Neues Gesetz zur Raumordnung in Begutachtung

Letzte Woche wurde das schon längere Zeit angekündigte neue Kärntner Raumordnungsgesetz zur Begutachtung aufgelegt. Aus der Sicht der produzierenden Landwirtschaft ist der neue Vorschlag jedenfalls eine Verschlechterung der bestehenden Situation, da bereits bei Stallbauten mittelgroßer Tierbestände (z. B. ab 200 Mastschweinen oder 6000 Masthühnern oder 85 Rindern) jedenfalls eine Sonderfestlegung des Grünlandes (= Widmung) notwendig würde.
Auf Widmung hat man keinen Rechtsanspruch und fast jede Widmung eines mittelgroßen oder großen Stalles könnte dadurch zum Politikum mit großer Bürgerbeteiligung werden, da jede Widmung im Gemeinderat mit vorheriger Bekanntmachung abgestimmt werden muss. Dies würde zukünftig Stallbauprojekte verhindern bzw. lange verzögern. Bisher war mit entsprechend positiven Gutachten von Naturschutz und Landwirtschaft ein landwirtschaftliches Bauen im Grünland ohne Widmungsverfahren möglich, was zu einer sehr positiven wirtschaftlichen Entwicklung unseres Bundeslandes u. a. speziell auch im Biomastgeflügelbereich beigetragen hat.
Weiters ist im Entwurf vorgesehen, dass landwirtschaftliche Bauten im Grünland ohne Sonderfeststellung (Widmung) nur mehr eine maximale Bruttogeschoßfläche von 700 m² aufweisen dürfen und landwirtschaftliche Wohnhäuser, Auszugshäuser und Gebäude für das landwirtschaftliche Nebengewerbe (z.B. Urlaub am Bauernhof Ferienwohnungen) zukünftig immer einer Sonderfestlegung bedürfen, was erschwerend und verzögernd wirken würde. Auch würden Betriebe im Dorfgebiet, die bei Um- oder Neubau die neu definierten Tieranzahlen (z. B. 200 Mastschweine etc.) überschreiten, mehr oder weniger zum Aussiedeln aus dem Dorfgebiet „gezwungen“ sein.
Auf Widmung hat man keinen Rechtsanspruch und fast jede Widmung eines mittelgroßen oder großen Stalles könnte dadurch zum Politikum mit großer Bürgerbeteiligung werden, da jede Widmung im Gemeinderat mit vorheriger Bekanntmachung abgestimmt werden muss. Dies würde zukünftig Stallbauprojekte verhindern bzw. lange verzögern. Bisher war mit entsprechend positiven Gutachten von Naturschutz und Landwirtschaft ein landwirtschaftliches Bauen im Grünland ohne Widmungsverfahren möglich, was zu einer sehr positiven wirtschaftlichen Entwicklung unseres Bundeslandes u. a. speziell auch im Biomastgeflügelbereich beigetragen hat.
Weiters ist im Entwurf vorgesehen, dass landwirtschaftliche Bauten im Grünland ohne Sonderfeststellung (Widmung) nur mehr eine maximale Bruttogeschoßfläche von 700 m² aufweisen dürfen und landwirtschaftliche Wohnhäuser, Auszugshäuser und Gebäude für das landwirtschaftliche Nebengewerbe (z.B. Urlaub am Bauernhof Ferienwohnungen) zukünftig immer einer Sonderfestlegung bedürfen, was erschwerend und verzögernd wirken würde. Auch würden Betriebe im Dorfgebiet, die bei Um- oder Neubau die neu definierten Tieranzahlen (z. B. 200 Mastschweine etc.) überschreiten, mehr oder weniger zum Aussiedeln aus dem Dorfgebiet „gezwungen“ sein.
Pluspunkte
Positiv für die Landwirtschaft könnte sich langfristig auswirken, dass durch das Prinzip "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" der zusätzliche Verbrauch wertvoller landwirtschaftlicher Flächen minimiert werden soll. Die Orte sollen kompakter werden, eine weitere Zersiedelung soll durch eine Reihe von Maßnahmen verhindert werden.
Bei der Baulandmobilisierung ist positiv, dass es keine Widmungsabgabe geben soll, jedoch schränken die neuen Maßnahmen (Bebauungsfristen, Rückwidmung usw.) den Entscheidungsspielraum der Grundbesitzer stark ein. Die LK hat ab der Veröffentlichung sechs Wochen Zeit, um zum neuen Entwurf Stellung zu beziehen und Verbesserungsvorschläge zu machen. Eine detaillierte Stellungnahme wird von unseren Fachreferenten im Haus erarbeitet werden und wir werden in den nächsten Ausgaben des „Kärntner Bauer“ noch ausführlich über die Begutachtung berichten.
Bei der Baulandmobilisierung ist positiv, dass es keine Widmungsabgabe geben soll, jedoch schränken die neuen Maßnahmen (Bebauungsfristen, Rückwidmung usw.) den Entscheidungsspielraum der Grundbesitzer stark ein. Die LK hat ab der Veröffentlichung sechs Wochen Zeit, um zum neuen Entwurf Stellung zu beziehen und Verbesserungsvorschläge zu machen. Eine detaillierte Stellungnahme wird von unseren Fachreferenten im Haus erarbeitet werden und wir werden in den nächsten Ausgaben des „Kärntner Bauer“ noch ausführlich über die Begutachtung berichten.