Unterstützungsmaßnahme für das Versetzen von Pheromonfallen in Zuckerrüben
- Gefördert werden nur Fallen die in Zuckerrübenfeldern laut MFA 2024 versetzt werden (nicht in den "Altbeständen")
- Die Beratungsempfehlung, auf Altbeständen bereits zu Vegetationsbeginn mit der Käferregulierung zu starten bleibt dadurch aufrecht, es stehen auch dafür kostenlos Fallenmaterial zur Verfügung.
- Die Mindestteilnahmefläche an der Maßnahme beträgt 1 ha Zuckerrübe.
- Es können auch einzelne Feldstücke/Schläge eines Betriebes beantragt werden, sofern die Mindestteilnahmefläche erreicht wird.
- Es ist eine Mindestanzahl von 15 Pheromonfallen pro Hektar anzulegen.
- Teilnehmende Betriebe haben folgende Dokumentationen durchzuführen:
ist es daher notwendig dies entsprechend einzutragen.
* Datum, wann die Fallen versetzt wurden
* Angabe des Feldstücks/Schlages
* Anzahl der versetzten Fallen pro Feldstück/Schlag
* Datum des Entfernens der Fallen
* Zusätzlich ist eine Fotodokumentation anzuraten (z.B. Handyfoto)
- Versetzte Fallen sind nach Gebrauch verlässlich zu entfernen (Müllvermeidung auf Feldern) und bis zum Ende des Rübenjahres aufzubewahren. Im Falle einer Kontrolle sind diese vorzuweisen.
- Prämienhöhe: 150 Euro/ha. Im Jahr 2024 stehen in Summe weniger Mittel zur Verfügung. Wird die Obergrenze überschritten, kommt es zu einer aliquoten Kürzung. Auf Basis der beantragten Flächen 2023 sollte diese Obergrenze aber ausreichen.
- Die Beantragung wird wieder ab 29. April 2024 bis 31. Mai 2024 im AMA-Portal möglich sein.