„Strohprämie“ – Förderung für Rinderhalter
In Kombination mit der Förderung für die Teilnahme am Qualitätsprogramm Qplus Rind ist durch die Prämie ein sehr attraktives Maßnahmenpaket für die Unterstützung von Mutterkuh- und Kalbinnenmastbetrieben entstanden.
Die ÖPUL-2023-Maßnahme „Tierwohl – Stallhaltung Rinder“ bringt im Vergleich zur Vorgängerversion „Tierschutz – Stallhaltung“ im ÖPUL 2015 einige ganz wesentliche Verbesserungen. Die seit langem bestehende Forderung, dass die Fördermaßnahme auch für weibliche Mastrinder geöffnet werden soll, wurde erfüllt. Kalbinnenmäster können nun somit auch die Förderung beantragen. Zudem wurde die Maßnahme um die Kategorie der Kälber erweitert, sodass auch Kälbermäster, Kalb rosé-Mäster und Fresserproduzenten, die ihre Kälber auf Stroh halten, eine Förderung bekommen können. Die Erweiterung um die Kategorie Kälber ist aber auch für die Mutterkuhhalter ganz wesentlich, da es so leichter geworden ist, die Zugangsvoraussetzung zu erfüllen. Diese ist zudem ganz wesentlich, von 3 RGVE/Betrieb auf 2 RGVE/Betrieb im Jahresdurchschnitt, reduziert worden, sodass im ÖPUL 2023 auch Betriebe mit kleinerem Rinderbestand eine Unterstützung für die Haltung von Jungrindern auf eingestreuten Liegeflächen bekommen können. Wie die Regelungen im Detail aussehen lesen Sie hier:
Die ÖPUL-2023-Maßnahme „Tierwohl – Stallhaltung Rinder“ bringt im Vergleich zur Vorgängerversion „Tierschutz – Stallhaltung“ im ÖPUL 2015 einige ganz wesentliche Verbesserungen. Die seit langem bestehende Forderung, dass die Fördermaßnahme auch für weibliche Mastrinder geöffnet werden soll, wurde erfüllt. Kalbinnenmäster können nun somit auch die Förderung beantragen. Zudem wurde die Maßnahme um die Kategorie der Kälber erweitert, sodass auch Kälbermäster, Kalb rosé-Mäster und Fresserproduzenten, die ihre Kälber auf Stroh halten, eine Förderung bekommen können. Die Erweiterung um die Kategorie Kälber ist aber auch für die Mutterkuhhalter ganz wesentlich, da es so leichter geworden ist, die Zugangsvoraussetzung zu erfüllen. Diese ist zudem ganz wesentlich, von 3 RGVE/Betrieb auf 2 RGVE/Betrieb im Jahresdurchschnitt, reduziert worden, sodass im ÖPUL 2023 auch Betriebe mit kleinerem Rinderbestand eine Unterstützung für die Haltung von Jungrindern auf eingestreuten Liegeflächen bekommen können. Wie die Regelungen im Detail aussehen lesen Sie hier:
1| Was gefördert wird
Die Unterstützung wird für die Stallhaltung von Jungrindern auf eingestreuten Liegeflächen in Gruppen mit erhöhtem Platzangebot gewährt. Gefördert werden Kosten und Einkommensverluste, die durch eingestreute Liegeflächen und einen erhöhten Platzbedarf entstehen.
Die Unterstützung wird für die Stallhaltung von Jungrindern auf eingestreuten Liegeflächen in Gruppen mit erhöhtem Platzangebot gewährt. Gefördert werden Kosten und Einkommensverluste, die durch eingestreute Liegeflächen und einen erhöhten Platzbedarf entstehen.
2| Zugangsvoraussetzung
Teilnahme mit mindestens 2 RGVE/Betrieb über alle Tierkategorien im jeweiligen Jahr.
Förderfähige Kategorien von Rindern:
Männliche Rinder <½ Jahr
Männliche Rinder ≥½ Jahr
Weibliche Rinder <½ Jahr
Weibliche Rinder ≥½ Jahr und <2 Jahre
Teilnahme mit mindestens 2 RGVE/Betrieb über alle Tierkategorien im jeweiligen Jahr.
Förderfähige Kategorien von Rindern:
Männliche Rinder <½ Jahr
Männliche Rinder ≥½ Jahr
Weibliche Rinder <½ Jahr
Weibliche Rinder ≥½ Jahr und <2 Jahre
Höhe der Förderung
Förderdetails | Euro/RGVE* |
Tierwohl Stallhaltung Rinder | 180 |
bei gleichzeitiger tierbezogener Prämienbeantragung in der Maßnahme „Almbewirtschaftung“ oder der fakultativ gekoppelten Stützung bei auf Almen aufgetriebenen Rindern im Rahmen der Direktzahlungen oder bei gleichzeitiger Teilnahme an der Maßnahme „Tierwohl – Weide“ | 150 |
3| Förderungsverpflichtungen
b) Es muss jedem Tier mindestens folgende nutzbare Gesamtfläche im Stallabteil zur Verfügung stehen:
Rinder bis 150 kg 1,8 m²
Rinder bis 220 kg 2,5 m²
Rinder bis 350 kg 3,0 m²
Rinder bis 500 kg 3,6 m²
Rinder ab 500 kg 4,2 m²
Kälber mit einem Alter von unter 21 Kalendertagen können auch in Einzelhaltung auf eingestreuten Systemen mit Sozialkontakt zu anderen Kälbern gehalten werden.
Ist aufgrund der Haltung von Tieren in bereits bestehenden Stallungen eine Teilnahme aller Tiere nicht möglich, dann hat jährlich die Meldung der betroffenen Tiere an die AMA zu erfolgen.
- Teilnahme an einem anerkannten Tiergesundheitsdienst bei Rindern für Betriebe über 10 RGVE förderbare Tiere.
- Im Falle von weiblichen Rindern ist die Teilnahme des Betriebes am Qualitätsprogramm Qplus Rind oder an vergleichbaren Programmen für weibliche Mastrinder im jeweiligen Antragsjahr verpflichtend.
- Betriebe mit Milchanlieferung sind von der Teilnahme an der Kategorie weibliche Rinder ≥ ½ Jahr und < 2 Jahre ausgeschlossen.
- Vorliegen einer Stallskizze und eines Belegungsplanes (maximal mögliche Belegung) für die teilnehmenden Tierkategorien und die jeweiligen Stallabteile.
- Haltung der Tiere in Gruppen unter folgenden Bedingungen:
b) Es muss jedem Tier mindestens folgende nutzbare Gesamtfläche im Stallabteil zur Verfügung stehen:
Rinder bis 150 kg 1,8 m²
Rinder bis 220 kg 2,5 m²
Rinder bis 350 kg 3,0 m²
Rinder bis 500 kg 3,6 m²
Rinder ab 500 kg 4,2 m²
Kälber mit einem Alter von unter 21 Kalendertagen können auch in Einzelhaltung auf eingestreuten Systemen mit Sozialkontakt zu anderen Kälbern gehalten werden.
Ist aufgrund der Haltung von Tieren in bereits bestehenden Stallungen eine Teilnahme aller Tiere nicht möglich, dann hat jährlich die Meldung der betroffenen Tiere an die AMA zu erfolgen.
Förderkalkulation
Beispiel: Für die Maßnahmen „Tierwohl Stallhaltung Rinder“ und „Qplus Rind“ für einen Mutterkuhbetrieb mit 17 Mutterkühen und Vermarktung von Einstellern
Kalkulation Förderung „Tierwohl Stallhaltung Rinder“ in Euro
Tierkategorie | Ø Stück | Ø RGVE | Förderung |
Kühe ab 2 Jahren | 17,00 | 17,00 | — |
Kalbinnen ab 2 Jahre | 1,69 | 1,69 | — |
Stiere, Ochsen ab 2 Jahren | 1,00 | 1,00 | 150 |
weibl. Jungvieh 1 bis 2 Jahre | 0,38 | 0,23 | 35 |
männl. Jungvieh 1 bis 2 Jahre | 0,00 | 0,00 | — |
weibl. Jungvieh 1/2 bis 1 Jahr | 1,62 | 0,97 | 145 |
männl. Jungvieh 1/2 bis 1 Jahr | 1,46 | 0,88 | 132 |
Kälber, Jungrinder bis 1/2 Jahr | 5,31 | 2,12 | 318 |
Summe Förderung | 780 |
Kalkulation Förderung „Qplus Rind“ in Euro
Staffelung | Förderhöhe | Anzahl Mutterkühe | Förderbetrag |
5 bis 10 Mutterkühe | 1000 | ||
11 bis 20 Mutterkühe | 1200 | 17 | 1200 |
21 bis 30 Mutterkühe | 1600 | ||
31 bis 50 Mutterkühe | 2000 | ||
über 50 Mutterkühe | 2400 |
Fazit: Der Beispielsbetrieb mit 17 Mutterkühen kann durch die Teilnahme an den Maßnahmen „Qplus Rind“ und „Tierwohl Stallhaltung Rinder“ ein Fördervolumen von 1980 Euro (= 780 + 1200 Euro) erzielen. Dies entspricht einer Förderung von 116 Euro je Mutterkuh.