Pflanzenschutzmittellager überprüfen!
Stellen Sie sicher, dass Sie ausschließlich Produkte lagern, die über eine gültige österreichische Zulassung verfügen. Achten Sie vor allem auf jene Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung demnächst ausläuft. Danach beginnen die Abverkaufs- und Aufbrauchsfrist: Bis zum Ende der Abverkaufsfrist dürfen betroffene Produkte noch eingekauft werden. Bis zum Verstreichen der Aufbrauchsfrist ist noch eine Anwendung und Lagerung zulässig. Danach dürfen diese Produkte auch nicht mehr am Betrieb gelagert werden und müssen beim Landesproduktenhändler bzw. der Problemstoffsammlung abgegeben werden.
Betroffene Pflanzenschutzmittel aus Ihrem Lager sollten daher aus ökonomischen Gründen noch soweit als möglich vor dem Ablaufen der Aufbrauchsfrist verwendet werden. Achten Sie beim Kauf von diesen Produkten jedoch darauf, nur jene Mengen einzukaufen, die Sie auch tatsächlich noch rechtzeitig ausbringen können.
All jene Pflanzenschutzmittel, für die die Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen bereits feststehen, finden Sie im Pflanzenschuztmittelregister (https://psmregister.baes.gv.at > "vordefinierte Suchabfragen“ > "Beendete Zulassungen, Genehmigungen und Vertriebserweiterungen“).
All jene Pflanzenschutzmittel, für die die Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen bereits feststehen, finden Sie im Pflanzenschuztmittelregister (https://psmregister.baes.gv.at > "vordefinierte Suchabfragen“ > "Beendete Zulassungen, Genehmigungen und Vertriebserweiterungen“).
DI Hubert Köppl (LK OÖ) hat auch für dieses Jahr wieder eine Liste der auslaufenden österreichischen Zulassungen mit Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen erstellt.