Landtag entschied im Sinne der Bauern
„Die Novellierung des Kärntner Buschenschankgesetzes ist eine wichtige Entscheidung für viele bäuerliche Betriebe. Ich danke den Abgeordneten, die sich in der Abstimmung für ein modernes Buschenschankgesetz ausgesprochen haben“, zeigt sich LK-Präsident Johann Mößler über die im Landtag beschlossene Novellierung des Kärntner Buschenschankgesetzes erfreut. Mößler: „Die Kärntner Buschenschanken stehen für regionale kulinarische Vielfalt und werden von Einheimischen wie Touristen gleichermaßen geschätzt. Mit der Änderung des Gesetzes werden diese Botschafter Kärntner Gastlichkeit nachhaltig gestärkt.“
Der in der Gesetzesnovelle vorgesehene Wegfall der 10-tägigen Sperrfrist nach 12 Wochen Öffnungszeit sowie die Möglichkeit, in begrenztem Ausmaß bäuerliche Produkte regional von anderen bäuerlichen Produzenten zukaufen zu können, seien wichtige Erleichterungen für die Buschenschanken, erklärt Mößler. Kärntens oberster Bauernvertreter sieht damit auch die langjährigen Bemühungen der LK Kärnten von Erfolg gekrönt, dem aus den 1980er-Jahren stammenden Buschenschankgesetz einige der größten bürokratischen Hürden für die Betriebe zu nehmen.
Anton Heritzer, Obmann des Landesverbandes der bäuerlichen Direktvermarkter, zeigt sich ebenfalls erleichtert. „Es freut mich, dass die langen Verhandlungen einen positiven Abschluss gefunden haben und somit die Kärntner Buschenschank-Kultur weiterhin zeitgemäß betrieben werden kann.“
Der in der Gesetzesnovelle vorgesehene Wegfall der 10-tägigen Sperrfrist nach 12 Wochen Öffnungszeit sowie die Möglichkeit, in begrenztem Ausmaß bäuerliche Produkte regional von anderen bäuerlichen Produzenten zukaufen zu können, seien wichtige Erleichterungen für die Buschenschanken, erklärt Mößler. Kärntens oberster Bauernvertreter sieht damit auch die langjährigen Bemühungen der LK Kärnten von Erfolg gekrönt, dem aus den 1980er-Jahren stammenden Buschenschankgesetz einige der größten bürokratischen Hürden für die Betriebe zu nehmen.
Anton Heritzer, Obmann des Landesverbandes der bäuerlichen Direktvermarkter, zeigt sich ebenfalls erleichtert. „Es freut mich, dass die langen Verhandlungen einen positiven Abschluss gefunden haben und somit die Kärntner Buschenschank-Kultur weiterhin zeitgemäß betrieben werden kann.“
Lockerungen im Kärntner Jagdgesetz
Ebenfalls im Zuge der Landtagssitzung beschlossen wurde eine Novellierung des Kärntner Jagdgesetzes. Diese sieht u.a. eine Lockerung bei den Befangenheitsregelungen im Jagdverwaltungsbeirat vor. Lag bisher aus rechtlicher Sicht „Befangenheit“ bis zum 4. Verwandtschaftsgrad (Großonkel/Großtante, Cousin/Cousine) vor, so wird diese künftig auf Angehörigenverhältnisse in direkter Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel) bzw. bis einschließlich des 2. Grades in der Seitenlinie (Geschwister) eingeschränkt. Bei Verpachtungen aus freier Hand an Jagdgesellschaften wird eine Befangenheit auf obenstehende Verwandtschaftsbeziehungen zu Obmann oder Vorstandsmitgliedern dieser Jagdgesellschaft beschränkt.
Auch dieser Gesetzesänderung lag eine Initiative der LK Kärnten zugrunde. „Unsere Bemühungen haben sich ausgezahlt. Jagdreferent Gruber hat den Handlungsbedarf erkannt und die entsprechenden rechtlichen Änderungen auf den Weg gebracht. Mit diesem Beschluss im Landtag ist es erheblich leichter geworden, die Jagdverwaltungsbeiräte zu besetzen“, ist Präs. Mößler erfreut.
Auch dieser Gesetzesänderung lag eine Initiative der LK Kärnten zugrunde. „Unsere Bemühungen haben sich ausgezahlt. Jagdreferent Gruber hat den Handlungsbedarf erkannt und die entsprechenden rechtlichen Änderungen auf den Weg gebracht. Mit diesem Beschluss im Landtag ist es erheblich leichter geworden, die Jagdverwaltungsbeiräte zu besetzen“, ist Präs. Mößler erfreut.
Einsatzentschädigung für Vollerwerbsbauern
Ebenfalls einstimmig verabschiedet wurde ein Antrag, in dem die Kärntner Landesregierung aufgefordert wird, sich bei der Bundesregierung für eine Einsatzentschädigung für Vollerwerbsbauern und Selbstständige einzusetzen, die bei Katastrophen bzw. Großschadensereignissen bei Feuerwehren oder sonstigen Hilfsorganisationen tätig sind. Ziel ist es, eine Regelung zu schaffen, die sich an der Entgeltfortzahlung für Angestellte und den damit einhergehenden Ersatzansprüchen der Arbeitgeber orientiert.
Vollerwerbsbauern sind ein wichtiger Faktor bei den freiwilligen Feuerwehren im Land. Von 18.000 Feuerwehrmitgliedern sind fast 2.000 Vollerwerbsbauern, d.h. fast jeder zweite der 4.300 Vollerwerbsbauern in Kärnten leistet freiwilligen Dienst bei der Feuerwehr, vielfach in leitenden Funktionen. Diese Landwirte sind meist flexibel verfügbar und stellen oftmals auch eigenes Gerät für Einsätze zur Verfügung.
Präsident Mößler zeigt sich zufrieden: „Mit dieser Forderung kommt der Landtag einer einstimmig beschlossenen Resolution der LK-Vollversammlung von November 2019 nach.“ Der LK-Präsident appelliert in diesem Zusammenhang an den Bund: „Die Einführung einer Einsatzentschädigung ist ein notwendiger Akt der Fairness und der Wertschätzung und wir hoffen, dass diese Forderung auf Bundesebene auf Gehör stößt.“
Vollerwerbsbauern sind ein wichtiger Faktor bei den freiwilligen Feuerwehren im Land. Von 18.000 Feuerwehrmitgliedern sind fast 2.000 Vollerwerbsbauern, d.h. fast jeder zweite der 4.300 Vollerwerbsbauern in Kärnten leistet freiwilligen Dienst bei der Feuerwehr, vielfach in leitenden Funktionen. Diese Landwirte sind meist flexibel verfügbar und stellen oftmals auch eigenes Gerät für Einsätze zur Verfügung.
Präsident Mößler zeigt sich zufrieden: „Mit dieser Forderung kommt der Landtag einer einstimmig beschlossenen Resolution der LK-Vollversammlung von November 2019 nach.“ Der LK-Präsident appelliert in diesem Zusammenhang an den Bund: „Die Einführung einer Einsatzentschädigung ist ein notwendiger Akt der Fairness und der Wertschätzung und wir hoffen, dass diese Forderung auf Bundesebene auf Gehör stößt.“