Raus-aus-Öl-Förderung wird fortgesetzt
Nach dem abrupten Ende der Raus-aus-Öl-Förderung Ende 2024 gibt es ab 2026 die Fortsetzung dieser Förderung unter geänderten Rahmenbedingungen. Einerseits wird die max. Förderung auf 30 % der Gesamtinvestitionssumme (in der alten Förderung 75 %) begrenzt, andererseits muss bei der Registrierung (zweistufiges Antragsverfahren – Registrierung und nach Fertigstellung Antragstellung) bereits ein verpflichtendes Beratungsprotokoll mit den geplanten bzw. beabsichtigten Maßnahmen vorliegen. Dies soll gewährleisten, dass „keine Pseudoregistrierungen“, sondern konkrete Projekte eingereicht werden.
Wann geht es los?
Die Fördermittel werden auf jeweils 360 Mio. Euro/Jahr begrenzt. Start der Förderaktion ist November 2025. Ab dann kann auch die Online-Registrierung unter www.sanierungsoffensive.gv.at durchgeführt werden. Förderbar sind alle Maßnahmen, die nach dem 3. Oktober 2025 begonnen wurden. Lieferungen und Leistungen, die vor dem 3. Oktober 2025 getätigt wurden, sind nicht förderfähig. Beim Kesseltausch ist die Antragstellung (Fertigstellung bzw. Endabrechnung) spätestens neun Monate nach Registrierung erforderlich, bei thermischen Sanierungsmaßnahmen müssen der Antrag bzw. die Endabrechnungsunterlagen spätestens bis zum 30. September 2028 bei der KPC eingebracht werden. Registrierungen für „das erste Förderjahr“ sind so lange möglich, so lange Fördermittel für das jeweilige Jahr zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31. Dezember 2026.
Was und wer kann gefördert werden?
Förderbar sind einerseits der Umstieg von fossilen Heizsystemen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, Elektrospeicheröfen) und andererseits die thermische Sanierung, entweder in Form der Einzelbauteilsanierung oder als umfassende thermische Sanierung. Förderbar sind Privatpersonen bzw. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern sowie Eigentümer von mehrgeschoßigen Wohnbauten (mind. drei Wohnungen). Für das Erlangen der Förderung ist kein Hauptwohnsitz am geförderten Objekt erforderlich. Da diese Förderungen mit Landesförderungen kombinierbar sind, ist darauf zu achten, dass bei den Landesförderungen spätestens nach Durchführung des Kesseltausches bzw. der thermischen Sanierung ein Hauptwohnsitz am geförderten Objekt nachgewiesen werden muss. Details zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie im nächsten Kärntner Bauer.
Wann geht es los?
Die Fördermittel werden auf jeweils 360 Mio. Euro/Jahr begrenzt. Start der Förderaktion ist November 2025. Ab dann kann auch die Online-Registrierung unter www.sanierungsoffensive.gv.at durchgeführt werden. Förderbar sind alle Maßnahmen, die nach dem 3. Oktober 2025 begonnen wurden. Lieferungen und Leistungen, die vor dem 3. Oktober 2025 getätigt wurden, sind nicht förderfähig. Beim Kesseltausch ist die Antragstellung (Fertigstellung bzw. Endabrechnung) spätestens neun Monate nach Registrierung erforderlich, bei thermischen Sanierungsmaßnahmen müssen der Antrag bzw. die Endabrechnungsunterlagen spätestens bis zum 30. September 2028 bei der KPC eingebracht werden. Registrierungen für „das erste Förderjahr“ sind so lange möglich, so lange Fördermittel für das jeweilige Jahr zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31. Dezember 2026.
Was und wer kann gefördert werden?
Förderbar sind einerseits der Umstieg von fossilen Heizsystemen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, Elektrospeicheröfen) und andererseits die thermische Sanierung, entweder in Form der Einzelbauteilsanierung oder als umfassende thermische Sanierung. Förderbar sind Privatpersonen bzw. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern sowie Eigentümer von mehrgeschoßigen Wohnbauten (mind. drei Wohnungen). Für das Erlangen der Förderung ist kein Hauptwohnsitz am geförderten Objekt erforderlich. Da diese Förderungen mit Landesförderungen kombinierbar sind, ist darauf zu achten, dass bei den Landesförderungen spätestens nach Durchführung des Kesseltausches bzw. der thermischen Sanierung ein Hauptwohnsitz am geförderten Objekt nachgewiesen werden muss. Details zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie im nächsten Kärntner Bauer.