Resolutionen
1 | Holzpreise brauchen Ruck nach oben!
Die Preise auf den heimischen Märkten für Schnittholz und vor allem Brettschichtholz sind in den letzten Wochen geradezu explodiert. Sie haben für die Konsumentinnen und Konsumenten in den vergangenen Monaten nahezu wöchentlich um mehrere zehn Euro nach oben hin zugelegt. (…) Die Entwicklung des Rundholzpreises für frische Ware, der den Waldbesitzern seitens der Sägeindustrie gezahlt wird, steht jedoch in keinem Verhältnis zur Entwicklung der Schnittholz- und Brettschichtholzpreise.
Die Vollversammlung der LK Kärnten appelliert daher an die Kärntner Holzindustrie
Die Vollversammlung der LK Kärnten appelliert daher an die Kärntner Holzindustrie
- keine kurzfristige Gewinnmaximierung auf Kosten von Waldbesitzern, Konsumenten und Klima zu betreiben;
- den Waldbauern einen höheren Anteil an der Wertschöpfung zukommen zu lassen;
- die aktuell überhitzte Marktsituation nicht auszunutzen und damit die Leistbarkeit des Holzbaus für private und öffentliche Bauträger zu gefährden;
- Holz als klimafreundlichen Rohstoff konkurrenzfähig und attraktiv zu halten um die Klimakrise meistern zu können.
2 | Bäuerliches Eigentum schützen!
Nach der Kärntner Landesverfassung sind die natürlichen Lebensgrundlagen Luft, Wasser und Boden zu schützen und ist der Gefährdung von Böden durch Abfällen entgegenzuwirken. (…) In letzter Zeit sind die Eigentümer vermehrt mit daraus resultierenden Verunreinigungen ihrer Grundflächen konfrontiert. In der Praxis besteht das größte Problem in der Verunreinigung landwirtschaftlicher Nutzflächen in und in der Nähe von Siedlungsgebieten durch Abfalllagerungen und Hundekot. Die Zustände haben ein unzumutbares Ausmaß angenommen und sind mit den Mitteln des Zivil- und Strafrechts nicht abstellbar. Abgesehen von massiven wirtschaftlichen Nachteilen haben diese Verunreinigungen von Flächen, die der Lebensmittelproduktion dienen, gesundheitsschädliche Konsequenzen und bewirken im Ergebnis, dass die Einhaltung der eingangs bezeichneten Vorgaben der Landesverfassung nicht mehr gewährleistet ist. Die Schaffung einer verwaltungsrechtlichen Regelung zur Abstellung der geschilderten Missstände, welche nicht nur einer Bewusstseinsbildung dient, sondern auch faktisch vollziehbar ist, ist daher im öffentlichen Interesse dringend erforderlich. Die Vollversammlung der LK Kärnten fordert daher die Kärntner Landesregierung auf, geeignete Regelungen im Landessicherheitsgesetz zu konzipieren und dem Kärntner Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.
In diesem Zusammenhang wird beantragt, auch die seit längerem erhobene Forderung der LK zur Schaffung einer Bestimmung, welche das unbefugte Betreten fremder Stallungen verwaltungsrechtlich unter Strafe stellt, umzusetzen. Es wird angeregt, die Regelungen in Anlehnung an die Bestimmungen des niederösterreichischen Feldschutzgesetzes auszugestalten und in das Kärntner Landessicherheitsgesetz zu integrieren.
In diesem Zusammenhang wird beantragt, auch die seit längerem erhobene Forderung der LK zur Schaffung einer Bestimmung, welche das unbefugte Betreten fremder Stallungen verwaltungsrechtlich unter Strafe stellt, umzusetzen. Es wird angeregt, die Regelungen in Anlehnung an die Bestimmungen des niederösterreichischen Feldschutzgesetzes auszugestalten und in das Kärntner Landessicherheitsgesetz zu integrieren.