Vifzack: Einsendeschluss am 31. Oktober
1. Jetzt einreichen
zum Vifzack
Um innovativen Ideen in der Kärntner Land- und Forstwirtschaft eine öffentlichkeitswirksame Plattform zu bieten, wurde der „Vifzack 2020“ ins Leben gerufen. Mit diesem agrarischen Innovationspreis belohnen Land Kärnten, Landwirtschaftskammer Kärnten und Maschinenring Kärnten Betriebe und Projekte.
2. 5000 Euro für den Sieger
Der Sieg beim Vifzack 2020 ist nicht nur mit entsprechender medialer Aufmerksamkeit verbunden, sondern auch mit einer attraktiven Dotierung: Der Sieger erhält 5000 Euro, zur Verfügung gestellt vom Agrarreferat des Landes Kärnten. Der zweite Preisträger bekommt 2500 Euro, zur Verfügung gestellt von der Landwirtschaftskammer Kärnten. Der dritte Preisträger erhält 1500 Euro, zur Verfügung gestellt vom Maschinenring Kärnten.
Umgesetzt wird dieser Wettbewerb in enger Zusammenarbeit mit dem Projekt „Mein Hof – mein Weg“ des Ländlichen Fortbildungsinstituts (LFI).
3. Jury und Publikumsvoting entscheiden
Die eingereichten Projekte werden von einer unabhängigen Fachjury bewertet, die zehn besten Einreichungen ab Jahresbeginn 2020 im „Kärntner Bauer“ vorgestellt. Danach erfolgt der Startschuss für das Publikumsvoting über die Homepage der LK Kärnten ktn.lko.at.
Die Preisverleihung geht im Rahmen eines Innovationstages im März 2020 über die Bühne.
4. Wer teilnehmen kann
Zur Teilnahme am Vifzack 2020 aufgerufen sind bäuerliche Betriebe aus Kärnten; außerdem überbetriebliche regionale Initiativen im Bereich der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft mit innovativen Vorhaben und umgesetzten Projekten. Die Innovation sollte einen Nutzen und Mehrwert für den Betrieb oder dessen Kunden bzw. für den land- und forstwirtschaftlichen Sektor im Allgemeinen oder darüber hinaus schaffen. Der Nutzen kann beispielsweise in Lösungen zur Erreichung von Kostenersparnissen, von Arbeitserleichterungen oder von Mehrerlösen bestehen.
Zusätzlich wird bewertet, ob die Innovation auf weitere Akteure übertragbar ist oder Beispielwirkung für weitere Betriebe hat. Bewertet wird das kreative unternehmerische Potenzial der Projekte bzw. Vorhaben.
5. Information und Einreichungen
Das Einreichformular finden Sie auf ktn.lko.at zum Download. Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2019. Nähere Informationen bei Dipl.-Ing. Bernhard Tscharre, Landwirtschaftskammer Kärnten, Tel. 0463/58 50-14 03, E-Mail: bernhard.tscharre@lk-kaernten.at.
Um innovativen Ideen in der Kärntner Land- und Forstwirtschaft eine öffentlichkeitswirksame Plattform zu bieten, wurde der „Vifzack 2020“ ins Leben gerufen. Mit diesem agrarischen Innovationspreis belohnen Land Kärnten, Landwirtschaftskammer Kärnten und Maschinenring Kärnten Betriebe und Projekte.
2. 5000 Euro für den Sieger
Der Sieg beim Vifzack 2020 ist nicht nur mit entsprechender medialer Aufmerksamkeit verbunden, sondern auch mit einer attraktiven Dotierung: Der Sieger erhält 5000 Euro, zur Verfügung gestellt vom Agrarreferat des Landes Kärnten. Der zweite Preisträger bekommt 2500 Euro, zur Verfügung gestellt von der Landwirtschaftskammer Kärnten. Der dritte Preisträger erhält 1500 Euro, zur Verfügung gestellt vom Maschinenring Kärnten.
Umgesetzt wird dieser Wettbewerb in enger Zusammenarbeit mit dem Projekt „Mein Hof – mein Weg“ des Ländlichen Fortbildungsinstituts (LFI).
3. Jury und Publikumsvoting entscheiden
Die eingereichten Projekte werden von einer unabhängigen Fachjury bewertet, die zehn besten Einreichungen ab Jahresbeginn 2020 im „Kärntner Bauer“ vorgestellt. Danach erfolgt der Startschuss für das Publikumsvoting über die Homepage der LK Kärnten ktn.lko.at.
Die Preisverleihung geht im Rahmen eines Innovationstages im März 2020 über die Bühne.
4. Wer teilnehmen kann
Zur Teilnahme am Vifzack 2020 aufgerufen sind bäuerliche Betriebe aus Kärnten; außerdem überbetriebliche regionale Initiativen im Bereich der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft mit innovativen Vorhaben und umgesetzten Projekten. Die Innovation sollte einen Nutzen und Mehrwert für den Betrieb oder dessen Kunden bzw. für den land- und forstwirtschaftlichen Sektor im Allgemeinen oder darüber hinaus schaffen. Der Nutzen kann beispielsweise in Lösungen zur Erreichung von Kostenersparnissen, von Arbeitserleichterungen oder von Mehrerlösen bestehen.
Zusätzlich wird bewertet, ob die Innovation auf weitere Akteure übertragbar ist oder Beispielwirkung für weitere Betriebe hat. Bewertet wird das kreative unternehmerische Potenzial der Projekte bzw. Vorhaben.
5. Information und Einreichungen
Das Einreichformular finden Sie auf ktn.lko.at zum Download. Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2019. Nähere Informationen bei Dipl.-Ing. Bernhard Tscharre, Landwirtschaftskammer Kärnten, Tel. 0463/58 50-14 03, E-Mail: bernhard.tscharre@lk-kaernten.at.