Mehr Heimisches in Landesküchen nun Pflicht
Auf Initiative der Landwirtschaftskammer Kärnten hat die Kärntner Landesregierung im Vorjahr eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingerichtet. Ihr Ziel lautete, die im Regierungsprogramm vorgesehene stärkere Verwendung heimischer Lebensmittel im Einflussbereich der öffentlichen Hand auszubauen.
Am Dienstag dieser Woche war es so weit: Nach intensiven Vorarbeiten wurde bei der Sitzung der Landesregierung mit den Sozialpartnern sowie dem Städte- und Gemeindebund die erarbeitete Regionalitäts-Charta präsentiert - und von allen beteiligten Organisationen unterschrieben.
LK-Präsident Johann Mößler dankte in der Regierungssitzung allen Organisationen, die sich mit ihrer Unterschrift zum verstärkten Einsatz heimischer Lebensmittel bekennen: „Das ist ein großes Zeichen der Wertschätzung für die bäuerliche Arbeit und unserer Erzeugnisse.“
Besonders erfreulich sei, so Mößler, dass sich alle Beteiligten dazu bekennen, beim Lebensmitteleinkauf die Regelungen des österreichischen Tierschutzgesetzes künftig als Mindeststandards anzusetzen. Bei Ausschreibungen von öffentlichen Institutionen soll stärker auf kleinere Losgrößen gesetzt werden. Auch das Bekenntnis, den Bioanteil in den öffentlichen Küchen des Landes zu steigern, sei sehr erfreulich, betonte der LK-Präsident. Er erwartet sich bei einer konsequenten Umsetzung durch alle Beteiligten eine Stärkung der Marktposition für die heimischen Betriebe.
Besonders wichtig ist für Mößler, dass sich das Land Kärnten erstmals anhand eines Regierungsbeschlusses selbst verpflichtet, den erarbeiteten Kriterienkatalog zur Stärkung des Einkaufs heimischer Lebensmittel einzuhalten. Das gilt auch für alle nachgelagerten Einrichtungen wie Pflegeheime, Schulen sowie für die elf Kärntner Fondskrankenanstalten. Mößler: „Ab nun zählt nicht nur mehr der Preis. Gleichwertig zu berücksichtigen sind auch Herkunfts- und Nachhaltigkeitskriterien wie das AMA-Gütesiegel, die gentechnikfreie Fütterung und die hohen heimischen Tierwohlstandards.“
Am Dienstag dieser Woche war es so weit: Nach intensiven Vorarbeiten wurde bei der Sitzung der Landesregierung mit den Sozialpartnern sowie dem Städte- und Gemeindebund die erarbeitete Regionalitäts-Charta präsentiert - und von allen beteiligten Organisationen unterschrieben.
LK-Präsident Johann Mößler dankte in der Regierungssitzung allen Organisationen, die sich mit ihrer Unterschrift zum verstärkten Einsatz heimischer Lebensmittel bekennen: „Das ist ein großes Zeichen der Wertschätzung für die bäuerliche Arbeit und unserer Erzeugnisse.“
Besonders erfreulich sei, so Mößler, dass sich alle Beteiligten dazu bekennen, beim Lebensmitteleinkauf die Regelungen des österreichischen Tierschutzgesetzes künftig als Mindeststandards anzusetzen. Bei Ausschreibungen von öffentlichen Institutionen soll stärker auf kleinere Losgrößen gesetzt werden. Auch das Bekenntnis, den Bioanteil in den öffentlichen Küchen des Landes zu steigern, sei sehr erfreulich, betonte der LK-Präsident. Er erwartet sich bei einer konsequenten Umsetzung durch alle Beteiligten eine Stärkung der Marktposition für die heimischen Betriebe.
Besonders wichtig ist für Mößler, dass sich das Land Kärnten erstmals anhand eines Regierungsbeschlusses selbst verpflichtet, den erarbeiteten Kriterienkatalog zur Stärkung des Einkaufs heimischer Lebensmittel einzuhalten. Das gilt auch für alle nachgelagerten Einrichtungen wie Pflegeheime, Schulen sowie für die elf Kärntner Fondskrankenanstalten. Mößler: „Ab nun zählt nicht nur mehr der Preis. Gleichwertig zu berücksichtigen sind auch Herkunfts- und Nachhaltigkeitskriterien wie das AMA-Gütesiegel, die gentechnikfreie Fütterung und die hohen heimischen Tierwohlstandards.“
KABEG-Chef im Irrtum
Die Unterzeichnung der Regionalitäts-Charta ist erfreulich. Für Irritationen sorgte jedoch wenige Tage nach deren Abschluss KABEG-Vorstand Arnold Gabriel durch mediale Aussagen, wonach die KABEG und ihre Krankenhäuser nicht an die Charta gebunden sei. LK-Präsident Mößler: "Der Regierungakt zur Charta enthält eine Legende, in der ganz klar festgehalten ist, dass die Fondskrankenhäuser (also jene der KABEG, Anm. d. Red.) sehr wohl von der Charta umfasst sind." Verwundert zeigt sich Mößler insbesondere auch über die Aussage, dass die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes die KABEG von der Charta ausnehmen würden. Einerseits stünde die Charta sehr wohl im Einklang mit diesem Gesetz und zweitens sei ein Vertreter der KABEG in der Arbeitsgruppe vertreten gewesen, die die Regionalitäts-Charta erarbeitet hat. Dieser habe keinen Widerspruch zum Bundevergabegetz gesehen.
Was die Charta besagt
1. Mindest- und Qualtätskriterien
Basis der „1. Kärntner Regionalitäts-Charta zur Verwendung regionaler Lebensmittel“ ist ein Kriterienkatalog. Dieser sieht Mindest- und Qualitätskriterien im Lebensmitteleinkauf des Landes Kärnten vor. Dazu zählen beispielsweise die Einhaltung der österreichischen Tierhaltungsverordnung, Gentechnikfreiheit sowie kontrollierte Herkunfts- und Gütesiegel.
2. Geltungsbereich
Der Kriterienkatalog gilt für Milch- und Milchprodukte, Frischfleisch, verarbeitete Fleisch- und Wurstwaren, Ei und Eiprodukte, Frischobst und -gemüse sowie Apfelsaft. Auch werden die Beschaffungsrichtlinien an diese neue Situation angepasst, sodass das Bestbieterprinzip angewendet werden kann.
3. Pflicht bzw. Selbstverpflichtung
Für Landeseinrichtungen ist der Kriterienkatalog verpflichtend. Für Städte und Gemeinden nicht. Allerdings bekennen sich Städte- und Gemeindebund mit der Unterzeichnung der Charta dazu, diese Grundsätze in den Gemeinden zu forcieren.
4. Die Grundsätze
Mit dem Kriterienkatalog haben die Kooperationspartner Grundsätze beschlossen, die sie beim Lebensmitteleinkauf künftig beachten sollen.
Zum Beispiel, dass
Darüber hinaus sollen möglichst kleine Lose ausgeschrieben werden, um auch kleineren Produzenten in Großküchen eine Chance zu geben. Im Hinblick auf den Klima- und Umweltschutz bekennen sich alle Beteiligten dazu,
Basis der „1. Kärntner Regionalitäts-Charta zur Verwendung regionaler Lebensmittel“ ist ein Kriterienkatalog. Dieser sieht Mindest- und Qualitätskriterien im Lebensmitteleinkauf des Landes Kärnten vor. Dazu zählen beispielsweise die Einhaltung der österreichischen Tierhaltungsverordnung, Gentechnikfreiheit sowie kontrollierte Herkunfts- und Gütesiegel.
2. Geltungsbereich
Der Kriterienkatalog gilt für Milch- und Milchprodukte, Frischfleisch, verarbeitete Fleisch- und Wurstwaren, Ei und Eiprodukte, Frischobst und -gemüse sowie Apfelsaft. Auch werden die Beschaffungsrichtlinien an diese neue Situation angepasst, sodass das Bestbieterprinzip angewendet werden kann.
3. Pflicht bzw. Selbstverpflichtung
Für Landeseinrichtungen ist der Kriterienkatalog verpflichtend. Für Städte und Gemeinden nicht. Allerdings bekennen sich Städte- und Gemeindebund mit der Unterzeichnung der Charta dazu, diese Grundsätze in den Gemeinden zu forcieren.
4. Die Grundsätze
Mit dem Kriterienkatalog haben die Kooperationspartner Grundsätze beschlossen, die sie beim Lebensmitteleinkauf künftig beachten sollen.
Zum Beispiel, dass
- bei Ausschreibungen die Qualität mindestens 50 Prozent der Zuschlagskriterien ausmacht;
- die saisonale Verfügbarkeit von frischen Produkten sowie die Stärken regionaler Unternehmen im Vergabeverfahren berücksichtigt werden.
Darüber hinaus sollen möglichst kleine Lose ausgeschrieben werden, um auch kleineren Produzenten in Großküchen eine Chance zu geben. Im Hinblick auf den Klima- und Umweltschutz bekennen sich alle Beteiligten dazu,
- Plastikmüll etwa durch Mehrwegsysteme zu reduzieren
- die Menge an Lebensmittelabfällen so gering wie möglich zu halten und
- auf richtige Abfalltrennung zu achten.