Stickstoffdokumentation - was zu beachten ist

Die gesamtbetriebliche Stickstoffdokumentation gemäß Nitrataktionsprogrammverordnung 2023 (NAPV) müssen alle Betriebe bis spätestens 31. Jänner für das vorangegangene Jahr tätigen, und die Aufzeichnungen sind jeweils sieben Jahre aufzubewahren. Das heißt, für das Jahr 2023 ist die Stickstoffdokumentation bis spätestens 31. Jänner 2024 durchzuführen. Dafür sind der kostenlose LK-Düngerechner oder auch andere elektronische Aufzeichnungsprogramme wie beispielsweise der ÖDüPlan Plus bestens geeignet. Der LK-Düngerechner ist unter www.ktn.lko.at/Düngerrechner verfügbar.
Welche Betriebe sind von der gesamtbetrieblichen Stickstoffbilanzierung ausgenommen?
Betriebe, deren gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) (ohne Einrechnung von Almen und Gemeinschaftsweiden) höchstens 15 ha beträgt, sofern auf weniger als 2 ha LN Gemüse angebaut wird, oder bei denen mehr als 90% der gesamten LN (ohne Alm und Gemeinschaftsweiden) als Dauergrünland oder Ackerfutterfläche genutzt wird. Wenn Betriebe an der ÖPUL 23-Maßnahme "Vorbeugender Gewässerschutz Acker" teilnehmen, gelten die obengenannten Ausnahmen nicht.
Welche Daten über die Stickstoffanwendung am Betrieb sind aufzuzeichnen?
Ausmaß der Gesamtfläche des Betriebes und der LN, auf die stickstoffhaltige Düngemittel ausgebracht wurden.
Die Stickstoffmenge aus Wirtschaftsdüngern nach Abzug der Stall- und Lagerverluste,
- die am Betrieb anfällt
- an andere Betriebe abgegeben oder von anderen Betrieben übernommen wird (Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag!)
- die auf der LN ausgebrachte Gesamtstickstoffmenge in feldfallender Wirkung und als jahreswirksame Menge
- die mit dem Bewässerungswasser zugeführte Stickstoffmenge und Bewässerungsmenge
- der Stickstoffbedarf der angebauten Kultur entsprechend der Ertragslage mit Berücksichtigung allfälliger Stickstoffvorfruchtwirkung sowie der Größe der jeweiligen Anbauflächen
- Erntemengen von Ackerflächen samt Belegen für jene Kulturen, welche entsprechend der Ertragslage höher als "mittel" gedüngt wurden (ausgenommen Ackerfutterflächen)
- Angaben, wann eine Bodenbearbeitung zur Erneuerung des Pflanzenbestandes von Abstandsstreifen entlang von Gewässern durchgeführt wurde (Schlagbezeichnung und Datum der Bodenbearbeitung).
Neue Dokumentationen ab 2023: Neu zu dokumentieren sind der Stickstoffeintrag über das Bewässerungswasser sowie der Nachweis der hohen Ertragslage für Ackerkulturen, die höher als „mittel“ gedüngt werden. Der Nachweis betrifft die Erntemenge der Vorjahre und kann über Wiegescheine oder über Silokubaturen erbracht werden. Ausgenommen davon sind alle Ackerfutterkulturen (Futtergräser, Wechselwiesen, Kleegras, Klee, Luzerne, Energiegräser oder sonstiges Feldfutter mit mehrjährigen Kulturpflanzen).
Weitere wichtige Unterlagen für die Vor-Ort-Kontrolle:
- Wirtschaftsdüngerabnahmeverträge in Schriftform bei Abgabe oder Übernahme von Wirtschaftsdünger von anderen Betrieben. Wirtschaftsdüngerabnahmeverträge finden Sie unter Vertrag über Abgabe und Abnahme von Wirtschaftsdünger (ama.at).
- Dichtheitsattest für Gülle-/Jauchegruben bei Neubauten ab 1. Jänner 2005 und bei Umbauten ab 5. Mai 2012.
Expertentipp: Düngerechner nutzen
Dipl.-Ing. Christine Petritz
Nutzen Sie den kostenlosen LK-Düngerechner für Ihre gesamtbetriebliche Stickstoffbilanzierung. Die erforderlichen Berechnungen (Gesamtstickstoff ab Lager, feldfallend, jahreswirksam) werden automatisch durch diesen durchgeführt. Außerdem werden die erlaubten Höchstgrenzen von beispielsweise maximal 170 kg Stickstoff ab Lager im Durchschnitt der LN automatisch mitkontrolliert.
Ebenso haben Sie für den im Rahmen der Konditionalität neuen GLÖZ 10–Phosphormindeststandard auch gleichzeitig die Kontrolle, dass Sie diesen am Betrieb einhalten.
Falls Sie die gesamtbetriebliche Stickstoffbilanzierung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Außenstellen durchführen lassen wollen, vereinbaren Sie zeitnah einen Termin.
Nutzen Sie den kostenlosen LK-Düngerechner für Ihre gesamtbetriebliche Stickstoffbilanzierung. Die erforderlichen Berechnungen (Gesamtstickstoff ab Lager, feldfallend, jahreswirksam) werden automatisch durch diesen durchgeführt. Außerdem werden die erlaubten Höchstgrenzen von beispielsweise maximal 170 kg Stickstoff ab Lager im Durchschnitt der LN automatisch mitkontrolliert.
Ebenso haben Sie für den im Rahmen der Konditionalität neuen GLÖZ 10–Phosphormindeststandard auch gleichzeitig die Kontrolle, dass Sie diesen am Betrieb einhalten.
Falls Sie die gesamtbetriebliche Stickstoffbilanzierung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Außenstellen durchführen lassen wollen, vereinbaren Sie zeitnah einen Termin.