Vollspalten: Höchstgericht kippt Übergangsfrist
Der VfGH gibt einem Antrag der Burgenländischen Landesregierung statt, wodurch die entsprechende Bestimmung im Tierschutzgesetz mit 1. Juni 2025 aufgehoben wird. 2022 beschloss der Nationalrat in einer Änderung des Tierschutzgesetzes, dass ab 2040 unstrukturierte Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich (d. h. etwa ohne eigenen Liegebereich) in der Schweinehaltung für alle Haltungseinrichtungen verboten sind. Um den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben Planungssicherheit zu geben und getätigte Investitionen zu schützen, wurde eine Übergangsfrist bis 2040 festgelegt – für neue Anlagen gilt das Verbot bereits seit 1. Jänner 2023. Es sei sachlich nicht gerechtfertigt, bei der Abwägung zwischen Investitions- und Tierschutz mit einer Frist von 17 Jahren einseitig auf den Investitionsschutz abzustellen, heißt es von Seiten des Verfassungsgerichtshofes. Noch dazu gelte die Übergangsfrist pauschal für alle Betriebe, egal wann die Investitionen getätigt worden seien. Dazu komme, dass Betreiber neuer Anlagen in der Schweinehaltung seit Anfang 2023 wegen des für sie geltenden höheren Standards höhere Kosten hätten als bestehende Betriebe. Damit herrsche ein ungleicher Wettbewerb, der 17 Jahre lang dauern würde, lautet das Urteil des Höchstgerichtes. Der für den Tierschutz zuständige Minister Johannes Rauch will nun mit Vertretern von Landwirtschaft und Tierschutz Gespräche über eine neue Lösung aufnehmen, die den Landwirten den Übergang wirtschaftlich ermöglichen soll. Die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln, das Tierwohl und das Überleben der Höfe sollten sichergestellt werden, betonte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Wir dürfen unser österreichisches Schnitzel nicht gefährden und uns von Importen aus dem Ausland abhängig machen.“ Auch die Landwirtschaftskammer Österreich hob die Absicherung der Schweinehaltung und der Versorgungssicherheit hervor.
„Dass der Verfassungsgerichtshof die Übergangfristen gekippt hat, schafft enorme Rechtsunsicherheit für die Betriebe“, sagt LK-Präsident Siegfried Huber. Was es jetzt brauche, sei eine rasche Rechtssicherheit mit möglichst langen Übergangsfristen, die rechtlich auch halten. „Wenn wir die heimische Schweineproduktion aufrechterhalten wollen, erfordert das aber auch massive Unterstützung in der Betriebsumstellung und ein Bekenntnis zum Konsum von heimischen Produkten auf allen Ebenen“, fügt er hinzu. Sonst drohe das gleiche Szenario wie in der Putenproduktion, wo auf Grund der hohen Auflagen der Selbstversorgungsgrad auf 40 % gesunken sei und die Supermarktregale mit Billigfleisch aus anderen Ländern mit geringeren Haltungsstandards voll seien. „Wenn die Gesellschaft mehr Tierschutz haben will, dann muss sie ihn auch bezahlen!“, betont Huber. „Das ist der Todesstoß für die Schweinemast in Österreich“, kommentiert LHStv. Martin Gruber die Entscheidung des Höchstgerichts. Damit sei weder dem Tierschutz noch der Versorgungssicherheit geholfen. „Ohne eine Übergangsfrist werden heimische Schweinebauern die Produktion aufgeben. Schweinefleisch, das unsere Landwirte unter strengen österreichischen Bedingungen herstellen, wird vom Markt gedrängt, und am Ende landet wieder mehr Fleisch aus dem Ausland im Supermarkt“, warnt der Agrarreferent.