnen der Bauernstand ein Anliegen ist“, kommentiert LK-Präsident Johann Mößler die Maßnahmen der Steuerreform. Mößler bezeichnet die von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen als „ausgewogenes Paket“, das sowohl den aktiven Betrieben als auch den bäuerlichen Pensionisten zu Gute kommen.
Der Präsident betont, dass sich die LK Kärnten seit Jahren für eine Entlastung der Sozialversicherungsbeiträge eingesetzt habe. „Auch wenn wir uns eine zielgerichtetere Entlastung mittels Freibetrages gewünscht hätten, sind die Maßnahmen, die allein im Bereich der Krankenversicherung mit rund 40 Millionen Euro zu Buche schlagen, durchaus sehr brauchbar.“
1. Bereits ab dem nächsten Jahr soll der Beitragssatz zur Krankenversicherung um 1 % sinken. Davon profitieren werden ab dem Jahr 2020 rund 130.500 krankenversicherte bäuerliche Betriebe mit jeweils mehreren hundert Euro pro Jahr. Die Regierung rechnet mit einem Gesamtvolumen von 28,4 Mio. Euro.
2. Weitere 11 Mio. Euro bleiben im darauffolgenden Jahr, 2021, für eine Harmonisierung im Bereich der Krankenversicherung. Diese Entlastung soll im Zuge der Zusammenlegung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) mit der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) zum neuen Sozialversicherungsträger der Selbständigen (SVS) erreicht werden. Profitieren sollen vor allem kleine land- und forstwirtschaftliche Betriebe, außerdem Betriebe in der Sozialversicherungs-Option. 3
3. Ebenfalls ab 2021 soll der Anrechnungsprozentsatz beim fiktiven Ausgedinge von 13 auf 10 % sinken. Das wird vor allem Altbauern mit den niedrigsten Pensionen zugutekommen. Volumen: 10,5 Mio. Euro.
4. Ein weiterer Punkt ist die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaßnahme. Damit sollen Landwirte gegen Preis- und Ertragsschwankungen besser abgesichert werden. Die Besteuerung von landwirtschaftlichen Einkommen, die mittels Teilpauschalierung, Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung bzw. Buchführung ermittelt werden, wird nicht mehr jahresweise, sondern über einen mehrjährigen Durchrechnungszeitraum erfolgen; eine Drei-Jahres-Verteilung (Gewinnglättung) auf Antrag dadurch möglich werden. Das Entlastungsvolumen dieser ab dem Jahr 2021 wirksamen Maßnahme dürfte laut dem Reformpapier bei 5 bis 10 Mio. Euro liegen.
5. Ab 2021 will die Regierung auch die Beitragsgrundlage der Pensionsversicherung für hauptberuflich beschäftigte Kinder bis zum 27. Lebensjahr erhöhen – und zwar von einem Drittel auf die halbe Beitragsgrundlage des Betriebsführers. Diese Erhöhung wird der Bund tragen. Angepeilte Entlastung: 2,5 Mio. Euro.
6. Die 2014 eingeführte Schaumweinsteuer soll ab 2022 wieder abgeschafft werden. Für die betroffenen Erzeuger ist dies eine Erleichterung im Umfang von rund 23 Mio. Euro.
7. Das von der Regierung präsentierte Maßnahmenpaket enthält auch verschiedene Verwaltungsvereinfachungen. Diese betreffen unter anderem die Streichung der Einheitswertgrenze, die Anhebung der umsatzabhängigen Buchführungsgrenze auch für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 700.000 Euro und die Verlängerung der Antragsmöglichkeit zur Umsatzsteuer-Option. Außerdem wird die unentgeltliche Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben weiterhin als nicht steuerbarer Vorgang gelten.
Die kommende Steuerreform dürfte somit endlich die von der LK Kärnten schon länger geforderte Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen und Verbesserung bei den bäuerlichen Mindestpensionen bringen. „Der wirtschaftliche Druck auf vielen Betrieben ist hoch. Diese Entlastung war dringend notwendig - die Bundesregierung hat bewiesen, dass ihnen der Bauernstand ein Anliegen ist“, kommentiert LK-Präsident Johann Mößler die Maßnahmen der Steuerreform. Mößler bezeichnet die von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen als „ausgewogenes Paket“, das sowohl den aktiven Betrieben als auch den bäuerlichen Pensionisten zu Gute kommen.
Der Präsident betont, dass sich die LK Kärnten seit Jahren für eine Entlastung der Sozialversicherungsbeiträge eingesetzt habe. „Auch wenn wir uns eine zielgerichtetere Entlastung mittels Freibetrages gewünscht hätten, sind die Maßnahmen, die allein im Bereich der Krankenversicherung mit rund 40 Millionen Euro zu Buche schlagen, durchaus sehr brauchbar.“