Schadwölfe: Bejagung soll erleichtert werden
Im Rahmen der Landesagrarreferentenkonferenz in St. Georgen am Längsee griff Kärntens Agrar- und Jagdreferent LHStv. Martin Gruber auch das Thema Wölfe auf. Auf EU-Ebene ist bekanntlich in den letzten Monaten einiges in Bewegung gekommen. Beispiel: Die groß angelegte Umfrage, bei der die Bevölkerung ihre Meinung zur Rückkehr des Wolfs und deren Auswirkungen abgeben konnte. Auch durch den Besuch der Österreichischen Almwirtschaftstagung durch den Direktor für Artenvielfalt bei der EU-Kommission, Humberto Delgado Rosa, scheinen in Brüssel Augen und Ohren für die Anliegen der Bäuerinnen und Bauern im Alpenraum offener zu sein. Derlei Prozesse dauern aber, und so hat das Land Kärnten bereits 2022 eine Wolfsverordnung erlassen. Damit wurde eine rechtliche Grundlage für die Vergrämung und Entnahme von Schad- und Risikowölfen geschaffen.
2023 in einigen Punkten nachgeschärft, läuft die Kärntner Wolfsverordnung jedoch im Jänner 2024 aus. Nun setzt der im Land zuständige Referent, LHStv. Martin Gruber, den nächsten Schritt: Ein Alm- und Weideschutzgesetz wurde erarbeitet, das in Kürze in Begutachtung geht. Gruber dazu: „Mein Plan ist es, nur mehr den Risikowolf mittels Verordnung zu regeln, aber die Entnahme von Schadwölfen auf gesetzliche Ebene zu heben.“ Der Abschuss eines Schadwolfes war bisher an die Anzahl gerissener Nutztiere gekoppelt. Die Praxiserfahrung habe aber gezeigt, dass es damit zu lange dauere, bis auf Almen eingegriffen werden kann, erklärt Gruber.
Verordnung von Almschutzgebieten
Ziel des ersten Kärntner Alm- und Weideschutzgesetzes ist es, vorab zu prüfen, auf welchen Almen Herdenschutzmaßnahmen nicht umsetzbar sind, und diese dann als Almschutzgebiete zu verordnen. In solchen soll die Entnahme nicht mehr von Risszahlen abhängig sein. „Schon beim ersten Angriff wird dort eine Entnahme möglich sein. Und damit schaffen wir die Basis für ein noch rascheres Agieren!“ betont Gruber. Der Gesetzesentwurf soll bereits für die Alm- und Weidesaison 2024 gelten. Eine Verordnung zum Risikowolf soll unmittelbar nach Auslaufen der derzeit bestehenden Regelung in Kraft treten.
Wolfsverordnung
- Schadwolf: Wolf, der auf Almen oder Weiden Nutztiere tötet oder verletzt.
- Risikowolf: Wolf, der sich im Umkreis von 200 m Siedlungen oder Höfen nähert und auch nach Versuchen, ihn zu vertreiben, wiederkehrt.