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  1. LK Kärnten
  2. Diversifizierung
  3. Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
22.06.2020 | von DI Viktoria Minichberger
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Selbstbedienungsläden oder -hütten zunehmend beliebter

Der Vertrieb eigener Produkte mittels Selbstbedienungsladen bzw. einer Selbstbedienungshütte gewinnt bei Direktvermarktenden an Beliebtheit. Auch die Kunden schätzen die Möglichkeit, täglich und meist rund um die Uhr, bäuerliche Produkte kaufen zu können.

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Fabians Hofladen - Beispiel eines Selbstbedienungsladens in Wolfern; Homepage: https://fabians.at/; © Fabian Gruber
Direktvermarkter erweitern ihren Ab-Hof-Verkauf zunehmend durch Selbstbedienungsläden. Diese befinden sich entweder direkt am Betrieb oder an einem gut frequentierten Ort. Ist der Standort außerhalb des Betriebs, ist mit der Gemeinde zu klären, ob eine Genehmigung erforderlich ist. Auf ausreichend befestigten Parkplatz, Wendemöglichkeit und Beleuchtung ist zu achten.

Kunden und Kundinnen schätzen es, ungeachtet von Öffnungszeiten rund um die Uhr jetzt auch bäuerliche Produkte einkaufen zu können. Für den Direktvermarkter verringert sich der Zeitaufwand für den Verkauf. Arbeitszeit für Befüllung und Reinigung bleiben. Was fehlt, ist der Kundenkontakt und damit das direkte Feedback des Kunden. Es ist darauf zu achten, dass Lebensmittel hygienisch zum Verkauf angeboten werden und die Etikettierung der verpackten Produkte vorschriftsmäßig erfolgt. Bei offener Ware ist auf den Allergenhinweis zu achten.
Die Investitionskosten sind abhängig vom Laden/ Hütte und dessen/deren Ausstattung, die vom Laden bis zur Gartenhütte reicht. Einfache Regalausstattung und eine fest montierte Kassa mit Schreibgelegenheit bis hin zu Kühlschränken, Beleuchtung, Bewegungsmelder, Automaten, Videoüberwachung und Kassensystemen erfordern unterschiedlich hohe Investitionen.
Selbstbedienungsläden, die der Kunde nur mit Chip betreten kann, schützen Läden/Hütten eher vor Diebstahl und Vandalismus. Chipsysteme für Kunden, die der Kunde mit Geld "aufladen" kann, ermöglichen einen bargeldlosen Einkauf. Hier besteht wieder Kundenbindung.
Sollen die Läden videoüberwacht werden sind die Vorschriften des Datenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung zu beachten. Die Videoüberwachung darf nicht Nachbargrundstücke und insbesondere nicht öffentlichen Grund erfassen. Auf die Videoüberwachung ist mit einem gut sicht- und lesbaren Schild hinzuweisen. Wird die Überwachung aufgezeichnet, ist die Datenverarbeitung zu protokollieren. Eine länger als 72 Stunden-Aufzeichnung muss verhältnismäßig sein und ist gesondert zu protokollieren und zu begründen.

Die Alkoholabgabe in Selbstbedienungsläden oder -hütten ist nicht erlaubt!

Gewerberechtliche Rahmenbedingungen

Für nähere Informationen siehe Vertriebsweg "Ab Hof Verkauf", dieser befindet sich im Download-Bereich am Ende des Artikels.

Werden auch nicht selbsthergestellte (fremde) Produkte im Selbstbedienungsladen verkauft, ist ein Handelsgewerbe anzumelden. Dabei gibt es drei Varianten:

1. Vermittlung fremder Waren gegen Provision an Konsumenten - Anmeldung des freien Gewerbes der Privatgeschäftsvermittlung
2. Vermittlung fremder Waren gegen Provision auch an Unternehmer - Anmeldung einer Handelsagentur
3. Ein- und Weiterverkauf fremder Waren - Anmeldung eines Handelsgewerbes

Die Anmeldung hat bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft) zu erfolgen. Die Wirtschaftskammer kann bei der Anmeldung behilflich sein.
Erfolgt der Betrieb eines Handelsgewerbes, sind die baurechtlichen Vorschriften der Barrierefreiheit einzuhalten (für Detailanfragen wenden Sie sich an die Baubehörde). Außerdem sind die Vorschriften des Öffnungszeitengesetzes zu beachten:
  • Offenhaltezeiten an Werktagen: Montag bis Freitag von 6 bis 21 Uhr und Samstag von 6 bis 18 Uhr
  • 72 Stunden maximale Gesamtoffenhaltezeit innerhalb einer Kalenderwoche
  • Offenhaltezeiten an Sonn- und Feiertagen: nur in Gemeinden bis 3.500 Einwohner von 8 bis 12 Uhr  für Waren des täglichen Bedarfes
  • Die Öffnungszeiten sind an der Verkaufsstelle kundzumachen
Es bestehen jedoch Ausnahmen (z.B. die Warenabgabe aus Automaten, die keinen Einschränkungen unterliegt) sowie zahlreiche Sonderregelungen (z.B. für Tourismusgebiete). Für Detailanfragen wenden Sie sich an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes.

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Für nähere Informationen siehe Vertriebsweg "Ab Hof Verkauf", dieser befindet sich im Download-Bereich am Ende des Artikels.
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Beispiel einer einfachen Lösung für die Bezahlung © Fabian Gruber

Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

Für nähere Informationen siehe Vertriebsweg "Ab Hof Verkauf“, dieser befindet sich im Download-Bereich am Ende des Artikels, bzw. Merkblatt "Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht", Downloadmöglichkeit auf ooe.lko.at unter Recht & Steuer/Download/Steuern.

Handelt es sich um reine Selbstbedienung, dann gibt es Ausnahmen bzw. Erleichterungen für Selbstbedienungsumsätze.

Laut Erlass können Selbstbedienungsgeschäfte wie Automatenumsätze behandelt werden (nähere Informationen daher unter Vertriebsweg "Automaten“).

Auszug aus dem Erlass des BMF vom 04.08.2018, BMF-010102/0029-IV/2/2016, BMF-AV Nr. 123/2016, zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht:

"6.4.6.3. Selbstbedienungsgeschäfte
Selbstbedienungsgeschäfte sind solche, bei denen die Warenentnahme und Bezahlung ausschließlich bzw. selbständig durch den Kunden erfolgt. Unter Selbstbedienungsumsätzen werden Umsätze verstanden, bei denen der Kunde die Ware selbst entnimmt und anschließend durch Geldeinwurf in eine Kassabox bezahlt. Diese Umsätze sind (in analoger Anwendung) wie Automatenumsätze zu behandeln. Aus Vereinfachungsgründen und zur weiteren Gewährleistung dieser Art von Geschäften ist nur eine vereinfachte Losungsermittlung durch Auszählung und Aufzeichnung des Inhaltes der Kassabox durchzuführen."

Sozialrechtliche Rahmenbedingungen

Für nähere Informationen siehe Vertriebsweg "Ab Hof Verkauf“, dieser befindet sich im Download-Bereich am Ende des Artikels.

Geeignete Produkte für diesen Vertriebsweg

Geeignet für alle am Betrieb erzeugten Urprodukte und be- und verarbeiteten Produkte. Je nach Produkt ist auf die Einhaltung der Kühlkette bis zum Verkauf zu achten. Die Produkte müssen hygienisch einwandfrei verpackt und nach den Kennzeichnungsvorschriften etikettiert werden.

Registrierung bzw. Zulassung des Betriebes

Für nähere Informationen siehe Vertriebsweg "Ab Hof Verkauf“, dieser befindet sich im Download-Bereich am Ende des Artikels.

Kennzeichnungsvorschriften

Für nähere Informationen siehe Vertriebsweg "Ab Hof Verkauf“, dieser befindet sich im Download-Bereich am Ende des Artikels.

Downloads zum Thema

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  • Ab-Hof-Verkauf & Hofladen - ausschließlich selbst erzeugte ProdukteAb-Hof-Verkauf & Hofladen - ausschließlich selbst erzeugte Produkte
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