Landtag einstimmig für LK-Wolfsresolution
Wölfe haben auf Kärntens Almen keinen Platz. Wenn wir unsere Almwirtschaft und unsere Tiere schützen wollen, führt an einem Abschuss kein Weg vorbei. Mit dem gefällten Beschluss im Kärntner Landtag sind wir unserem Ziel einen großen Schritt nähergekommen. Ich bedanke mich bei den Mandataren aller im Landtag vertretenden Fraktionen für ihr Votum“, zeigt sich LK-Präsident Siegfried Huber erfreut über die Zustimmung der Abgeordneten zu einer Resolution der LK Kärnten, die Ende Juli an Landtagspräsident Reinhart Rohr übergeben und vom Landtagsabgeordneten Christian Benger in den Agrarausschuss eingebracht wurde. Huber dankt auch seinen Kollegen in der LK-Vollversammlung dafür, dass eine einstimmige LK-Resolution möglich war. „Das war ein wichtiges Signal an den Landtag. Die Geschlossenheit hat sich ausgezahlt“, betont der LK-Präsident.
In der Resolution der LK Kärnten wird eine raschere und unbürokratischere Entnahme von Wölfen mittels Verordnung gefordert. Almen sollen als „Weideschutzgebiete“ ausgewiesen werden, in denen Herdenschutzmaßnahmen bereits per Definition als „unzumutbar und unverhältnismäßig“ ausgeschlossen sind. Ergänzend dazu soll eine Definition von „Problemwölfen“ geschaffen werden, die sich daran orientiert, ob Wölfe Nutztiere reißen oder artfremdes Verhalten zeigen – als Voraussetzung dafür, „Problemwölfe“ laut geltendem EU-Recht rascher und unbürokratischer als bisher entnehmen zu können. Sowohl für die Verordnung von Weideschutzgebieten als auch eine rechtlich haltbare Definition von „Problemwölfen“ müssen aber erst im Landtag die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.
In der Resolution der LK Kärnten wird eine raschere und unbürokratischere Entnahme von Wölfen mittels Verordnung gefordert. Almen sollen als „Weideschutzgebiete“ ausgewiesen werden, in denen Herdenschutzmaßnahmen bereits per Definition als „unzumutbar und unverhältnismäßig“ ausgeschlossen sind. Ergänzend dazu soll eine Definition von „Problemwölfen“ geschaffen werden, die sich daran orientiert, ob Wölfe Nutztiere reißen oder artfremdes Verhalten zeigen – als Voraussetzung dafür, „Problemwölfe“ laut geltendem EU-Recht rascher und unbürokratischer als bisher entnehmen zu können. Sowohl für die Verordnung von Weideschutzgebieten als auch eine rechtlich haltbare Definition von „Problemwölfen“ müssen aber erst im Landtag die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.

Genehmigung ausgeweitet
Nach zahlreichen Nutztierrissen auf drei Gailtaler Almen im heurigen Sommer wurden zuletzt Risse und Wolfssichtungen auch in der Nähe von Siedlungsgebieten in Tallagen gemeldet. Agrarlandesrat Martin Gruber hat daher den aktuellen Abschussbescheid für den „Problemwolf“ mit der Bezeichnung „120 MATK“ ausgeweitet. Die LK Kärnten war zur Stellungnahme aufgefordert und hat sich für die Ausstellung bzw. Ausweitung des Abschussbescheides ausgesprochen. Die Abschussgenehmigung gilt somit ab sofort nicht mehr nur für die drei bisher vom Bescheid umfassten Gailtaler Almen (Egger, Poludnig, Kirchbacher Wipfel), sondern auch für die Feistritzer und Achomitzer Alm; außerdem für die Jagdgebiete in den Gemeinden Hohenthurn, Feistritz/Gail und Arnoldstein. Die Genehmigung gilt bis zum 17. Oktober.
Für sieben Jagdgebiete im Bezirk Spittal erteilte Landesrat Gruber am Mittwoch dieser Woche die Abschussgenehmigung für einen „Problemwolf“. Der entsprechende Antrag war von der Agrargemeinschaft Unholde Alpe in Oberdrauburg eingebracht worden. Die Genehmigung wurde für die Jagdgebiete Gailberg-Pirknergraben, Schatzbichlalpe, Unholde, Hochstadel, Hochstadelspitz, Schartenalpe und Flaschberg erteilt. Der Bescheid ist vorläufig bis zum 20. Oktober befristet.
Für sieben Jagdgebiete im Bezirk Spittal erteilte Landesrat Gruber am Mittwoch dieser Woche die Abschussgenehmigung für einen „Problemwolf“. Der entsprechende Antrag war von der Agrargemeinschaft Unholde Alpe in Oberdrauburg eingebracht worden. Die Genehmigung wurde für die Jagdgebiete Gailberg-Pirknergraben, Schatzbichlalpe, Unholde, Hochstadel, Hochstadelspitz, Schartenalpe und Flaschberg erteilt. Der Bescheid ist vorläufig bis zum 20. Oktober befristet.