Milchdirektverkauf - online melden

Die Erfassung der Meldung zur Milchdirektvermarktung wurde im Vorjahr auf die Online-Variante über eAMA umgestellt. Die aktuelle Meldung folgt damit der Neuregelung des Meldewesens in der Agrarmarkt-Transparenz-Verordnung und ist bis 29. Februar 2024 durchzuführen.
Für die Direktvermarktung von Milch und Milchprodukten aus Kuhmilch gilt weiterhin eine vereinfachte Meldeverpflichtung. Die Meldung an die AMA muss erst ab einer jährlichen Vermarktungsmenge von mindestens 25.000 kg Milch erfolgen. Der Meldezeitraum bezieht sich auf das Kalenderjahr, die Meldefrist läuft bis Ende Februar des Folgejahres. Die aktuelle Meldung bezieht sich auf den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2023.
Für die Direktvermarktung von Milch und Milchprodukten aus Kuhmilch gilt weiterhin eine vereinfachte Meldeverpflichtung. Die Meldung an die AMA muss erst ab einer jährlichen Vermarktungsmenge von mindestens 25.000 kg Milch erfolgen. Der Meldezeitraum bezieht sich auf das Kalenderjahr, die Meldefrist läuft bis Ende Februar des Folgejahres. Die aktuelle Meldung bezieht sich auf den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2023.
Neu ist die Online–Erfassung der vermarkteten Mengen an Milch- und Milchprodukten ausschließlich über eAMA, unter dem Reiter "Markttransparenz".
Der Programmeinstieg ist über den AMA-Pin-Code oder eine Handysignatur möglich. Auf der Homepage www.ama.at stehen das Merkblatt zur Milch-Direktvermarktung und das Benutzerhandbuch zum eAMA-Meldewesen unter dem Punkt "Formulare & Merkblätter/Markt- und Meldemaßnahmen - tierischer Bereich" zur Verfügung.
Die jährlich gemeldete Direktvermarktungsmenge muss im Zuge von AMA-Vor-Ort-Kontrollen nachvollziehbar sein. Die für die Meldung erforderlichen Aufzeichnungen sind laufend zu führen und zumindest vier Jahre nach Ende des Kalenderjahres, auf welches sie sich beziehen, aufzubewahren. Eine Vorlage zur Durchführung der Aufzeichnungen ist ebenfalls auf der AMA-Homepage bereitgestellt.
Milchdirektvermarktung liegt dann vor, wenn Landwirte Milch oder selbst erzeugte Milchprodukte im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung direkt an Endverbraucher, Lebensmitteleinzelhändler, Lebensmittelgroßhändler, Gemeinschaftsversorger oder an die Gastronomie abgeben. Werden Milchprodukte in Lohnverarbeitung aus der eigenen Milch hergestellt und diese Milchprodukte auf eigene Rechnung verkauft, so zählt auch diese Milch zur direktvermarkteten Menge des landwirtschaftlichen Betriebes. Des Weiteren zählt auch der Verkauf von Milch zum Zweck der Verfütterung als Direktvermarktung.
In der Meldemaske müssen die jeweiligen Produktmengen angegeben und zum Teil in Milch-kg umgerechnet werden. Die Unterteilung erfolgt in Konsummilch, Butter, Bergkäse und Emmentaler, sonstige Käse (inkl. Topfen) und sonstige Milchprodukte.