Mehr Sicherheit für Weidetiere auf Almen
In den nächsten Wochen werden die Kärntner Almbauern tausende Kühe, Kälber, Pferde, Schafe und Ziegen auf die heimischen Almen bringen. Zum Schutz dieser Weidetiere hat die Kärntner Landesregierung auf Initiative von Agrarreferent LHStv. Martin Gruber rechtzeitig vor Beginn der Almsaison ein Alm- und Weideschutzgesetz verabschiedet, das eine einfachere Bejagung von Schadwölfen ermöglicht. Das Gesetz, aber auch eine Almschutzgebietsverordnung sowie eine neue Risikowolfsverordnung sind am 15. Mai in Kraft getreten. „Ein Paket, mit dem ich die Alm- und Landwirtschaft schützen sowie unterstützen will, und mit dem wir in Kärnten einen neuen Weg im Umgang mit dem Raubtier Wolf beschreiten“, betonte LHStv. Martin Gruber im Rahmen der traditionellen Auftaktpressekonferenz zur Almsaison beim Stockerbauer hoch über Greifenburg. Statt wie bisher bei Schadwölfen warten zu müssen, bis eine bestimmte Anzahl an Nutztieren getötet worden war, um einschreiten zu können, wird nun ab dem ersten Angriff auf eine Herde ein Wolfsabschuss möglich. 1837 Kärntner Almgebiete wurden per Verordnung zu Schutzgebieten erhoben, weil dort, basierend auf einer fachlichen Überprüfung, Herdenschutzmaßnahmen nicht durchführbar sind. „Nahezu alle bewirtschafteten Almen in Kärnten sind somit von der neuen Regelung erfasst“, legte Gruber dar.
Für LK-Präsident Siegfried Huber ist das neue Alm- und Weideschutzgesetz ein großer Schritt in die richtige Richtung. „Herdenschutz auf Almen funktioniert nicht. Deshalb braucht es eine effektive Bejagung von Schadwölfen und genau das wird mit diesem Gesetz möglich.“ Huber wies im Rahmen der Pressekonferenz darauf hin, dass die Almwirtschaft in Kärnten eine außerordentlich große Rolle spielt. Rund 16 % der Landesfläche sind Almen und mehr als 3600 Bäuerinnen und Bauern treiben jährlich Tiere auf eine heimische Alm.
Almauftrieb rückläufig
Für Ing. Josef Obweger, Obmann des Kärntner Almwirtschaftsvereins, hat bereits die Umsetzung der Kärntner Wolfsverordnung im letzten Almsommer bewiesen, dass eine gezielte Regulierung von Wölfen erfolgversprechend ist: „Die Nutztierrisse konnten gegenüber dem Jahr 2022 auf ein Drittel reduziert werden – und das obwohl insgesamt mehr Wölfe in Kärnten genetisch nachgewiesen wurden.“ Dennoch ist der Almauftrieb von Schafen in unserem Bundesland innerhalb eines Jahres um ca. 2300 Stück zurückgegangen, insbesondere auf Almen mit mehrfacher Wolfspräsenz. Als Beispiele nannte Obweger unter anderem die Hochrindl und die Poludnig-Alm im Gailtal, auf die heuer keine Schafe mehr aufgetrieben werden. Für Obweger ist es daher umso wichtiger, dass mit dem Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz nunmehr eine wesentlich raschere und praxistauglichere Vorgangsweise bei Angriffen auf Nutztiere ermöglicht wird.
Für die erfolgreiche Umsetzung des Gesetzes braucht es wie bereits bisher auch die volle Unterstützung der Kärntner Jägerinnen und Jäger. Landesjägermeister-Stellvertreter Ing. Stefan Kulterer sagte diese zu: „Mit dem Aktivwerden der Jägerschaft im Sinne des Alm- und Weideschutzgesetzes erhalten die Almbauern die notwendige Unterstützung beim Schutz ihrer Weidetiere. Ziel für alle Beteiligten muss dennoch die ganzjährige Bejagung bleiben, um dem Wolf die notwendige Scheu vor Menschen und Nutztieren zu geben.“
Absenkung des Schutzstatus gefordert
Die erneute Ankündigung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, den Schutzstatus von Wölfen auf EU-Ebene absenken zu wollen, wird von Seiten der Landwirtschaft, der Almwirtschaft und der Jägerschaft ausdrücklich begrüßt. „Ankündigungen sind aber zu wenig. Es ist höchst an der Zeit, den Worten Taten folgen zu lassen“, forderte LK-Präsident Huber. Dazu ist aber ein Beschluss auf Ebene der EU-Umweltminister erforderlich. Gemeinsam richteten die Kärntner Vertreter daher einen Appell an Bundesministerin Leonore Gewessler, sich in Brüssel nicht gegen eine Absenkung des Schutzstatus von Wölfen zu stellen, sondern sich der Meinung der Bundesländer anzuschließen, die einstimmig eine Absenkung des Schutzstatus fordern.
Risshotline immer erreichbar
Mit den wärmeren Temperaturen hat nun die diesjährige Almsaison begonnen. Aufgrund der zum Teil dramatischen Vorkommnisse der letzten Jahre, in denen vermehrt Risse von Nutztieren durch große Beutegreifer erfolgt sind, wird diesbezüglich auf die „Risshotline“ als Service des Landes Kärnten hingewiesen. Die beim Land Kärnten sowie bei der Kärntner Jägerschaft verfügbaren Rissbegutachter sind unter einer gemeinsam verwalteten Risshotline zu erreichen, für die auch an Wochenenden ein Bereitschaftsdienst eingerichtet ist. Binnen 24 Stunden nach einem entsprechenden Anruf hat die direkte Kontaktaufnahme bzw. Terminvereinbarung zur Rissbegutachtung zu erfolgen. Dies gilt auch an Wochenenden. Die Rissbegutachter erfassen nach Erhalt der Meldung alle erforderlichen Daten und Angaben in einer eigenen Datenbank.