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Waldbewirtschaftung: Wichtige Änderungen für kofinanzierte Förderungen

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26.11.2025 | von Dipl.-Ing. Johannes Kircher, BSc., Landesforstdirektion Kärnten

Mit 1. April 2025 startete die neue EU-kofinanzierte Förderperiode LE 23 - 27 für die Waldbewirtschaftung. Was Waldeigentümer:innen wissen müssen.

BU 4.jpg © Florian Strauß
Beispiel einer durchgeführten Verjüngungseinleitung aus dem Jahr 2012 mit bereits aufkommender Verjüngung. © Florian Strauß
Für Kärntner Waldeigentümer:innen gibt es seit 1. April 2025 Änderungen in Bezug auf die EU-kofinanzierte Förderung. Mit diesem Datum hat die neue Periode der sogenannten LE 23 - 27, Maßnahme 73-04 Waldbewirtschaftung begonnen. Damit steht nun wieder eine weitere Fördermöglichkeit neben dem Waldfonds sowie der EU-kofinanzierten Förderung im Bereich des Forststraßenbaus (LE 23 - 27, Maßnahme 73-03 Infrastruktur Wald) zur Verfügung.
Geprägt von der Digitalisierung sowie einer überarbeiteten Organisationsstruktur ergeben sich sowohl für Antragsteller als auch die bewilligende Stelle erhebliche Veränderungen. Der Aufbau der Fördermaßnahme gliedert sich in drei Ebenen. Die vier Fördergegenstände als oberste Ebene unterteilen sich in die wesentlichen Bereiche
  • Waldbewirtschaftung,
  • Biodiversität,
  • Forstschutz sowie
  • Erhalt und Verbesserung genetischer Ressourcen.

Arbeitspakete in der zweiten Ebene konkretisieren die jeweiligen Fördergegenstände. In der untersten Ebene werden die detaillierten durchzuführenden Maßnahmen mit Aktivitäten dargelegt.
BU 3.jpg © Florian Strauß
Geförderte Saatgutbeerntung. © Florian Strauß

Änderungen

Für Waldbesitzer:innen ergibt die neu gestaltete Antragsstellung Änderungen. Die bisherige Unterstützung durch den Bezirksförster ist aufgrund der Abwicklung über das System "Digitale Förderplattform (DFP)" der Agrarmarkt Austria (AMA) in diesem Umfang nicht mehr möglich. Die Anträge sind in dieser Förderperiode von den Förderwerbern selbstständig zu stellen. Besteht der Bedarf einer Förderung, ist mit der zuständigen forstlichen Aufsichtsstation (Bezirksförster) Kontakt aufzunehmen. Im Zuge eines Beratungsgespräches werden Empfehlungen für eine effektive, zukunftsgerichtete und den Förderrichtlinien entsprechende Maßnahme gegeben. Zudem wird das verpflichtende Beratungsformular erstellt und es werden weitere Unterlagen wie Lagepläne übermittelt. Daraufhin sollte vom Waldbesitzer eine zeitnahe Beantragung der Förderung in der DFP erfolgen. Dazu wird ein ID-Austria-Zugang benötigt - ohne diesen ist ein Zugriff nicht möglich. Im Rahmen der Antragstellung sind verschiedene Informationen zur Fördermaßnahme anzugeben. Zur Vereinfachung ist bereits ein Teil dieser verpflichtenden Angaben am Beratungsformular abgebildet und kann übernommen werden. Angesichts der für viele doch herausfordernden Antragstellung stellt die Landesforstdirektion auf der Homepage als Hilfestellung ein umfassendes Handbuch zur Verfügung, in dem detailliert durch die Schritte in der DFP geführt wird. Eine Verlinkung ist darüber hinaus auch am Beratungsformular in Form eines QR-Codes vorhanden.
BU 1.png © Johannes Kircher
Aufbau der Organisationsstruktur der LE 23–27 Maßnahme 73-04 Waldbewirtschaftung in vier Fördergegenständen, Arbeitspaketen und Aktivitäten. © Johannes Kircher

Schwerpunkte

Auch für diese forstliche Förderung wurde, ähnlich wie beim Waldfonds, und aufgrund bundesländerspezifischer Gegebenheiten, eine Schwerpunktsetzung ausgearbeitet. Hinsichtlich der derzeitigen parallelen Abwicklung der EU-kofinanzierten Förderung und des Waldfonds für Waldbewirtschaftungsmaßnahmen liegt der Fokus aktuell auf Bereichen, die der Waldfonds nicht beinhaltet. Dies umfasst die Verjüngungseinleitung, Forstschutzmaßnahmen sowie die Saatgutbeerntung inklusive Aufbereitung und Pflege von Saatgutbeständen und Saatgutplantagen. Diese Schwerpunktsetzung ist eine ideale Ergänzung zur zweiten forstlichen Förderung für waldbauliche Maßnahmen, dem Waldfonds.

Die Erfahrungen der ersten Monate verdeutlichen die Notwendigkeit der EU-kofinanzierten forstlichen Förderung, insbesondere in den Bereichen, die durch den Waldfonds nicht gefördert werden. Ein Faktor ist jedoch die aufwendige und komplexe Antragsstellung über die Digitale Förderplattform, die eine Vielzahl von Förderwerbern vor Herausforderungen stellt. Trotz häufig auftretender Unklarheiten konnte die Antragstellung im Vergleich zur abgelaufenen Periode (LE 14 - 20) verbessert werden.

Hinweise zur Beantragung

  • Erforderliche Unterlagen: Ausgefülltes und unterzeichnetes Beratungsformular, Lageplan, etwaige Genehmigungen
  • Anmeldung für die DFP ist nur mit einer gültigen ID-Austria möglich
  • Der Projektbeginn darf nicht vor dem Einreichdatum (= Kostenanerkennungs­stichtag) liegen
  • Kontinuierliches Überprüfen von Informationen, Mitteilungen bzw. Bewilligungen in der DFP
  • Wichtige Hilfestellungen sind im Handbuch auf der Homepage der Landesforstdirektion zu finden
  • Bei technischen Problemen ist die DFP-Hotline zu wählen, 050 3151 99, Menütaste 5, bzw. E-Mail: dfp@ama.gv.at

Links zum Thema

  • Link für weitere Informationen zur EIU-kofinanzierten Förderung (LE 23-27)
Zum nächsten nächster Artikel

Wildverbisschutz: Anträge bis 24. August stellen

Weitere Fachinformation

  • Waldbewirtschaftung: Wichtige Änderungen für kofinanzierte Förderungen
  • Wildverbisschutz: Anträge bis 24. August stellen

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Beispiel einer durchgeführten Verjüngungseinleitung aus dem Jahr 2012 mit bereits aufkommender Verjüngung. © Florian Strauß

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Geförderte Saatgutbeerntung. © Florian Strauß

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Aufbau der Organisationsstruktur der LE 23–27 Maßnahme 73-04 Waldbewirtschaftung in vier Fördergegenständen, Arbeitspaketen und Aktivitäten. © Johannes Kircher