Mit Zuversicht in die neue Almsaison
Das bundesweit bekannte Urteil zur Kuhattacke im Tiroler Pinnistal überschattet auch in Kärnten den diesjährigen Almauftrieb. Vertreter des Landes, der Landwirtschaftskammer, des Almwirtschaftsvereines und der Tourismuswerbung bekräftigten am Dienstag bei einem gemeinsamen Pressegespräch die hohe Bedeutung der traditionellen bäuerlichen Almwirtschaft. Einhelliger Tenor: Die Almwirtschaft müsse in ihrer bisherigen Form aufrecht bleiben.
Eine Änderung von Landesgesetzen sei hierzu jedoch nicht nötig, sagte Agrarlandesrat Martin Gruber.
Die Bundesregierung habe nach dem im Februar getroffenen Urteil „rasch reagiert“ und die Eigenverantwortung der Almbesucher mit einer Novelle zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und mit zehn neuen Verhaltensregeln festgeschrieben. Ergänzend dazu, fügte der Landesrat hinzu, dehne das Land Kärnten ab sofort die Haftpflichtversicherung des Almwirtschaftsvereines auf sämtliche Nutztiere auf Almen und Weiden aus. Mit dieser Maßnahme wolle man Existenzängsten, die das Tiroler Urteil bei Tierhaltern geweckt hat, begegnen. Der vom Land abgeschlossene Versicherungsschutz springe „subsidiär“, das heißt nachrangig ein, wenn die Haftpflichtversicherung des jeweils betroffenen Betriebes den Schaden nicht ausreichend deckt. Pauschal versichert sind laut Gruber Schadenssummen an Personen und Sachgegenständen von bis zu einer Million Euro pro Fall – egal ob von Wanderern oder Mountainbikern beansprucht. Für die Versicherungsprämie in der Höhe von 19.000 Euro jährlich komme derzeit das Agrarreferat des Landes auf. Grundsätzlich gelte aber das Prinzip Zuversicht: Die Haftpflicht sollte wegen des guten Nebeneinanders von Almwirtschaft und Tourismus erst gar nicht zum Tragen kommen müssen.
Die Bundesregierung habe nach dem im Februar getroffenen Urteil „rasch reagiert“ und die Eigenverantwortung der Almbesucher mit einer Novelle zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und mit zehn neuen Verhaltensregeln festgeschrieben. Ergänzend dazu, fügte der Landesrat hinzu, dehne das Land Kärnten ab sofort die Haftpflichtversicherung des Almwirtschaftsvereines auf sämtliche Nutztiere auf Almen und Weiden aus. Mit dieser Maßnahme wolle man Existenzängsten, die das Tiroler Urteil bei Tierhaltern geweckt hat, begegnen. Der vom Land abgeschlossene Versicherungsschutz springe „subsidiär“, das heißt nachrangig ein, wenn die Haftpflichtversicherung des jeweils betroffenen Betriebes den Schaden nicht ausreichend deckt. Pauschal versichert sind laut Gruber Schadenssummen an Personen und Sachgegenständen von bis zu einer Million Euro pro Fall – egal ob von Wanderern oder Mountainbikern beansprucht. Für die Versicherungsprämie in der Höhe von 19.000 Euro jährlich komme derzeit das Agrarreferat des Landes auf. Grundsätzlich gelte aber das Prinzip Zuversicht: Die Haftpflicht sollte wegen des guten Nebeneinanders von Almwirtschaft und Tourismus erst gar nicht zum Tragen kommen müssen.

Almbesucher in der Verantwortung
Zufrieden mit den von der Politik auf Bundes- bzw. Landesebene gesetzten Maßnahmen zeigte sich Josef Obweger. Als wichtigste politische Maßnahme erachtet der Obmann des Almwirtschaftsvereines das Heranziehen der Eigenverantwortung der Almbesucher und die damit verbundene Änderung des ABGBs. Die Bundesregierung hatte Anfang April eine Novelle in Begutachtung geschickt, deren Frist nun abgelaufen ist. Am Zug ist jetzt der Nationalrat.
Neue bundeseinheitliche Hinweistafeln sollen laut Josef Obweger die Touristen auf den Umgang mit Almweidevieh sensibilisieren. Die seit 2007 in Kärnten verwendete gelbe Warntafel werde abgelöst. Eine noch gut leserliche Tafel müsse nicht im Austausch gegen die neue grüne abmontiert werden. „Am wenigsten verstehen Almbauern, wenn sie quasi gratis ihren Grund und Boden zur Verfügung stellen und dann als Dankeschön mit Haftungsfragen konfrontiert sind“, sagte Obweger. Er einräumte ein, dass Almbauern den neuen„Standard für die Alm- und Weidewirtschaft“ anfangs skeptisch beäugten. Das Infoblatt biete jedoch den Vorteil, wenn Tierhalter, Almbewirtschafter und Hirten die darin formulierten Empfehlungen einhalten, sie im Schadensfall sich darauf berufen können.
LK-Präsident Johann Mößler wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Landwirtschaftskammer Kärnten unmittelbar nach Bekanntwerden des Tiroler Urteils mit Nachdruck Rechtssicherheit für die Almbauern und Eigenverantwortung der Almbesucher eingefordert habe. Über die von Bund und Land gesetzten Maßnahmen und die damit verbundene schnelle Lösung für die Almbauern sei er „sehr froh“. Mößler: „Ein gutes Miteinander zwischen bäuerlicher Almwirtschaft und Tourismus ist gesellschaftlich erwünscht. Dennoch muss der Respekt vor Eigentum größer werden. Auf der Alm, im Wald, außerhalb der Siedlungszentren. Hier braucht es klare Regeln.“ Seit Anbeginn mit im Boot für eine Almlösung nach dem Tiroler Urteil sitzt die Kärnten Werbung. Geschäftsführer Christian Kresse sagte, dass „ein faires Miteinander auf den Almen“ dem Tourismus wichtig sei. Er lobte die schnelle und professionelle Zusammenarbeit mit allen wesentlichen Partnern. „Wir wollen keine geschlossenen Almen und keine Konflikte mit den Grundeigentümern, das braucht niemand.“ Nur wenn Tiere aufgetrieben und die Almen flächendeckend bewirtschaftet werden, bleibe Kärntens einzigartige Kulturlandschaft gepflegt und frei zugänglich.
Die Kärnten Werbung informiert über den richtigen Umgang mit Weidevieh in einer Social-Media-Kampagne. Auf ihrer Homepage erklärt in einem Videoclip Olympiasieger Franz Klammer die neuen Verhaltensregeln. Insgesamt blickt Touristik-Chef Christian Kresse, wie er merklich im Gleichklang mit seinen Gesprächspartnern hervorhob, „positiv der neuen Almsaison entgegen.“
Neue bundeseinheitliche Hinweistafeln sollen laut Josef Obweger die Touristen auf den Umgang mit Almweidevieh sensibilisieren. Die seit 2007 in Kärnten verwendete gelbe Warntafel werde abgelöst. Eine noch gut leserliche Tafel müsse nicht im Austausch gegen die neue grüne abmontiert werden. „Am wenigsten verstehen Almbauern, wenn sie quasi gratis ihren Grund und Boden zur Verfügung stellen und dann als Dankeschön mit Haftungsfragen konfrontiert sind“, sagte Obweger. Er einräumte ein, dass Almbauern den neuen„Standard für die Alm- und Weidewirtschaft“ anfangs skeptisch beäugten. Das Infoblatt biete jedoch den Vorteil, wenn Tierhalter, Almbewirtschafter und Hirten die darin formulierten Empfehlungen einhalten, sie im Schadensfall sich darauf berufen können.
LK-Präsident Johann Mößler wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Landwirtschaftskammer Kärnten unmittelbar nach Bekanntwerden des Tiroler Urteils mit Nachdruck Rechtssicherheit für die Almbauern und Eigenverantwortung der Almbesucher eingefordert habe. Über die von Bund und Land gesetzten Maßnahmen und die damit verbundene schnelle Lösung für die Almbauern sei er „sehr froh“. Mößler: „Ein gutes Miteinander zwischen bäuerlicher Almwirtschaft und Tourismus ist gesellschaftlich erwünscht. Dennoch muss der Respekt vor Eigentum größer werden. Auf der Alm, im Wald, außerhalb der Siedlungszentren. Hier braucht es klare Regeln.“ Seit Anbeginn mit im Boot für eine Almlösung nach dem Tiroler Urteil sitzt die Kärnten Werbung. Geschäftsführer Christian Kresse sagte, dass „ein faires Miteinander auf den Almen“ dem Tourismus wichtig sei. Er lobte die schnelle und professionelle Zusammenarbeit mit allen wesentlichen Partnern. „Wir wollen keine geschlossenen Almen und keine Konflikte mit den Grundeigentümern, das braucht niemand.“ Nur wenn Tiere aufgetrieben und die Almen flächendeckend bewirtschaftet werden, bleibe Kärntens einzigartige Kulturlandschaft gepflegt und frei zugänglich.
Die Kärnten Werbung informiert über den richtigen Umgang mit Weidevieh in einer Social-Media-Kampagne. Auf ihrer Homepage erklärt in einem Videoclip Olympiasieger Franz Klammer die neuen Verhaltensregeln. Insgesamt blickt Touristik-Chef Christian Kresse, wie er merklich im Gleichklang mit seinen Gesprächspartnern hervorhob, „positiv der neuen Almsaison entgegen.“
INFO: Das neue Alm-Erklärvideo mit Franz Klammer ist abrufbar unter www.kaernten.at/verhaltensregeln
Am kommenden Montag und Mittwoch finden in Krastowitz bzw. am Litzlhof Informationsveranstaltungen für Almbauern statt – Näheres im Versanstaltungskalender der LK.
Am kommenden Montag und Mittwoch finden in Krastowitz bzw. am Litzlhof Informationsveranstaltungen für Almbauern statt – Näheres im Versanstaltungskalender der LK.