Pflanzenschutz-Sachkundeausweis: Weiterbildung und Verlängerung
Für die Verlängerung sind fünf anerkannte Weiterbildungsstunden zu absolvieren. Ab dem Gültigkeitsbeginn Ihres Ausweises können Sie die Weiterbildungen besuchen.
 
Bereits im letzten Gültigkeitsjahr können Sie bei Ihrer örtlichen Bezirksbauernkammer die Verlängerung des Ausweises beantragen, sobald die fünf Weiterbildungsstunden absolviert wurden. Wichtig: Sie müssen die Verlängerung aktiv beantragen, der Ausweis wird nicht automatisch durch den Weiterbildungsbesuch verlängert!
 
Einen gültigen Pflanzenschutz-Sachkundeausweis brauchen Sie nicht nur für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, sondern auch für den Kauf und die Lagerung. Denken Sie daher unbedingt rechtzeitig an die Verlängerung!
 
										Bereits im letzten Gültigkeitsjahr können Sie bei Ihrer örtlichen Bezirksbauernkammer die Verlängerung des Ausweises beantragen, sobald die fünf Weiterbildungsstunden absolviert wurden. Wichtig: Sie müssen die Verlängerung aktiv beantragen, der Ausweis wird nicht automatisch durch den Weiterbildungsbesuch verlängert!
Einen gültigen Pflanzenschutz-Sachkundeausweis brauchen Sie nicht nur für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, sondern auch für den Kauf und die Lagerung. Denken Sie daher unbedingt rechtzeitig an die Verlängerung!