Kommentar: Politik kann helfen. Wenn sie will.
Die Politik kann, wenn sie will, überkommenes Recht und unsinnige Folgen reparieren. Aktuelles Beispiel: Am 16. Dezember 1994 wies der Verfassungsgerichtshof unter GZ241/63 eine Klage zurück, mit der das Recht auf die slowenische Sprache als Geschäftssprache in der Landwirtschaftskammer verlangt wurde. Aber auch ohne Rechtsanspruch kommt unser Landeshauptmann den slowenischen Bauern und Bäuerinnen entgegen und richtet ab Jänner eine Anlaufstelle in der Kammer ein, die für alle agrarischen Fragen in slowenischer Sprache zur Verfügung steht.
Das lässt mich hoffen, dass unser Landeshauptmann auch die Folgen eines anderen Höchstgerichtsurteils mit dem gleichen Elan irgendwie neutralisieren wird: Am 22. August 2023 hat der VwGH unter RA 2022/10/0181 entschieden, dass Bauern ihre Siloballen nicht mehr einfach auf eigenem Grund abstellen dürfen, weil die Kärntner Gesetze eben sind, wie sie sind. Das K-NSG 2002 macht unter § 5 – Schutz der freien Landschaft – keine Ausnahme für uns Bauern und schützt die Landschaft auch vor uns und unseren landwirtschaftlichen Produkten.
Eine Initiative in dieser Richtung hilft natürlich auch den slowenischen Bauern und Bäuerinnen. Aber eben nicht nur. Und so hoffe ich auf eine Hilfestellung für alle.
Das lässt mich hoffen, dass unser Landeshauptmann auch die Folgen eines anderen Höchstgerichtsurteils mit dem gleichen Elan irgendwie neutralisieren wird: Am 22. August 2023 hat der VwGH unter RA 2022/10/0181 entschieden, dass Bauern ihre Siloballen nicht mehr einfach auf eigenem Grund abstellen dürfen, weil die Kärntner Gesetze eben sind, wie sie sind. Das K-NSG 2002 macht unter § 5 – Schutz der freien Landschaft – keine Ausnahme für uns Bauern und schützt die Landschaft auch vor uns und unseren landwirtschaftlichen Produkten.
Eine Initiative in dieser Richtung hilft natürlich auch den slowenischen Bauern und Bäuerinnen. Aber eben nicht nur. Und so hoffe ich auf eine Hilfestellung für alle.