Pflanzenschutzmittel: Gut vorbereitet zum Sachkundeausweis
Der Pflanzenschutz-Sachkundeausweis macht den Kauf, die Lagerung und die Ausbringung aller im Pflanzenschutzmittelregister verzeichneten Mittel möglich. Zusätzlich stehen Expert:innen der Landwirtschaftskammer Kärnten Bäuerinnen und Bauern bei Fragen zur Seite.
Ausbildung als Basis
Seit über zehn Jahren ist der Pflanzenschutz-Sachkundeausweis für Bäuerinnen und Bauern in Kärnten fester Bestandteil der täglichen Arbeit am Hof. Rund 5.000 Sachkundeausweise ermöglichen derzeit einen fachgerechten Schutz wertvoller Pflanzen. Noch bevor es um die Beantragung geht, sollte jedoch eine Frage unbedingt geklärt werden: Liegt schon eine einschlägige Ausbildung vor? Ist man Facharbeiter, hat man eine HBLA wie Raumberg oder Pitzelstätten abgeschlossen oder kann man ein facheinschlägiges Studium, z.B. an der BOKU, vorweisen und sind die Abschlusszeugnisse nicht älter als zwei Jahre? All das gilt als Grundausbildung, mit der man dann den Ausweis beantragen kann. Ist das nicht der Fall, muss ein zweitägiger Grundkurs absolviert werden, der schlussendlich die Basis für den Ausweis schafft. Solche Grundkurse werden derzeit zwei bis drei Mal im Jahr vom LFI Kärnten im Bildungshaus Schloss Krastowitz angeboten. Am 4. und 5. Dezember 2025 besteht dazu wieder die Möglichkeit.
Nachweis für Pflanzenschutz
Der Scheckkarten-Ausweis ist immer dann mitzuführen, wenn Pflanzenschutz im Spiel ist. Beim Kauf, bei der Lagerung und auch bei der Anwendung sollte der Pflanzenschutz-Sachkundeausweis jederzeit vorgezeigt werden können.
Der Weg zum Ausweis
Hat man die Basis für den Ausweis als Bäuerin oder Bauer erst einmal geschaffen, geht es an die Antragstellung. Die Abwicklung erfolgt durch die Pflanzenbauabteilung der Landwirtschaftskammer Kärnten. Das Antragsformular erhält man auf der Homepage der Landwirtschaftskammer oder in den Außenstellen bzw. im Pflanzenbaureferat. Diese Stellen sind auch berechtigt, den Antrag entgegenzunehmen. Im Formular kann man ankreuzen, welche Grundausbildung vorliegt.
Der Nachweis über die Sachkundigkeit und/oder Fortbildung, ein aktueller Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) als Identitätsnachweis sowie ein Foto sind dem Antragsformular beizulegen. Den vollständigen Antrag schicken Sie per Post an: LK Kärnten, Referat Pflanzenbau, Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt oder per Mail an: pflanzenbau@lk-kaernten.at. Nach ein bis zwei Wochen wird dann der neue Sachkundeausweis per Post zugesandt.
Der Nachweis über die Sachkundigkeit und/oder Fortbildung, ein aktueller Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) als Identitätsnachweis sowie ein Foto sind dem Antragsformular beizulegen. Den vollständigen Antrag schicken Sie per Post an: LK Kärnten, Referat Pflanzenbau, Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt oder per Mail an: pflanzenbau@lk-kaernten.at. Nach ein bis zwei Wochen wird dann der neue Sachkundeausweis per Post zugesandt.
Weiterbildung und Verlängerung
Notwendige Weiterbildungskurse für die Verlängerung des Pflanzenschutz-Sachkundeausweises sollte man rechtzeitig erledigen und am besten noch vor Ablauf der Gültigkeit an Weiterbildung denken. Die Weiterbildung für die Ausweisverlängerung ist etwas, worauf immer wieder gerne vergessen wird. Die Weiterbildung braucht man erst für die Verlängerung oder wenn die Grundausbildung mehr als zwei Jahre zurückliegt für die Erstbeantragung. Hier ist es empfehlenswert, rechtzeitig fünfstündige Weiterbildungskurse zu besuchen oder auch an Veranstaltungen teilzunehmen, die vom Land Kärnten als Weiterbildungsveranstaltungen anerkannt werden. Zwei Jahre nach dem Zeitpunkt, an dem man einen Ausweis ausgestellt bekommen hat, können Kurse und Seminare absolviert werden, die für die Ausweisverlängerung notwendig sind.
Kurse zur Verlängerung
Geht es um die Ausweisverlängerung, kann man aus einem breit gefächerten Angebot an Bildungsmöglichkeiten wählen. Es gibt in Kärnten fünfstündige Präsenzkurse sowie Online-Kurse, die im Selbststudium zeit- und ortsungebunden gemacht werden können. Das LFI Kärnten bietet solche Kurse an. Online verfügbar sind Weiterbildungen für Interessierte im Ackerbau, Gartenbau, Gemüsebau und Obstbau, Forst- bis hin zum Weinbaubereich. Unzählige unterschiedliche Anwendungsgebiete werden bei den Kursen berücksichtigt. Insgesamt müssen für die Verlängerung des Ausweises fünf Weiterbildungsstunden absolviert werden. Werden die Kurse beim LFI Kärnten absolviert, erfolgt die Dokumentation automatisch. Die Landwirtschaftskammer berät darüber, welche Kurse beim Pflanzenschutz-Sachkundeausweis angerechnet werden. Wenn man sich nicht sicher ist, ob ein Pflanzenschutz-Sachkundekurs in Kärnten angerechnet wird, sollte man auf Nummer sicher gehen und telefonisch nachfragen.
Auf Anrechenbarkeit achten
Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln liegt rechtlich im Aufgabengebiet der Bundesländer. Das heißt, es gibt neun verschiedene Pflanzenschutzgesetze. Deshalb muss man aufpassen, dass die Weiterbildung auch tatsächlich für den Sachkundeausweis in Kärnten genehmigt ist. Kärnten erkennt Weiterbildungen aus anderen Bundesländern grundsätzlich an. Überprüft wird jedenfalls, ob Pflanzenschutz im ausreichenden Maße Inhalt der Veranstaltung gewesen ist.
Individuelle Fragen - spezielle Beratung
Selbst bei individuellen Fragestellungen stehen Ihnen die Experten der Landwirtschaftskammer Kärnten zur Seite. Haben Sie eine Grundausbildung in einem anderen Land gemacht? Oder einen Sachkundeausweis aus einem anderen Bundesland oder einem anderen Staat? Hier stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail jederzeit zur Verfügung. Wir vergleichen dann die Inhalte und prüfen die Anrechenbarkeit.
Kosten für Kurse
Die Kosten für den Pflanzenschutz-Sachkundegrundkurs (20 h) belaufen sich auf 380 Euro, ungefördert; 210 Euro für Landwirtinnen und Landwirte gefördert. Die Kosten für die Weiterbildung belaufen sich auf 45 Euro.
Kosten für Ausweis
Infolge einer Gebührenerhöhung wurden die Bundesabgaben von 28,60 Euro auf 42 Euro angehoben. Die Landesverwaltungsabgaben betragen nun 27 Euro statt vormals 23 Euro. Somit belaufen sich die Ausweiskosten ab 1. Jänner 2026 auf insgesamt 69 Euro. Etwaige Beilagen werden gesondert verrechnet.
Kurse zur Verlängerung
Geht es um die Ausweisverlängerung, kann man aus einem breit gefächerten Angebot an Bildungsmöglichkeiten wählen. Es gibt in Kärnten fünfstündige Präsenzkurse sowie Online-Kurse, die im Selbststudium zeit- und ortsungebunden gemacht werden können. Das LFI Kärnten bietet solche Kurse an. Online verfügbar sind Weiterbildungen für Interessierte im Ackerbau, Gartenbau, Gemüsebau und Obstbau, Forst- bis hin zum Weinbaubereich. Unzählige unterschiedliche Anwendungsgebiete werden bei den Kursen berücksichtigt. Insgesamt müssen für die Verlängerung des Ausweises fünf Weiterbildungsstunden absolviert werden. Werden die Kurse beim LFI Kärnten absolviert, erfolgt die Dokumentation automatisch. Die Landwirtschaftskammer berät darüber, welche Kurse beim Pflanzenschutz-Sachkundeausweis angerechnet werden. Wenn man sich nicht sicher ist, ob ein Pflanzenschutz-Sachkundekurs in Kärnten angerechnet wird, sollte man auf Nummer sicher gehen und telefonisch nachfragen.
Auf Anrechenbarkeit achten
Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln liegt rechtlich im Aufgabengebiet der Bundesländer. Das heißt, es gibt neun verschiedene Pflanzenschutzgesetze. Deshalb muss man aufpassen, dass die Weiterbildung auch tatsächlich für den Sachkundeausweis in Kärnten genehmigt ist. Kärnten erkennt Weiterbildungen aus anderen Bundesländern grundsätzlich an. Überprüft wird jedenfalls, ob Pflanzenschutz im ausreichenden Maße Inhalt der Veranstaltung gewesen ist.
Individuelle Fragen - spezielle Beratung
Selbst bei individuellen Fragestellungen stehen Ihnen die Experten der Landwirtschaftskammer Kärnten zur Seite. Haben Sie eine Grundausbildung in einem anderen Land gemacht? Oder einen Sachkundeausweis aus einem anderen Bundesland oder einem anderen Staat? Hier stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail jederzeit zur Verfügung. Wir vergleichen dann die Inhalte und prüfen die Anrechenbarkeit.
Kosten für Kurse
Die Kosten für den Pflanzenschutz-Sachkundegrundkurs (20 h) belaufen sich auf 380 Euro, ungefördert; 210 Euro für Landwirtinnen und Landwirte gefördert. Die Kosten für die Weiterbildung belaufen sich auf 45 Euro.
Kosten für Ausweis
Infolge einer Gebührenerhöhung wurden die Bundesabgaben von 28,60 Euro auf 42 Euro angehoben. Die Landesverwaltungsabgaben betragen nun 27 Euro statt vormals 23 Euro. Somit belaufen sich die Ausweiskosten ab 1. Jänner 2026 auf insgesamt 69 Euro. Etwaige Beilagen werden gesondert verrechnet.
Drei Tipps zum Sachkundeausweis
- Regelmäßig an Weiterbildung denken - das LFI Kärnten bietet Kurse an.
- Verlängerung rechtzeitig beantragen.
- Bei individuellen Fragen lieber einmal öfter nachfragen.