Was die Fraktionen fordern
Kärntner Bauernbund
Mit großer Mehrheit waren in der Vollversammlung eine Resolution zu einem von LHStv. Martin Gruber vorgeschlagenen neuen Alm- und Weideschutzgesetz sowie zur Sicherung des bäuerlichen Einkommens beschlossen worden (der Kärntner Bauer berichtete). Darauf ging der Kärntner Bauernbund auch in seinen Wortmeldungen ein. In Sachen Wolfsproblematik sprachen sich die Kammerräte für eine sachliche Diskussion aus. Es dauere, Dinge in Bewegung zu bringen, es gelte, nicht locker zu lassen und gemeinsam Lösungen zu finden. Die Fraktion erinnerte an die Kärntner Wolfsverordnung und daran, dass hierzulande fünf Wölfe erlegt worden seien, dies sei einzigartig in Österreich – auch mit Blick auf andere Länder Europas. Dort werde Kärnten um die bestehenden Regelungen beneidet. Als Erfolg wertete sie unter anderem den Besuch von Kammerrätinnen und Kammerräten aller Fraktionen in Brüssel, bei dem eine Petition übergeben wurde. Sie hob auch hervor, dass im Zuge dessen der EU-Umweltdirektor für Artenvielfalt, Humberto Delegado Rosa, der Einladung der LK und des Almwirtschaftsvereins zur Almwirtschaftstagung gefolgt war. Es sei dabei gelungen, die Bedeutung des Alpenraumes und der Almen deutlich zu machen. Um etwas für die Bäuerinnen und Bauern zu erreichen, sei es wichtig, in der Vollversammlung zusammenzustehen, juristisch zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen sowie einen Schritt nach dem anderen zu machen, um eine Lösung auf einer rechtlichen Basis zu erzielen, die hält. Wichtig sei, gemeinsam nach vorne zu schauen und zukunftsorientiert zu handeln. Auch zur Resolution, die einen Forderungskatalog an die Bundesregierung zur Sicherung der bäuerlichen Einkommen enthielt, wurde betont, dass diese, von den Kammerfraktionen mehrheitlich verabschiedet, eine starke Außenwirkung habe.
Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft
Einstimmig beschlossen wurden die Anträge der Fraktion mit folgenden Forderungen nach:
Verschiebung der Umbauverpflichtung infolge der neuen EU-Bioverordnung auf 2023
einem verpflichtenden Anteil von Biowaren in öffentlichen Küchen bzw. Einrichtungen von mindestens einem Drittel
Abschaffung der doppelten Krankenversicherung für Zu- und Nebenerwerbslandwirte
Anhebung des Zinsenzuschusses für Agrarinvestitionskredite auf 75 % und Konsolidierungskrediten für alle Landwirte
einem vergünstigten Kelag-Stromtarif für die Bauern in der Größenordnung von 10 Cent netto pro KWh
Wiedereinführung der Forstmaßnahme „Aufarbeitung von Einzelschäden“
Anhebung der Einheitswertgrenze in der Vollpauschalierung
Ermöglichung der Tierwohlmaßnahme „Stallhaltung auf eingestreuten Liegeflächen“ ohne Teilnahme an Qplus Rind und AMA-Gütesiegel
Vermeidung von Bürokratie bei der Dokumentation der Tierwohlmaßnahme „Weidehaltung“
Anhebung der anrechenbaren Kosten für die Investitionsförderung
CO2-Besteuerung von Lebensmittelimporten aus Nicht-EU-Drittländern
Mehrheitlich abgelehnt wurden Anträge v. a. auf Grund inhaltlicher Vorbehalte mit folgenden Forderungen nach: einem Ankauf von GPS-Sendern auch für Rinder, einem Feldschutzgesetz, einem Starterpaket für Kärntner Junglandwirte von 5000 Euro pro Betrieb, Novellierung des Kärntner Grundverkehrsgesetzes, der Berechnung von fairen Bauernpreisen durch die LK Kärnten sowie nach Maßnahmen, die bereits umgesetzt bzw. geplant sind – wie die Bejagung von Wölfen auf Weideflächen und dem Einsatz von Hilfsmitteln wie Nachtsichtgeräten. Drei Anträge wurden einstimmig dem Tierzuchtausschuss zugewiesen.
Gemeinschaft der Kärntner Bäuerinnen und Bauern (SJK)
Die SJK wandte sich erneut gegen das durch die AMA genutzte Flächenmonitoring via Satellit. Durch Fotos von den Höfen mit den entsprechenden Flächen entstehe für Landwirtinnen und Landwirte ein Überwachungsdruck, wurde argumentiert. Dies sei auch ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre und in die unternehmerische Freiheit. Die Gemeinschaft der Kärntner Bäuerinnen und Bauern möchte dies rechtlich prüfen lassen. Die Kammerräte sehen grundsätzlich eine Reihe von Einschränkungen der Freiheit von Bauern. Auch Eigentum werde immer mehr durch Tourismus- bzw. Freizeitwirtschaft und Stadtmenschen, die bäuerliche Grundstücke nach ihren Vorstellungen nutzen wollen, bedrängt. Um Rechte der Bäuerinnen und Bauern beizubehalten, sei Zusammenhalt gefordert. Als Empfänger von Ausgleichszahlungen seien Landwirtinnen und Landwirte ebenfalls in ihrer Freiheit beschnitten und davon abhängig, was auf europäischer Ebene an ständig neuen Änderungen, immer mehr Aufzeichnungen und Vorschriften entschieden werde. Die SJK warnt davor, dass viele Betriebe schließen und der gesamte Alpenraum dadurch bedroht sein werde. Es sei eine große Herausforderung der Interessenvertretung, hier Lösungen zu suchen. Ansonsten sei die Gefahr groß, dass niemand mehr die Landschaft pflege und der Staat viele Millionen Euro an Steuergeld, das Bauern bekommen sollten, für die Landschaftspflege aufbringen müsse. Es sei erforderlich, in diesem Zusammenhang noch massiver gesetzliche Änderungen oder Verordnungen zu verlangen und gemeinsam gegenüber der Landes- und Bundespolitik zu forcieren.
SPÖ-Bäuerinnen und -Bauern Kärnten
Einstimmig beschlossen wurden zwei Anträge der Fraktion, die sich mit Bezug auf die unter dem Tagesordnungspunkt 4 erörterte „Stärkung der Rechte“ der heimischen Landwirtinnen und Landwirte befassten. In einem Antrag thematisierten die Kammerräte die GAP-Strategieplanänderung betreffend die GLÖZ 6-Mindestbodenbedeckung. Die Änderung würde für den größten Teil der Kärntner Betriebe keine Besserung zu der derzeitigen GLÖZ 6-Bestimmung der mindestens 80%-Mindestbodenbedeckung von 1. November bis 15. Februar bringen, hoben sie hervor. Es sei unerklärlich, dass durch die neuen Ausnahmeregelungen ein schwerer Boden auf Betrieben mit Geflügel -und/oder Schweinehaltung in die Ausnahme für die Mindestbodenbedeckung (maximal 55 %) fällt, aber nicht ein gleichwertiger Boden bei Betrieben mit beispielsweise Rinderhaltung oder für Marktfruchtbetriebe. Die LK Kärnten solle daher Minister Mag. Norbert Totschnig auffordern, den Antrag zum GLÖZ 6-Standard zurückzuziehen und mit der Europäischen Kommission neu zu verhandeln, um damit allen Landwirten die gleichen Bedingungen zu ermöglichen. Außerdem stellten die SPÖ-Bäuerinnen und -Bauern einen Antrag auf Änderung des ÖPUL 23: Der Reinigungsschnitt bei Ackerbiodiversitätsflächen (Bio/UBB) müsse ermöglicht werden. Wie schon in den derzeitigen Maßnahmenbestimmungen für Bio/UBB bei der Anlage einer Ackerbiodiversitätsfläche mit einer regionalen Ackersaatgutmischung (30 Arten aus sieben Pflanzenfamilien) solle auch bei der verpflichtenden 7 %-Ackerbiodiversitätsfläche nach der Anlage im ersten Jahr ein Reinigungsschnitt ermöglicht werden. Die Kammerräte sprechen sich dafür aus, dass die LK Kärnten Minister Norbert Totschnig auffordere, diese Pflegemaßnahmen durch eine ÖPUL-23-Programmänderung zu ermöglichen.
Liste Urbas/ Österr. Unabhängiger Bauernverband – UBV Kärnten
Eine andere strategische Ausrichtung beim Vertreten von Bauerninteressen forderte Kammerrat Heimo Urbas. Er ortete Versäumnisse beim Schaffen von Marken, beim Hinführen von Konsumenten zum bäuerlich erzeugten Produkt sowie regelmäßigen Platzieren von Neuheiten am Markt, um sich von Mitbewerbern zu unterscheiden. Urbas beanstandete, dass Bauern mit zu viel Bürokratie und Auflagen konfrontiert seien. Er stellte einen Antrag mit dem Titel „Alm- und Weideschutzgesetz zur einfachen Bejagung von Wölfen“ als Ergänzung zur Resolution der Vollversammlung zu diesem Thema. Er verlangte darin die Freihaltung der Alm- und Weidegebiete von Großraubtieren (insbesondere Wölfen) durch professionelle Bejagungseinheiten – unabhängig vom Kärntner Jagdgesetz. In einem Antrag von ihm auf Abänderung der Resolution zur Sicherung der Bauerneinkommen heißt es: „Ab und für 2023 müssen die Abgeltungen mindestens um eine Erhöhung von 30 % vorgenommen werden.“ Weiters verlangt: „Die Anhebung der Mindestbeitragsgrundlage auf die Einheitswertsumme von 10.000 Euro. Unter Einheitswert von 10.000 Euro besteht nur mehr die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung, jetzt ab Einheitswert 1500 Euro.“ Von der Berufsvertretung sei 2023 eine Aufstellung präsentiert worden, dass ein Milchbetrieb mit etwa 20 Kühen von 2021 auf 2022 eine Steigerung der Einkünfte von 29,3 % erfahren habe, hieß es in einem anderen Antrag. Urbas verlangte, dass über Steigerung der Einkünfte eine nachvollziehbare Aufstellung vorgelegt werde. Die drei Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt, zwei weitere dem Vorstand zugewiesen. KR Hermann Eberhard pochte indes auf Zusammenhalt, um Lösungen, etwa in Sachen Wolf zu erreichen.
Grüne Bäuerinnen und Bauern Kärnten
Den vierten Punkt der Tagesordnung der Vollversammlung „Stärkung der Rechte der Kärntner Bäuerinnen und Bauern“ nahm auch Grünen-Mandatar Hanno Erian zum Anlass, darzustellen, was in seinen Augen Landwirtinnen und Landwirte am meisten schwäche: der bürokratische Aufwand, der erforderlich sei, um Förderungen zu erhalten, ohne welche nur wenige Betriebe rentabel seien. Dadurch entstehe am Hof ein Zeitproblem; den Bäuerinnen und Bauern werde das Leben schwergemacht. Die Vorgangsweise müsse sein, zu schauen, was das Minimum sei, das ausreiche, um alle Auflagen zu erfüllen, und nicht, wie man die Bürokratie noch weiter ausgestalten könne. Verwaltung dürfe nicht zum Selbstzweck werden. Der Mandatar der Grünen Bäuerinnen und Bauern ortete hinter hohen Auflagen einen Pauschalverdacht, unter den Landwirtinnen und Landwirte gestellt würden, was er vehement kritisierte. Er forderte eine Evaluierung, welche Auflagen tatsächlich relevant seien, um dem Gesetz Genüge zu tun. Ferner hielt er fest, dass Bäuerinnen und Bauern einen besseren Preis für ihre Produkte erhalten müssten. Dies zu erwirken, sei Aufgabe der Interessenvertretung.