Kürbis - Einschränkungen bei Saatgutbeize
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Jänner 2023 untersagt die Notfallzulassung von Neonicotinoiden für die Saatgutbehandlung (Anwendung in der Zuckerrübe). Es wurde nun leider so ausgelegt, dass dies auch für Produkte mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M (Maxim XL) gilt. Die Stellungnahme eines Europarechtsexperten hat jedoch klargestellt, dass die Einschränkung der Zulassung von Metalaxyl-M bei der Saatgutbehandlung nur für die Anwendung ausschließlich im Glashaus nicht mit einer Notfallzulassung umgangen werden darf.
Aus diesem Grund wird in diesem Jahr keine Notfallzulassung für Maxim XL in Ölkürbis erteilt. Es läuft für Metalaxyl-M zwar ein Verfahren zur Wiederzulassung als Beizmittel für das Freiland, aber das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Firma Syngenta ist jedoch zuversichtlich, dass der Wirkstoff für die Beizung in Zukunft wieder zur Verfügung stehen wird.
Aufgrund des Fehlens der festen Samenschale, welche den Samen vor diversen Auflaufkrankheiten schützt, ist ohne Beizung mit sehr schlechtem bis keinem Aufgang zu rechnen. Im Bioanbau beizt man mit Kupfer. Ölkürbissaatgut wurde bisher mit Maxim XL und Merpan 80 WDG gegen verschiedene Auflaufkrankheiten gebeizt. Die Wirkung war sehr gut und hielt auch über mehrere Wochen an.
Aufgrund des Fehlens der festen Samenschale, welche den Samen vor diversen Auflaufkrankheiten schützt, ist ohne Beizung mit sehr schlechtem bis keinem Aufgang zu rechnen. Im Bioanbau beizt man mit Kupfer. Ölkürbissaatgut wurde bisher mit Maxim XL und Merpan 80 WDG gegen verschiedene Auflaufkrankheiten gebeizt. Die Wirkung war sehr gut und hielt auch über mehrere Wochen an.
Das Produkt Merpan 80 WDG mit dem Wirkstoff Captan hat allerdings für dieses Jahr wieder eine Notfallzulassung erhalten. Es wird davon ausgegangen, dass mit Captan (Merpan 80 WDG) ausreichend gebeiztes Saatgut zur Verfügung steht. Vor der Zulassung von Maxim XL war die Beizung mit dem Wirkstoff Captan der Standard. Da in der Vergangenheit jedoch Merpan 80 WDG nur in Kombination mit Maxim XL angewendet wurde, sind aktuelle Informationen über die Wirkung von Merpan 80 WDG alleine nicht verfügbar. Beiztests im Labor sind für die Praxis leider nicht immer aussagekräftig genug. Man muss jedoch davon ausgehen, dass die Wirkung nicht so stark wie bei der bisher verwendeten Kombination von Maxim XL und Merpan 80 WDG ist.
Belem und Force Evo
Zulassung des Pflanzenschutzmittels Belem 0.8 MG bei Gefahr im Verzug gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009:
Belem 0.8 MG (Pfl.Reg.Nr.: 3553-0) hat für den Zeitraum von 1. März bis 28. Juni 2023 wieder eine Zulassung nach Artikel 53 (Notfallzulassung) gegen Saatenfliege und Drahtwurm im Ölkürbis bekommen. Auch in der Sojabohne darf Belem 0.8 MG als Notfallzulassung für die Bekämpfung von Saatenfliege und Drahtwurm im Zeitraum 15. März bis 12. Juli 2023 angewendet werden. Die Aufwandmenge in beiden Kulturen beträgt 12 kg/ha.
Force Evo (Pfl.Reg.Nr.: 4067-0) ist 2023 im Ölkürbis und auch in der Sojabohne nicht zugelassen.
Belem 0.8 MG (Pfl.Reg.Nr.: 3553-0) hat für den Zeitraum von 1. März bis 28. Juni 2023 wieder eine Zulassung nach Artikel 53 (Notfallzulassung) gegen Saatenfliege und Drahtwurm im Ölkürbis bekommen. Auch in der Sojabohne darf Belem 0.8 MG als Notfallzulassung für die Bekämpfung von Saatenfliege und Drahtwurm im Zeitraum 15. März bis 12. Juli 2023 angewendet werden. Die Aufwandmenge in beiden Kulturen beträgt 12 kg/ha.
Force Evo (Pfl.Reg.Nr.: 4067-0) ist 2023 im Ölkürbis und auch in der Sojabohne nicht zugelassen.