Versicherungszuschuss für Tierhalter
1. Welche Versicherungsangebote werden bezuschusst?
Der Prämienzuschuss gilt für Verträge mit bundesweit aktiven Versicherungsunternehmen, die Schäden bei landwirtschaftlichen Nutztieren durch anzeigepflichtige Tierseuchen (wie Afrikanische Schweinepest, Maul- und Klauenseuche, Blauzungenkrankheit, Geflügelpest) versichern. Darüber hinaus wird der Zuschuss für Versicherungsverträge gewährt, die nicht anzeigepflichtige Tierkrankheiten enthalten. Beispielsweise für PRRS (=Porzine Reproduktive Respiratorische Syndrom) beim Schwein oder bestimmte Salmonellentypen beim Geflügel. Vom Zuschuss ausgenommen sind Tierunfallversicherungen wie Lüftungsausfall.
In Österreich gibt es mehrere Versicherungen, die Tierkrankheiten bei landwirtschaftlichen Nutztieren versichern. Die angebotenen Versicherungsmodelle unterscheiden sich darin, wie der Schaden berechnet wird. Daher empfiehlt sich ein Vergleich der Modelle, um die Lösung zu finden, die für die betriebliche Situation am besten passt.
2. Wer kann den Zuschuss beantragen?
Die Förderung kann von Tierhaltern, die einen landwirtschaftlichen Betrieb in Österreich bewirtschaften, beantragt werden. Unabhängig davon, ob es sich um natürliche oder juristische Personen oder um im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften handelt. Von der Förderung ausgenommen sind Gebietskörperschaften und deren Betriebe. Die Förderung der Versicherungsprämie ist keine De-minimis-Beihilfe.
3. Wie hoch ist der Zuschuss und wie wird er ausbezahlt?
Der Zuschuss beträgt 55 % der gemäß Versicherungsvertrag zu leistenden Prämien und wird in Form einer Reduktion bei der Prämienvorschreibung gewährt. Der Zuschuss wird also direkt vom Versicherungsunternehmen für den Kunden verrechnet und auf der Prämienvorschreibung separat ausgewiesen. Die Versicherungsunternehmen sind damit für die Abwicklung und die Prüfung der Fördervoraussetzungen verantwortlich.
Damit dies möglich ist, müssen bereits bestehende Verträge durch den Förderantrag für den Zuschuss ergänzt werden. Die Versicherungsunternehmen informieren ihre Kunden dazu in den nächsten Wochen.
Der Prämienzuschuss gilt für Verträge mit bundesweit aktiven Versicherungsunternehmen, die Schäden bei landwirtschaftlichen Nutztieren durch anzeigepflichtige Tierseuchen (wie Afrikanische Schweinepest, Maul- und Klauenseuche, Blauzungenkrankheit, Geflügelpest) versichern. Darüber hinaus wird der Zuschuss für Versicherungsverträge gewährt, die nicht anzeigepflichtige Tierkrankheiten enthalten. Beispielsweise für PRRS (=Porzine Reproduktive Respiratorische Syndrom) beim Schwein oder bestimmte Salmonellentypen beim Geflügel. Vom Zuschuss ausgenommen sind Tierunfallversicherungen wie Lüftungsausfall.
In Österreich gibt es mehrere Versicherungen, die Tierkrankheiten bei landwirtschaftlichen Nutztieren versichern. Die angebotenen Versicherungsmodelle unterscheiden sich darin, wie der Schaden berechnet wird. Daher empfiehlt sich ein Vergleich der Modelle, um die Lösung zu finden, die für die betriebliche Situation am besten passt.
2. Wer kann den Zuschuss beantragen?
Die Förderung kann von Tierhaltern, die einen landwirtschaftlichen Betrieb in Österreich bewirtschaften, beantragt werden. Unabhängig davon, ob es sich um natürliche oder juristische Personen oder um im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften handelt. Von der Förderung ausgenommen sind Gebietskörperschaften und deren Betriebe. Die Förderung der Versicherungsprämie ist keine De-minimis-Beihilfe.
3. Wie hoch ist der Zuschuss und wie wird er ausbezahlt?
Der Zuschuss beträgt 55 % der gemäß Versicherungsvertrag zu leistenden Prämien und wird in Form einer Reduktion bei der Prämienvorschreibung gewährt. Der Zuschuss wird also direkt vom Versicherungsunternehmen für den Kunden verrechnet und auf der Prämienvorschreibung separat ausgewiesen. Die Versicherungsunternehmen sind damit für die Abwicklung und die Prüfung der Fördervoraussetzungen verantwortlich.
Damit dies möglich ist, müssen bereits bestehende Verträge durch den Förderantrag für den Zuschuss ergänzt werden. Die Versicherungsunternehmen informieren ihre Kunden dazu in den nächsten Wochen.
Günstigere Risikovorsorge
Die Mittel für den Zuschuss stammen jeweils zur Hälfte vom Bund und von den Ländern. Mit dem Prämienzuschuss wird die finanzielle Risikovorsorge für Tierhalter wesentlich günstiger. Aus Sicht von Bund und Ländern soll der Zuschuss Tierhaltern einen Anreiz bieten, Einkommensrisiken durch Tierseuchen über Versicherungslösungen abzufedern. Die Entschädigung im Falle einer Keulung nach dem Tierseuchengesetz ist dadurch nicht betroffen. Der Tierwert wird weiterhin staatlich entschädigt.
Biosicherheit, sprich alle Maßnahmen, die zur Verhinderung einer Krankheit im Tierbestand beitragen, sind Teil der Risikovorsorge in der Tierhaltung.
Biosicherheit, sprich alle Maßnahmen, die zur Verhinderung einer Krankheit im Tierbestand beitragen, sind Teil der Risikovorsorge in der Tierhaltung.