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01.02.2021 | von Wilfried Pesentheiner

Fonds ist in Summe mit 350 Mio. Euro dotiert. 6 von 10 Maßnahmen können ab sofort beantragt werden.

Sturmschaden Wald.jpg © LK Kärnten/Frießnegger
Der Waldfonds soll die Waldbäuerinnen und Waldbauern entlasten. © LK Kärnten/Frießnegger
Österreich ist ein klassisches Waldland. Fast die Hälfte der Fläche ist mit Wald bedeckt! Wald ist Erholungsraum, Wirtschaftsraum und die natürliche Klimaanlage unseres Landes. Österreichs Wälder entwickeln sich positiv – pro Jahr nimmt die Waldfläche um 3400 ha zu, das entspricht 4.762 Fußballfeldern.  

Österreichs Waldbäuerinnen und Waldbauern kämpfen allerdings bereits seit Jahren mit zunehmden Schäden in den Wäldern. Klimabedingte Schäden, Stürme, Schneedruck und Borkenkäfer setzen unseren Wäldern zu. Rund 62 % der gesamten österreichischen Holzernte (!)  waren 2019 Schadholz. 4,3 Mio. Festmeter – mehr als ein Drittel der Holzernte - hat der Borkenkäfer beschädigt. In manchen Bundesländern wurden ganz Landstriche entwaldet. Um die Waldbäuerinnen und Waldbauern zu entlasten, hat die Bundesregierung im Vorjahr die Einrichtung des Waldfonds beschlossen und ihn mit 350 Mio. Euro dotiert. Dieser Fonds ist ein Rettungs- und Zukunftspaket für unsere Wälder.

6 von 10 Maßnahmen mit einem Volumen von 200 Mio. Euro stehen in einem ersten Schritt seit Montag, 1.2.2021 zur Beantragung zur Verfügung. BM Elisabeth Köstinger: „Die Maßnahmen reichen von der Unterstützung bei der Wiederaufforstung über die Abgeltung von Borkenkäferschäden bis hin zur Einrichtung von Holzlagerstätten und Forstschutzmaßnahmen. Unser Ziel ist es mit dem ‚Waldfonds‘ die angespannte Lage in unseren Wäldern zu entschärfen, die regionale Wertschöpfung zu steigern und die Wälder zukunftsfit zu machen.“

Folgende Maßnahmen können ab 1.2.2021 abgerufen werden:
  • Maßnahme 1: Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen (80 Mio. Euro)
  • Maßnahme 2: Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder (28 Mio. Euro)
  • Maßnahme 3: Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust (60 Mio. Euro)
  • Maßnahme 4: Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz (9 Mio. Euro)
  • Maßnahme 5: Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen (16 Mio. Euro)
  • Maßnahme 6: Maßnahmen zur Waldbrandprävention (6 Mio. Euro von insgesamt 9 Mio. Euro)

Alle Informationen und Details zur Beantragung finden sich auf: www.waldfonds.at

Die Maßnahmen im Detail

Maßnahme 1: Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen (80 Mio. Euro)
Steigende Temperaturen, Wetterextreme und Schädlinge: Waldschäden haben in den letzten Jahren massiv zugenommen und führen häufig zu Kahlflächen. Der Waldfonds unterstützt deshalb bei der raschen Wiederaufforstung und hilft Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern auch bei der Vorbeugung vor Wildschäden.

Beispiel: Ein Waldbauer bzw. eine Waldbäuerin hatte eine Schadfläche von 2 ha. Es wird ein klimafitter Mischwald angepflanzt. Auf der Fläche werden jeweils 1000 Pflanzen von Ahorn, Rotbuche, Tanne, Fichte, Douglasie; in Summe also 5000 Pflanzen gesetzt. Dafür kann eine Förderung von 11.440 Euro (je nach Standardkostensätze) in Anspruch genommen werden.


Maßnahme 2: Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder (28 Mio. Euro)
Nicht zuletzt angesichts des Klimawandels ist die Stärkung der natürlichen Widerstandskraft des Waldes von entscheidender Bedeutung. Steigenden Temperaturen und längere Trockenperioden lassen die Wälder an Schädlingsbefall leiden. Mischwälder kommen in der Regel mit diesen Herausforderungen besser zurecht. Der Waldfonds fördert daher Maßnahmen zur Erreichung einer zum jeweiligen Standort passende Baumartenzusammensetzung.

Beispiel: Ein Waldbauer bzw. eine Waldbäuerin hat eine Waldverjüngungsfläche von 0,25 Hektar in Niederösterreich. Auf der Fläche finden sich bereits einzelne Verjüngungskerne mit Eiche und Tanne. Zum Schutz der Naturverjüngung wird ein Schutzzaun mit einer Gesamtlänge von 200 Meter gegen Wildschäden errichtet. Für die Errichtung des Zaunes kann man in diesem Fall 720 Euro beantragen.


Maßnahme 3: Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust (60 Mio. Euro)
In Teilen Österreichs ist die Trockenheit und daraus resultierende Massenvermehrungen des Borkenkäfers die derzeit wohl die größte Herausforderung für den Wald und seine Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter. Borkenkäfer verursachen jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe. Deshalb unterstützt der Waldfonds geschädigte Waldbewirtschafterinnen und -bewirtschafter mit der Abgeltung eines Teils des eingetretenen Wertverlusts in bestimmten ausgewiesenen besonders betroffenen Gemeinden.

Beispiel: Ein Waldbauer bzw. eine Waldbäuerin, die in einem Schadgebiet, einen Schaden auf einer Fläche von 3 ha haben, können die Abgeltung eines Teils des eingetretenen Wertverlusts beantragen. Je Hektar werden 3.500 Euro abgegolten. D.h. es werden in diesem konkreten Fall rund 10.500 Euro gefördert.


Maßnahme 4: Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz (9 Mio. Euro)
Steigende Schadholzmengen und eine sinkende Nachfrage lassen die Lagerkapazitäten eng werden. Nur wenn Schadholz auch rechtzeitig aus dem Wald gebracht und richtig (zwischen)gelagert wird, kann einer weiteren Ausbreitung von Schädlingen vorgebeugt werden. Der Waldfonds unterstützt deshalb die Errichtung von Nass- und Trockenlagern.

Beispiel: Neben der Errichtung von Nass- und Trockenlagern kann auch der Transport vom und zum Lager gefördert werden. Für 150 Festmeter Schadholz, das nicht direkt verkauft werden kann und zu einem Trockenlager in 25 km Entfernung transportiert werden muss. Kann der An- und Abtransport von 1.020 Euro (nach Standardkosten) gefördert werden.


Maßnahme 5: Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen (16 Mio. Euro)
Vom entrindeten Holz geht keine Borkenkäfergefahr mehr aus. Außerdem wird dadurch die Trocknung des Holzes gefördert und das Infektionsrisiko mit Holzpilzen reduziert. War für die Entrindung früher Muskelkraft notwendig, so erledigen heute oft Maschinen diese harte aber wichtige Arbeit. Der Waldfonds forciert daher Maßnahmen zur mechanischen Entrindung sowie andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen.

Beispiel: Neben der Förderung von technischen Hilfen für die Entrindung können Waldbauern bzw. eine Waldbäuerinnen Fangbäume als vorbeugende Forstschutzmaßnahme einreichen. Bei einem Betrieb mit 5 ha Waldfläche und 10 Fangbäume pro Hektar kann dieses Maßnahme mit 1.200 Euro (nach Standardkosten) gefördert werden.


Maßnahme 6: Maßnahmen zur Waldbrandprävention (6 Mio. Euro)
Die letzten Jahre haben mit heißen Sommern eindrücklich vor Augen geführt, dass die Waldbrandgefahr auch hierzulande steigt. Waldbrände mindern nicht nur die Schutzfunktion von Bergwäldern, sondern erhöhen auch die Anfälligkeit gegenüber anderen Naturgefahren und verursachen hohe Kosten. Um Waldbrände bereits im Vorfeld zu verhindern, werden im Rahmen des Waldfonds entsprechende Vorbeugemaßnahmen gefördert und ein integriertes Waldbrandmanagement vorangetrieben.

Beispiel: Eine Agrargemeinschaft ist Eigentümerin einer 200 ha großen Waldfläche in einem Gebiet mit hohen Waldbrandrisiko mit schlechter Wasserversorgung. Aufgrund der Zunahme an Trockenperioden möchte die Agrargemeinschaft einen Löschteich bauen. Die Förderquote beträgt 80% der Investitionskosten.


Weitere geplante Maßnahmen im Waldfonds:

Maßnahme 7: Forschungsmaßnahmen zum Thema „Holzgas und Biotreibstoffe“ sowie Forschungsanlage zur Herstellung von Holzgas und Biotreibstoffen (31,5 Mio. Euro)
Maßnahme 8: Forschungsmaßnahmen zum Thema „Klimafitte Wälder“ (30 Mio. Euro)
Maßnahme 9: Maßnahmen zur verstärkten Verwendung des Rohstoffes Holz (62 Mio. Euro)
Maßnahme 10: Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität im Wald (13 Mio. Euro) Abwicklung für die Flächenmaßnahmen (11,5 Mio. Euro)

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