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21.11.2019 | von Christoph Gruber

Land bietet finanzielle Soforthilfe

Kärnten ist innerhalb von drei Jahren zum dritten Mal von Unwettern schwer getroffen worden – diesmal besonders schlimm.

Unwetter 2019.jpg
Wie hier in Mellach im Gurktal kam es in weiten Landesteilen zu Überflutungen. © BMI/Fest
Hochwasser, Muren, Schneelawinen. Seit einer Woche herrscht in großen Teilen Kärntens Ausnahmezustand. Starkregen und Schneefall lösten zahlreiche Zivilschutzalarme aus. Am schlimmsten betroffen sind die Bezirke Spittal und Hermagor. Aber auch Villach-Land, Feldkirchen und St. Veit verzeichnen schwere Schäden. Bei Redaktionsschluss gab es seitens der Behörden noch keine Entwarnung. Zahlreiche Straßen sind nach wie vor gesperrt, mehrere Orte von der Außenwelt abgeschnitten. Weitere Hangrutsche können nicht ausgeschlossen werden.

Traurige Bilanz des Wetterchaos, von dem auch Osttirol, Salzburg und die Steiermark erfasst sind: Ein Toter und mehrere Verletzte.  Stark betroffen ist auch die bäuerliche Bevölkerung. Gehöfte, Nutztiere, Äcker, Wiesen und Maschinen kamen zu Schaden. Immerhin: Seit Mittwoch spricht die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) von einer „nachhaltigen Entspannung“ der Wetterlage. Die nächsten Tage bringen nach aktuellem Stand der Prognosen keine größeren Regen- und Schneemengen.

Eine Häufung von Tiefdruckgebieten im Mittelmeerraum halten die ZAMG-Experten prinzipiell für den Herbst typisch. Die derzeit vor allem für den Süden Österreichs sehr feuchte Wetterlage behaupte sich aber bereits seit Anfang November – und damit relativ lange. Außerdem sei die Intensität des Niederschlags am Wochenende von 15. bis 18. November zeitweise ungewöhnlich hoch gewesen: „Innerhalb von drei Tagen sind in Oberkärnten stellenweise rund 200 bis 300 Millimeter Niederschlag zusammengekommen“, sagt ZAMG-Klimatologe Alexander Orlik. Normalerweise regne es rund 100 Millimeter – im ganzen November. Alexander Orlik: „Statistisch gesehen kommen derartige Dreitagesmengen zum Beispiel in Kötschach-Mauthen und Spittal an der Drau alle zehn bis 15 Jahre vor. Alle 50 Jahre in Mallnitz und Obervellach.“

Land appelliert an Bund

Ganz im Zeichen der Unwetterkatastrophe stand am Dienstag die Sitzung der Kärntner Landesregierung. Landeshauptmann Peter Kaiser betonte im Anschluss vor Journalisten, dass die jüngsten Wetterkapriolen alles überschatteten: „Kärnten ist zum dritten Mal hintereinander (nach den Stürmen Yves 2017 und Vaja 2018, Anm.) von einer Unwetterkatastrophe betroffen. Wir brauchen von Seiten des Bundes eine adäquate Unterstützung. Wir werden als gesamte Landesregierung beim Bund diesbezüglich vorstellig werden.“

Für Kaiser geht es nicht nur um die zusätzliche monetäre Hilfe durch den Bund. Auch Projekte in der Wildbach- und Lawinenverbauung und im Hochwasserschutz müssten vorgezogen werden. Katastrophenschutzreferent Landesrat Daniel Fellner sagte, die Unwetterkatastrophe dieser Tage sei die schlimmste der jüngsten Vergangenheit. Er könne derzeit noch nicht seriös Schadenssummen nennen, die Erhebungen liefen. Das Land habe ein Soforthilfepaket in der Höhe von fünf Mio. Euro geschnürt. Darin enthalten sind 500.000 Euro als sogenannte „schnelle Hilfe“.

Geschädigte Privatpersonen erhalten vom Land 1000, 3000 oder 5000 Euro – je nach Schweregrad der Schadensfälle. Auch bäuerliche Familien können diese Soforthilfe in Anspruch nehmen, heißt es auf Nachfrage des „Kärntner Bauer“ aus dem Büro von Landesrat Fellner. Vorausgesetzt, die Schäden liegen im Privatbereich wie Wohnhaus oder Heizung. Und nicht etwa beim Stallgebäude. Die „schnelle Hilfe“ werde unbürokratisch abgewickelt, heißt es. Ein einfacher Antrag mit Schadenfotos bei der jeweiligen Gemeinde genüge.

Weitere 4,5 Mio. Euro fließen Landesrat Fellner zufolge in die Wiederherstellung zerstörter Infrastruktur von Gemeinden wie Straßen und Gebäude. Auch das Kärntner Hilfswerk stehe „gut dotiert“ für Privatpersonen und Land- und Forstwirte bereit.

Dank an Einsatzkräfte

LK-Präsident Ing. Johann Mößler appelliert an alle Bäuerinnen und Bauern, bei den Aufräumarbeiten höchste Vorsicht walten zu lassen. Den tausenden Einsatzkräften – Feuerwehrleute, Rotkreuz-Mitarbeiter, Soldaten, Mitarbeiter der Gemeinden und des Landes – dankt der Präsident: „Sie riskieren bei der Bewältigung der Katastrophe ihr Leben.“ Die Unwetter zeigen für den LK-Präsidenten einmal mehr die Folgen des Klimawandels. In aller Härte.

4 Tipps zur Hilfe in der Katastrophe

  • 1. Die erste „schnelle Hilfe“ des Landes Kärnten
Das Land gewährt 1000, 3000 oder 5000 Euro für Privatschäden, je nach Schadensfall (siehe auch Artikel nebenan). Weitere Informationen: auf Ihrem Gemeindeamt/Magistrat.
  • 2. Kärntner Nothilfswerk – Katastrophenhilfe
Die Antragstellung auf Gewährung einer Katastrophenbeihilfe erfolgt über das Gemeindeamt/Magistrat. Für die Abwicklung sorgt das Kärntner Nothilfswerk. Dem Antrag beilegen müssen Land- und Forstwirte unter anderem den vollständigen Einheitswertbescheid; Nebenerwerbsland- und -forstwirte außerdem den aktuellen Einkommenssteuerbescheid zuzüglich sämtlicher aktueller Lohnzettel. Bitte bewahren Sie in jedem Fall die Rechnungen beim Beheben der Schäden auf und legen Sie Eigenbelegslisten an. Denn in den Richtlinien des Katastrophenfonds heißt es: „Es kann sich hier um einen Zuschuss zu den mit Rechnungen und Zahlungsbelegen oder mit Eigenleistungslisten nachgewiesenen Aufwendungen für die Schadensbehebung oder Ersatzbeschaffung handeln.“
Anzuraten ist auch eine fotografische Dokumentation der Schäden gemäß den Richtlinien des Katastrophenfonds: „Bei Gebäudeschäden, bei welchen eine Instandsetzung unmittelbar nach Schadens­eintritt erfolgen muss, ist zur Beweissicherung von der Gemeinde oder vom Geschädigten eine fotografische Dokumentation, die den Zustand des Objektes vor Inangriffnahme der Instandsetzungsarbeiten zeigt, durchzuführen und bei der Antragstellung möglichst digital vorzulegen.“Weitere Informationen: beim Kärntner Nothilfswerk, Tel. 050/536-13072 bzw. im Internet auf der Homepage des Kärntner Nothilfswerkes.
  • 3. Katastrophenschäden von der Steuer absetzbar
Die Kosten für die Beseitigung von Unwetterschäden oder ähnlichen Katastrophen gelten im Steuerrecht als außergewöhnliche Belastungen. Das Abgabenrecht bietet je nach Einzelfall Möglichkeiten einer Entlastung, wenn auch nur einer geringfügigen. Vor allem Katastrophenschäden wie Hochwasser-, Sturm-, Erdrutsch-, Vermurungsschäden und dergleichen sind ohne (allgemeinen) Selbstbehalt abzugsfähig. Absetzbar sind grundsätzlich die Kosten laut Rechnungen für die Aufräumungsarbeiten und Wiederbeschaffung der zerstörten Wirtschaftsgüter. Der bloße Schaden oder Aufwendungen zwecks Abwehr künftiger Katastrophen (z. B. Errichtung einer Stützmauer) sind nicht absetzbar. Außergewöhnliche Ernteausfälle und Viehverluste können bei vollpauschalierten Land- und Forstwirten nicht berücksichtigt werden. Bei teilpauschalierten Betrieben sinken die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft automatisch durch den Einnahmenausfall. Weitere Informationen erhalten Sie hier auf der Homepage der LK  und bei Dr. Erich Moser, erich.moser@lk-kaernten.at, Tel. 0463/5850-1467
 
  • 4. Die Außenstellen der LK
Bei Fragen sind Ihnen auch die Mitarbeiter in den Außenstellen der Landwirtschaftskammer gerne behilflich.

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