UID-Nummer für bäuerliche Vermietende
Warum ist eine UID-Nummer notwendig?
Buchungsplattformen mit Sitz im Ausland erbringen Vermittlungsleistungen für österreichische Vermieter. Die ausgestellte Rechnung hinsichtlich der Provision enthält keine Umsatzsteuer - stattdessen geht die Steuerschuld automatisch auf den Vermietenden (Landwirtin/Landwirt) über (Reverse-Charge-System). Das bedeutet: Die/der Vermietende muss die 20% Umsatzsteuer betreffend die Vermittlungsprovision selbst an das Finanzamt abführen.
Wer braucht eine UID-Nummer?
Buchungsplattformen mit Sitz im Ausland erbringen Vermittlungsleistungen für österreichische Vermieter. Die ausgestellte Rechnung hinsichtlich der Provision enthält keine Umsatzsteuer - stattdessen geht die Steuerschuld automatisch auf den Vermietenden (Landwirtin/Landwirt) über (Reverse-Charge-System). Das bedeutet: Die/der Vermietende muss die 20% Umsatzsteuer betreffend die Vermittlungsprovision selbst an das Finanzamt abführen.
Wer braucht eine UID-Nummer?
- Regelbesteuerte Landwirtinnen und Landwirte erhalten die UID-Nummer automatisch.
- Umsatzsteuerpauschalierte Landwirtinnen bzw. Landwirte benötigen eine UID-Nummer, wenn sie Vermittlungsleistungen von ausländischen Buchungsplattformen in Anspruch nehmen.
Fazit: Wer ausländische Vermieterplattformen nutzt, sollte sich frühzeitig um eine UID-Nummer kümmern, um Verwaltungsprobleme zu vermeiden. Bevor die UID-Nummer beantragt wird, empfiehlt es sich, mit der LK-Stabstelle Recht eventuelle weitere steuerliche Auswirkungen zu besprechen.