Die Herbstdüngung sollte nicht zu früh erfolgen, da sonst der Grünlandbestand zu hoch aufwächst. Sie darf auch nicht zu spät stattfinden, damit die leichtlöslichen Nährstoffe, insbesondere der Ammoniumstickstoff (vor allem die Jauche ist davon betroffen), noch in die Pflanzenmasse aufgenommen werden. Nach der Ausbringung sollte in jeder Höhenlage noch 14 Tage Zeit für die Nährstoffaufnahme und das Überwachsen, insbesondere von Mist, durch die Grasnarbe bleiben. Die Ausbringung von Stallmist hat sich im Herbst am besten bewährt, möglichst bald nach der Futterernte oder Weidenutzung, sodass der Mist noch durch die Herbstniederschläge in den Boden eingewaschen wird. Bei Stallmist liegt die Einsatzmenge auf Wiesen bei 20 t/ha. Bei reifem Kompost oder fertigem Rottemist sollten 10 - 15 t/ha auf Wiesen und Weiden nicht überschritten werden.
Die Gülleausbringung im Herbst sollte, ebenso wie die Ausbringung von Stallmist, möglichst bald nach Ende der Futterernte bzw. der Weidezeit erfolgen. Die Ausbringungsmenge sollte bei gleichmäßiger Verteilung 15 m³/ha unverdünnt nicht übersteigen. Bei der Jauchendüngung sollten Aufwandmengen von 10 m³/ha (unverdünnt) ausgebracht werden. Pflanzen, die ausreichend mit Kalium versorgt sind, haben eine wesentlich bessere Winterhärte. Wirtschaftsdünger aus der Rinderhaltung enthalten ausreichend Kalium.
emäß dem aktuellen Nitrataktionsprogramm darf auf Dauergrünland und Wechselwiesen bis zum 29. November Gülle und Jauche ausgebracht werden. Auf Dauergrünland und Wechselwiesen dürfen maximal 60 kg N feldfallend (z.B.: Rindergülle unverdünnt: 17 m³/ha, Rinderjauche unverdünnt: 20 m³/ha) ab dem 01. Oktober bis zum Beginn der jeweiligen Sperrfrist (30. November) ausgebracht werden. Die Düngung im nächsten Jahr darf ab dem 16. Februar erfolgen. Auf Grünland und Wechselwiesen ist eine Spätherbstdüngung fachlich gerechtfertigt, da bei günstigen bzw. milden Wetterlagen eine Nährstoffaufnahme gegeben ist.
Lysimeterversuche zeigen außerdem, dass bei Grünlandflächen aufgrund der intensiven Durchwurzelung praktisch keine Nitrat-Auswaschungsverluste ins Grundwasser auftreten. Dies wird durch die niedrigen Nitratgehalte in Grünlandgebieten bestätigt. Stallmist darf auf Dauergrünland und Wechselwiesen ebenfalls bis zum 29. November ausgebracht werden. Die Sperrfrist im Frühjahr endet allerdings am 15. Februar. Zu den oben erwähnten Sperrfristen darf jedoch auch dann nicht gedüngt werden, wenn der Boden wassergesättigt, schneebedeckt oder gefroren ist. Vor allem beim Ende der Verbotszeiträume muss auf diese zusätzlichen drei Punkte Rücksicht genommen werden.
Die vom Boden nachgelieferten Nährstoffe und wüchsige Wetterlagen machen es möglich, den letzten Aufwuchs des Jahres als Nachweide zu nutzen. Bei guten Bedingungen liegen die Futtererträge zwischen 400 und 1.300 kg Trockenmasse/ha. Die Rohproteinwerte von 150 - 200 g/kg TM bei Energiewerten von 5,1 bis 6,4 MJ NEL/kg TM sind für Weidetiere optimal verwertbar. Oft ist die Rohfaser mit 160 - 200 g/kg TM vor allem bei nassem Wetter etwas niedrig, daher sollte etwas Heu als strukturgebende Komponente zur Weideration angeboten werden. Die Weide sollte schonend erfolgen, damit die Grünlandnarbe durch den Viehtritt bei nassem Wetter nicht zerstört wird.
Die Silierung von Herbstaufwüchsen ist wegen feuchter Witterung und hohem Schmutz oft schwierig und birgt das Risiko von Buttersäuregärung. Dabei ist Folgendes zu beachten: anwelken, saubere Ernteverfahren und der Einsatz von Silierzusatzmitteln wie Melasse, Milchsäurebakterien oder Säuren, um die Gärqualität zu verbessern. Herbstgras und Silomais können gemischt siliert werden, wenn die Grassilage nicht zu feucht ist oder umgekehrt.
Wenn die Bestandshöhe vor dem Winter mehr als 15 cm erreicht, besteht noch die Möglichkeit, den Bestand zu mulchen oder zu schlägeln. Der Vorteil liegt darin, dass die optimale Bestandshöhe von 7 - 10 cm erreicht wird und der Stickstoff-, Phosphor- und Kaliumpool ein wenig aufgebessert wird. Erreicht der Grünlandbestand beispielsweise eine Bruttoaufwuchshöhe von 21 cm (Nettoaufwuchshöhe 14 cm), so kann mit einem Trockenmasseertrag von ca. 1.400 kg/ha gerechnet werden. Somit werden ca. 12 kg P₂O₅, 35 kg K₂O und 35 kg Reinstickstoff/ha durch das gemulchte Pflanzenmaterial eingebracht. Allerdings sollte dem Weiden Vortritt gegeben werden, da dies wirtschaftlicher ist.
Mulchversuch: 2024 wurde ein Teil einer Grünlandfläche gemulcht (Aufwuchshöhe nach dem Mulchen 8 cm), ein anderer Teil hingegen nicht (die Aufwuchshöhe lag im Herbst bei ca. 20 cm). Im Frühjahr 2025 wurde eine Ertragsmessung durchgeführt. Dabei wurde auf der nicht gemulchten Fläche ein höherer Ertrag von 211,05 kg Trockenmasse/ha erreicht.
5| Wuchshöhe vor dem Winter
Das Futter sollte in einer Höhe von 7 - 10 cm in den Winter gehen. Bleiben die Bestände länger über dem Winter stehen, erhöht sich die Gefahr von Schneeschimmelbefall. Vor allem die Gräser, insbesondere die Raygräser, sind davon betroffen. Deswegen sollten die Pflanzenbestände bei einer Höhe von 5 - 7 cm gemäht oder bei einer Höhe von 3 - 5 cm beweidet werden, um eine Höhe von 7 - 10 cm vor dem Winter zu erreichen. Auch für Rotklee und Luzerne sollte eine Schnitthöhe von 7 - 10 cm angestrebt werden. Bei Luzernen ist jedoch zu beachten, dass die letzte Nutzung nicht zu spät erfolgen sollte, da diese Pflanze Reservestoffe in die Wurzeln einlagert. Außerdem sollte auf eine Schnitthöhe von mindestens 8 - 10 cm geachtet werden. Wird tiefer gemäht, werden die Erneuerungsknospen der Triebe verletzt, wodurch die Luzernepflanze in ihrer Triebkraft und Ausdauer extrem geschwächt wird. Die Luzerne kann durchaus mit einer Bestandshöhe von über 20 cm überwintern.
Das Abschleppen der Wiesen sollte im Herbst vor allem auf Weiden erfolgen, die mit Mist gedüngt werden. Ein Abschleppen im Frühling ist nicht möglich, weil der Weidebeginn sehr früh erfolgt. Generell kann das Einreiben des Mistes bei trockenem Herbst durchgeführt werden. Das Abschleppen im Herbst kann auch noch empfohlen werden, wenn die Maulwurfshügel stark auftreten und diese im Herbst noch verteilt werden.
7| Zukünftige Engerlingsschäden
Die Engerlingsschäden, die heuer nicht mehr saniert wurden, sollten nächstes Jahr bearbeitet werden. Die Engerlinge sind gegen die mechanische Bodenbearbeitung (Kreiselegge, Kreiselgrubber, Fräse, Pflug) extrem empfindlich. Allerdings müssen sie sich in der Bearbeitungstiefe befinden, damit sie geschädigt werden. Das biologische Pflanzenstärkungsmittel (mikrobiologisches Pflanzenhilfsmittel) Artis Pro wird, in einer Menge von 3 kg/ha in 500 l Wasser angewendet, für die Anwuchsunterstützung der Nachsaat bzw. Neueinsaat eingesetzt. In Verbindung mit mechanischer Engerlingsbekämpfung wird der Anwendungserfolg verbessert. Spritzen und gleich dahinter mit der Kreiselegge seicht in den Boden einarbeiten. Der Einsatzzeitraum erstreckt sich von Mitte Mai bis Anfang September, jedoch nur bei feuchten (Boden-)Verhältnissen und prognostiziertem Regen. Artis Pro kann auch mit einem Cultangerät ohne Bodenbearbeitung in den Boden eingebracht werden. Anschließend an die Bodenbearbeitung sollte eine standort- und nutzungsangepasste Saatgutmischung (25 - 30 kg/ha) eingesät werden.
Für die Herbstbehandlung mit einem Spritzmittel stehen Pflanzenschutzmittel zur Verfügung.
Harmony SX: Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode, mindestens zwei Wochen vor der geplanten Nutzung oder nach der letzten Nutzung, im Rosettenstadium des Ampfers; die beste Dauerwirkung haben Anwendungen zum dritten Aufwuchs (September).
Hoestar: Der Einsatz von Hoestar kann ab +1 °C erfolgen, auch Nachtfröste bis -3 °C sind tolerierbar. Ende der Zulassung: 15. August 2026.
Diese Mittel sind klee- und gräserschonend. Sie beinhalten verschiedene Wirkstoffe, auch der Zeitpunkt der Anwendung ist unterschiedlich (siehe Tab. 1). Der große Vorteil beim Spritzen im Herbst liegt darin, dass keine Wartefristen einzuhalten sind, weil die nächste Nutzung erst wieder im Frühjahr erfolgt. Bei der Anwendung der oben erwähnten Pflanzenschutzmittel sollte eine Durchschnittstemperatur von 8 °C erreicht werden - und dies zehn bis 14 Tage lang nach der Anwendung.
Die Bestandslücken müssen im Frühjahr mit einer ampferfreien, standort- und nutzungsangepassten Grünlandnachsaatmischung (10 - 15 kg/ha) geschlossen werden. Bei der ÖPUL-Maßnahme "Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel" ist jedoch nur die chemische Punktbekämpfung (Abstreifbesen, Rotowiper, Rückenspritze, Rumbojet) erlaubt.
Weitere gräserschonende Pflanzenschutzmittel wie Ranger und Simplex stehen noch zur Verfügung.
Ranger: Dies ist das Produkt mit großer Breitenwirkung besonders gegen Ampfer und verholzende Unkräuter, flexibel vom Frühjahr bis in den Herbst, im Grünland, auf Weiden und auch auf Nichtkulturland einsetzbar, zur Flächenanwendung, zur Einzelpflanzen- und Horstbehandlung, für Streichverfahren (z.B.: Rotowiper) zugelassen.
Simplex: Es ist am stärksten und sichersten gegen Ampfer wirksam, hat eine einzigartige Wirkung gegen Giftpflanzen wie Jakobskreuzkraut und ist für die Punktbehandlung und für Abstreifgeräte geeignet. Simplex darf nur bei Weidenutzung oder nach dem letzten Schnitt eingesetzt werden.
Weitere Auflagen von Simplex bei der Anwendung sind:
1l/ha Simplex zur Horst- oder Punktbehandlung bis 30. September gegen Ampfer, Brennnessel, Distel.
2 l/ha Simplex zur Flächenwendung gegen Unkräuter bis 31. Juli.
2 l/ha Simplex zur Abstreifbehandlung von Unkräutern bis 31. Juli.
9| Pflanzenschutz: neues Mittel
Proclova: Ist klee- und gräserschonend, eine Zulassung gibt es zur Flächenbehandlung. Es darf allerdings nur jedes dritte Jahr auf derselben Fläche angewendet werden.
Empfehlung: Etabliertes Grünland: 125 g Proclova + 0,25 l NM/ha, Neuansaaten: 85 g Proclova + 0,17 l NM/ha
Ausblick Frühjahr 2026
Im Frühjahr sollte eine rechtzeitige Wiesenbegehung erfolgen, um die Bestandslücken zu ermitteln. Dadurch kann entschieden werden, welche Pflegemaßnahmen durchzuführen sind. Im Herbst entstehen dort, wo die Grünlandnarbe durch Erntegeräte oder Weidevieh überbeansprucht wurde bzw. wird, Lücken und Bodenverdichtungen. Diese sollten im Frühjahr mit geeigneten Nachsaatgeräten bearbeitet und mit einer standort- und qualitätsbezogenen Nachsaatmischung nachgesät werden. Der Abschluss der Vegetationsperiode im Herbst eignet sich für die Planung der Grunddüngung für die kommende Wachstumsperiode sehr gut. Daher sollten jetzt im Herbst Bodenproben gezogen werden. Dies gilt insbesondere für Grünland- und Futterflächen, die nicht richtig in Schwung kommen.