Neu: Einkommensteuer automatisch vorauszahlen

Bisher mussten sich Bürgerinnen und Bürger selbständig um eine termingerechte Überweisung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlungen kümmern. Seit 1. Juli 2019 können künftige Einkommensteuervorauszahlungen mittels elektronischem Lastschriftverfahren („SEPA-Lastschriftmandat“) automatisch vom Konto abgebucht werden. Mögliche Zahlungsverzüge und daraus resultierende Säumnisfolgen können somit vermieden werden.
- 1. Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)?
- 2. Welche Vorteile bietet das SEPA-Lastschriftmandat?
- 3. Wie erteile ich ein Lastschriftmandat?
- 4. Woher weiß ich, dass meine SEPA-Lastschrift wirksam erteilt wurde?
- 5. Mein Abgabekonto ist im Minus – was passiert mit dem SEPA-Mandat?
- 6. Was ist zu tun, wenn sich meine Kontoverbindung ändert?
- 7. Was passiert, wenn der fällige Betrag nicht von meinem Girokonto abgebucht werden kann, weil dieses z. B. im Minus ist?
- 8. Kann ich mein SEPA-Lastschriftmandat widerrufen?